NAME: Zhelavskaya Olga Pavlovna
Geburtsdatum: 19. Februar 1962
Aktueller Stand in der Strafsache: Überführt
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation: 282.2 (2)
Derzeitige Einschränkungen: Bewährungsstrafe
Satz: Strafe in Form von 2 Jahren Gefängnis, die Strafe gilt als bedingt mit einer Probezeit von 2 Jahren

Biographie

Im August 2021 wurde ein Strafverfahren gegen Olga Zhelavskaya aus Tscheljabinsk wegen ihres Glaubens eröffnet. Im Oktober wollten die Sicherheitskräfte ihre Wohnung durchsuchen, aber sie wurden daran gehindert, weil die Gläubige nach einer Covid-Erkrankung und einem Schlaganfall im Krankenhaus lag.

Olga wurde im Februar 1962 im Dorf Potapowo (Region Tscheljabinsk) in einer großen Familie geboren - sie hat zwei ältere Schwestern, ihr Bruder starb.

Als Kind engagierte sich Olga in der Leichtathletik. Nach ihrem College-Abschluss in der Stadt Chebarkul (Region Tscheljabinsk) arbeitete sie als Passbeamtin in der Abteilung für Wohnungswesen und Instandhaltung. Später zog Olga nach Tscheljabinsk, wo sie als Disponentin der Aufzugsabteilung arbeitete.

Während sie die Bibel studierte, wurde Olga von der Existenz Gottes überzeugt und wurde 2012 eine Zeugin Jehovas.

Die Strafverfolgung wirkte sich negativ auf Olgas Gesundheit und ihr Leben im Allgemeinen aus, da die Gläubige von ihrem Job entlassen wurde. Olgas Tochter und ihre Schwestern teilen ihre religiösen Überzeugungen nicht. Trotzdem wurde die Tochter vom Untersuchungsausschuss zur Befragung vorgeladen.

Fallbeispiel

Olga Zhelavskaya aus Tscheljabinsk wurde im März 2019 wegen ihres Glaubens verfolgt, als ihre Wohnung im Rahmen des Verfahrens gegen Wladimir Suworow durchsucht wurde. Zwei Jahre später eröffnete der Ermittler Aleksandr Chepenko ein Strafverfahren gegen den Gläubigen, das auf der Aussage der infiltrierten Agentin Ruzayeva beruhte. Zhelavskaya wurde beschuldigt, an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation teilgenommen zu haben. Die rechtswidrigen Handlungen bestanden den Ermittlungen zufolge darin, dass die Frau Gäste zu sich nach Hause einlud, betete und mit ihren Freunden Lieder sang. Während der Ermittlungen erlitt der Gläubige im Herbst 2021 COVID-19 und einen Schlaganfall. Im August 2022 ging ihr Fall vor Gericht. Im April 2023 wurde der Gläubige zu einer 2-jährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Eine Berufung im Juni 2023 bestätigte das Urteil.
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