Gebäude und Grundstück in der Region Rostow konfisziert

Gebäude und Grundstück in der Region Rostow konfisziert

Gebäude und Grundstück in der Region Rostow konfisziert

Beschlagnahme von Eigentum

Moskau beschlagnahmt Eigentum europäischer Zeugen Jehovas. Mehr als hundert Objekte in verschiedenen Regionen Russlands wurden entgegen dem Völkerrecht an den Staat übertragen.

Moskau

Am 31. Juli 2026 gab das Kusminski Bezirksgericht in Moskau der Klage der Generalstaatsanwaltschaft statt und übertrug die Immobilien, die juristischen Personen der Zeugen Jehovas aus sieben europäischen Ländern gehören, in Staatseigentum. Bis 2017 wurden diese Gebäude von Tausenden Gläubigen genutzt; inzwischen stehen viele Bauten leer und verwahrlosen.

„Alle Vorwürfe des Staatsanwalts beziehen sich auf die ideologischen, nicht auf die rechtlichen Aspekte der Tätigkeit der Zeugen Jehovas, was einen diskriminierenden Ansatz erkennen lässt“, kommentierte der Vertreter einer der religiösen Organisationen schriftlich in Gegendarstellungen zur Klage. Der Staatsanwalt legte keine Beweise dafür vor, dass das umstrittene Eigentum illegal erworben oder zu extremistischen Zwecken genutzt wurde.

Das Hauptstadtgericht entschied über das Schicksal von 123 Gottesdienstgebäuden in 21 Regionen Russlands. Alle gehörten juristischen Personen von Gläubigen in Finnland, Dänemark, Österreich, Spanien, Portugal, den Niederlanden und Schweden. Als der Oberste Gerichtshof im Jahr 2017 die Zeugen Jehovas de facto in Russland verbot, wurden die europäischen juristischen Personen von der Teilnahme am Verfahren ausgeschlossen mit der Begründung, ihre Rechte seien angeblich nicht betroffen. Nun, neun Jahre später, erreichte die Generalstaatsanwaltschaft die Konfiskation ihres Eigentums. Der Katasterwert der enteigneten Immobilien beträgt etwa 415 Millionen Rubel (rund 4,7 Millionen Euro); nach Einschätzung der Beklagten liegt der Marktwert um ein Vielfaches höher.

Im Juni 2022 stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fest, dass die Liquidierung juristischer Personen der Zeugen Jehovas in Russland und die Konfiskation ihres Eigentums eine Verletzung grundlegender Menschenrechte darstellt. Nach dieser Entscheidung muss der Staat das Enteignete zurückgeben oder den Wert erstatten. Das aktuelle Urteil des Moskauer Gerichts steht in direktem Widerspruch zur Entscheidung des EGMR.

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