NAME: Shulyuk Ivan Mikhailovich
Geburtsdatum: 8. September 1976
Aktueller Stand in der Strafsache: Verurteilte Person
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation: 282.2 (1)
In Gewahrsam genommen: 1 Tag in der vorläufigen Haftanstalt, 26 Tage in der Untersuchungshaftanstalt
Derzeitige Einschränkungen: Bewährungsstrafe
Satz: Strafe in Form einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren mit Entzug des Rechts auf organisatorische Tätigkeit in öffentlichen oder religiösen Vereinigungen, öffentlichen oder religiösen Organisationen für eine Dauer von 7 Jahren, mit Freiheitsbeschränkung für die Dauer von 1 Jahr 6 Monaten, eine Freiheitsstrafe gilt als zur Bewährung ausgesetzt, mit einer Probezeit von 4 Jahren

Biographie

Die Familie von Ivan Shulyuk, der aus einer sibirischen Kleinstadt stammt, wird seit mehreren Generationen wegen ihres Glaubens unterdrückt. In den 1940er Jahren wurde sein Großvater ins Gefängnis geworfen, weil er sich weigerte, zu den Waffen zu greifen. Von dort kehrte er nie wieder zurück. Ivans Großmutter wurde 1951 nach Sibirien verbannt, nur weil sie an Gott Jehova glaubte. Jetzt, im modernen Russland, muss ihr Enkel beweisen, dass er ein friedlicher Christ und kein Extremist ist.

Ivan Shulyuk wurde im September 1976 in Nazarovo (Region Krasnojarsk) geboren, wo er sein ganzes Leben verbrachte. Er hat zwei ältere Brüder. Seine Eltern sind nicht mehr am Leben. Seit seiner Kindheit war Wanja mobil und neugierig: Er fischte, liebte Funkgeräte, las Reisezeitschriften, ging Skifahren, lief und spielte gerne Hockey.

Nach der Schule absolvierte Ivan die Technische Schule für Energietechnik in Nazarov. Nach seiner Ausbildung zum Mechaniker für Transport-, Bau-, Straßenbaumaschinen und -geräte arbeitete er über 20 Jahre lang als Schlosser für Mehrfamilienhäuser. Für seine Arbeit erhielt er Dankesschreiben und Urkunden.

Schon in seiner Jugend war Ivan von der Authentizität biblischer Prophezeiungen überzeugt und schlug mit 18 Jahren bewusst den christlichen Weg ein. Er erkannte, dass wahre Lebensfreude ihm den Dienst an Gott bringt.

Im Jahr 2002 heiratete Ivan Julia, eine Deutschlehrerin an einer Grundschule, die seine religiösen Überzeugungen teilte. Jetzt ist Julia Hausfrau. Sie liebt es, Klavier zu spielen, Fremdsprachen zu lernen, populärwissenschaftliche Literatur zu lesen, sich körperlich zu betätigen und Blumen zu züchten. In seiner Freizeit interessiert sich Ivan für lokale Überlieferungen und Numismatik. Er geht auch gerne nach draußen, sammelt Pilze und Fische. Ehepartner reisen gerne und verbringen Zeit mit Freunden.

Im Juni 2020 wurde die übliche Lebensweise der Familie Shulyuk verletzt: Ihre Wohnung wurde von einer bewaffneten Einheit von Polizeibeamten überfallen . Als Ivan eingesperrt und für einen Monat in der Untersuchungshaftanstalt untergebracht wurde, machte sich Julia große Sorgen um ihn, was sich ernsthaft auf ihren körperlichen und seelischen Zustand auswirkte.

Die Angehörigen der Eheleute, ihre Nachbarn und Bekannten, auch diejenigen, die ihre religiösen Ansichten nicht teilen, waren schockiert über das, was geschehen war. Stress untergräbt den ohnehin schon schlechten Gesundheitszustand ihrer Mutter und Großmutter Julia. Die Vertrauten hoffen, dass Ivan von allen Vorwürfen freigesprochen und sein guter Ruf wiederhergestellt wird.

Fallbeispiel

Die Großeltern von Iwan Saljuk waren in den 1940er und 1950er Jahren wegen ihres Glaubens Repressionen ausgesetzt. Im Jahr 2020 war ihr Enkel, ein friedlicher Gläubiger aus Nasarow, der gleichen Verfolgung ausgesetzt. Im Juni landete Iwan nach einer Welle von Durchsuchungen in seiner Stadt in einer vorübergehenden Haftanstalt. Das Ermittlungskomitee leitete ein Strafverfahren gegen ihn ein, weil er verdächtigt wird, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation allein aufgrund seiner Religion organisiert zu haben. Shulyuk verbrachte etwa einen Monat in Untersuchungshaft, dann wurde er im Rahmen einer Anerkennungsvereinbarung freigelassen. Im August 2021 kam der Fall vor Gericht. Die Akten enthielten Gutachten, die bestätigten, dass der Glaube der Zeugen Jehovas nicht verboten ist und dass es in den untersuchten Unterlagen keine Anzeichen von Extremismus gibt. Im Mai 2023 verurteilte das Stadtgericht der Region Krasnojarsk den Gläubigen zu einer siebenjährigen Bewährungsstrafe. Ein Berufungsgericht bestätigte die Entscheidung im September.
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