Natalja Kotschewa am Tag des Urteils
Natalja Kotschewa am Tag des Urteils
Gericht in Birobidschan verurteilt gläubige Rentnerin – Geldstrafe für gemeinsames Singen und Beten
Jüdisches AutonomiegebietAm 1. Oktober 2026 sprach das Bezirksgericht Birobidschan in der Jüdischen Autonomen Oblast die 64-jährige Natalja Kotschewa wegen Teilnahme an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation schuldig. Richterin Julia Zykina verhängte eine Geldstrafe von 40.000 Rubel. Der Staatsanwalt hatte eine dreijährige Bewährungsstrafe beantragt.
In ihrem Schlusswort zitierte Natalja den Aphorismus von Kosma Prutkow: „Wenn du an einem Elefantengehege den Schriftzug ‚Büffel‘ liest, traue deinen Augen nicht.“ Sie forderte das Gericht auf, selbst zu entscheiden, was glaubhaft ist: „...ob es das ist, was jemand auf ein Papier geschrieben hat – dass ich eine Straftäterin bin –, oder das, was das Gericht mit eigenen Augen sieht: der Beweis meiner Unschuld gegenüber dem Gesetz.“
Bei einer der Verhandlungen verwies Natalja auf die Gutachten, die der Anklage zugrunde lagen. Eines davon wurde von einem Mitarbeiter des FSB erstellt. „In seinen Schlussfolgerungen hat der Sachverständige keine einzige Aussage von mir genannt, die Hass oder Extremismus erkennen lässt“, hob Natalja hervor. Das Ergebnis der zweiten Untersuchung bezeichnete die Gläubige als unzulässiges Beweismittel: Das Gutachten wurde von einer nichtstaatlichen Organisation angefertigt, was laut Verordnung der russischen Regierung in Extremismusverfahren nicht zulässig ist.
Im April 2025 vernahm der Ermittler des FSB Dmitri Jankin Natalja als Zeugin im Verfahren gegen Oleg Postnikow. Ein halbes Jahr später leitete Jankin auch gegen die Gläubige die Strafverfolgung ein. Die Hauptverhandlung lief seit April 2026.
Birobidschan bleibt ein Zentrum intensiver Strafverfolgung von Zeugen Jehovas in Russland. In dieser Stadt wurden bereits gegen 30 Gläubige Strafverfahren eingeleitet.

