Gebäude und Grundstück in der Region Rostow beschlagnahmt
Gebäude und Grundstück in der Region Rostow beschlagnahmt
Moskau beschlagnahmt Eigentum europäischer Zeugen Jehovas. Mehr als hundert Objekte in verschiedenen Regionen Russlands wurden dem Staat entgegen internationalem Recht übertragen.
MoskauAm 31. Juli 2026 gab das Kuzminski Bezirksgericht in Moskau der Klage der Generalstaatsanwaltschaft statt und übertrug Immobilien, die juristischen Personen der Zeugen Jehovas aus sieben europäischen Ländern gehörten, in staatliches Eigentum. Bis 2017 wurden diese Gebäude von Tausenden Gläubigen genutzt, mittlerweile stehen viele Bauwerke leer und verfallen.
„Alle vom Staatsanwalt erhobenen Vorwürfe beziehen sich auf den ideologischen und nicht den rechtlichen Inhalt der Aktivitäten der Zeugen Jehovas, was auf einen diskriminierenden Ansatz hinweist“, kommentierte ein Vertreter einer der religiösen Organisationen in einer schriftlichen Erwiderung auf die Klage. Der Staatsanwalt legte keine Belege dafür vor, dass die umstrittenen Immobilien illegal erworben oder zu extremistischen Zwecken genutzt wurden.
Das städtische Gericht entschied über das Schicksal von 123 Immobilienobjekten in 21 Regionen Russlands. Sie waren alle Eigentum von juristischen Personen der Gläubigen in Finnland, Dänemark, Österreich, Spanien, Portugal, den Niederlanden und Schweden. Nachdem der Oberste Gerichtshof 2017 die Zeugen Jehovas in Russland faktisch verboten hatte, wurde europäischen juristischen Personen die Teilnahme am Verfahren verweigert, mit der Begründung, ihre Rechte seien angeblich nicht betroffen. Nun, neun Jahre später, erreichte die Generalstaatsanwaltschaft die Enteignung ihres Eigentums. Der Katasterwert des beschlagnahmten Eigentums liegt bei etwa 415 Millionen Rubel (rund 4,7 Millionen Euro); laut Einschätzung der Beklagten ist der Marktwert deutlich höher.
Im Juni 2022 stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fest, dass die Auflösung der juristischen Personen der Zeugen Jehovas in Russland und die Konfiszierung ihres Eigentums gegen grundlegende Menschenrechte verstößt. Laut diesem Urteil muss der Staat das beschlagnahmte Eigentum entweder zurückgeben oder dessen Wert ersetzen. Das aktuelle Urteil des Moskauer Gerichts widerspricht direkt der Entscheidung des EGMR.
