Natalja Kotschewa am Tag des Urteils

Natalja Kotschewa am Tag des Urteils

Natalja Kotschewa am Tag des Urteils

Ungerechte Urteile

Gericht in Birobidschan verurteilt gläubige Rentnerin – Geldstrafe für gemeinsames Singen und Beten

Jüdisches Autonomiegebiet

Am 1. Oktober 2026 sprach das Bezirksgericht Birobidschan in der Jüdischen Autonomen Oblast die 64-jährige Natalja Kotschewa wegen Teilnahme an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation schuldig. Richterin Julia Zykina verhängte eine Geldstrafe von 40.000 Rubel. Der Staatsanwalt hatte eine dreijährige Bewährungsstrafe beantragt.

In ihrem Schlusswort zitierte Natalja den Aphorismus von Kosma Prutkow: „Wenn du an einem Elefantengehege den Schriftzug ‚Büffel‘ liest, traue deinen Augen nicht.“ Sie forderte das Gericht auf, selbst zu entscheiden, was glaubhaft ist: „...ob es das ist, was jemand auf ein Papier geschrieben hat – dass ich eine Straftäterin bin –, oder das, was das Gericht mit eigenen Augen sieht: der Beweis meiner Unschuld gegenüber dem Gesetz.“

Bei einer der Verhandlungen verwies Natalja auf die Gutachten, die der Anklage zugrunde lagen. Eines davon wurde von einem Mitarbeiter des FSB erstellt. „In seinen Schlussfolgerungen hat der Sachverständige keine einzige Aussage von mir genannt, die Hass oder Extremismus erkennen lässt“, hob Natalja hervor. Das Ergebnis der zweiten Untersuchung bezeichnete die Gläubige als unzulässiges Beweismittel: Das Gutachten wurde von einer nichtstaatlichen Organisation angefertigt, was laut Verordnung der russischen Regierung in Extremismusverfahren nicht zulässig ist.

Im April 2025 vernahm der Ermittler des FSB Dmitri Jankin Natalja als Zeugin im Verfahren gegen Oleg Postnikow. Ein halbes Jahr später leitete Jankin auch gegen die Gläubige die Strafverfolgung ein. Die Hauptverhandlung lief seit April 2026.

Birobidschan bleibt ein Zentrum intensiver Strafverfolgung von Zeugen Jehovas in Russland. In dieser Stadt wurden bereits gegen 30 Gläubige Strafverfahren eingeleitet.

Fall Kotschewa in Birobidschan

Überblick
Im Oktober 2025 führten Ermittlungsbeamte in Birobidschan eine Hausdurchsuchung bei Natalja Kotschewa durch. Die ältere Frau erfuhr, dass gegen sie ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Teilnahme an der Tätigkeit einer extremistischen Organisation eingeleitet wurde. Zuvor war die Gläubige als Zeugin im Verfahren gegen Oleg Postnikow aufgetreten. Im Oktober 2026 verhängte das Gericht gegen die Gläubige eine Geldstrafe in Höhe von 40.000 Rubel.
Chronologie

Personen in der Strafsache

Fallübersicht

Region:
Jüdisches Autonomiegebiet
Ort:
Birobidschan
Vorwurf:
«nahm die Tätigkeit der genannten extremistischen Organisation wieder auf und setzte sie fort ... in Form einer kollektiven religiösen Versammlung ... bestehend aus öffentlichem Studium verschiedener extremistischer Materialien, dem Singen von Liedern aus einer speziellen Liedersammlung der Lehre der Zeugen Jehovas, Gebeten und Predigten» (aus dem Beschluss über die Einleitung des Strafverfahrens)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12507990001000024
Eingeleitet:
3. Oktober 2025
Aktueller Stand des Verfahrens:
Urteil nicht rechtskräftig
Ermittelnde Behörde:
UFSB der Jüdischen Autonomen Region
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2)
Laufende Nummer bei Gericht:
1-242/2026
Gericht erster Instanz:
Birobidzhanskiy District Court of Jewish Autonomous Region
Richter der ersten Instanz:
Yuliya Tsykina
Überblick
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