NAME: Moskalenko Valeriy Vasilyevich
Geburtsdatum: 15. April 1967
Aktueller Stand in der Strafsache: wer die Hauptstrafe verbüßt hat
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation: 282.2 (2)
In Gewahrsam genommen: 1 Tag in der vorläufigen Haftanstalt, 395 Tage in der Untersuchungshaftanstalt
Satz: Strafe in Form einer Geldstrafe in Höhe von 500.000 Rubel; unter Berücksichtigung der Inhaftierung die verurteilte Person in Form einer Geldstrafe von der Verbüßung der verhängten Strafe zu befreien;

Biographie

Waleri Moskalenko wurde am 2. August 2018 in Chabarowsk nach Durchsuchungen in mindestens vier Häusern von Zivilisten festgenommen. Er wurde in eine Untersuchungshaftanstalt gebracht, wo er mehr als ein Jahr verbrachte, nur weil er an Jehova Gott glaubte.

Walerij wurde 1967 in Chabarowsk geboren. Von Beruf ist er Triebfahrzeugführer einer Elektrolokomotive. Seit seiner Kindheit verspürte der Junge ein dringendes Bedürfnis nach Gerechtigkeit, weshalb er in höherem Alter begann, Gott zu suchen. Seit Anfang der 1990er Jahre ist der Glaube an Gott zu einem wichtigen Teil seines Lebens geworden.

Valery liebt es zu reisen, Musik zu hören und sogar selbst Trompete zu spielen. Seine vielen Freunde sagen, dass er ansprechbar und immer bereit ist zu helfen. Vor seiner Inhaftierung in der Untersuchungshaftanstalt lebte Valery bei seiner betagten Mutter und versorgte sie täglich mit der Pflege, die sie dringend benötigte. Während seiner Festnahme wurde sie krank und musste einen Krankenwagen rufen. Jeder, der Valeriy kennt, ist schockiert, dass er wegen einer absurden Anklage verurteilt wurde. Der Gläubige ist mit dem Urteil nicht einverstanden und wird vor dem Europäischen Gerichtshof Berufung einlegen.

Fallbeispiel

Am 5. November 2019 fällte das Bezirksgericht Chabarowsk das endgültige Urteil im Fall Walerij Moskalenko - eine Geldstrafe von 500.000 Rubel. Zuvor hatte das Bezirksgericht Zheleznodorozhny den friedlichen Gläubigen zu 2 Jahren und 2 Monaten Zwangsarbeit und 6 Monaten eingeschränkter Freiheit verurteilt. Der Gläubige wurde nach Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches angeklagt, weil er am 21. April 2018 “vorsätzlich” und “unter Beachtung verschwörungstheoretischer Maßnahmen” an einem Gottesdienst der Zeugen Jehovas teilgenommen hatte. Der Gläubige wurde im August 2018 hinter Gitter geworfen, nachdem der Chabarowsker FSB Walerijs Haus in seiner Abwesenheit durchsucht hatte. Mehr als ein Jahr lang war die ältere, alleinerziehende Mutter auf die Unterstützung ihres Sohnes angewiesen. Vor Gericht erklärte der Experte, dass die Worte aus der Bergpredigt Christi, die Moskalenko unter Glaubensbrüdern diskutierte, “ein Beweis für Exklusivitätspropaganda und ein Aufruf sind, die Aktivitäten einer verbotenen Organisation fortzusetzen”. Die Anklage stützte sich auch auf die Aussage eines Zeugen, der vor Gericht erklärte, er kenne Walerij nicht und habe das Vernehmungsprotokoll nicht unterschrieben. Der Gläubige ist mit dem Urteil nicht einverstanden und wendet sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
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