Konfiszierter Grundbesitz in der Region Rostow

Konfiszierter Grundbesitz in der Region Rostow

Konfiszierter Grundbesitz in der Region Rostow

Beschlagnahme von Eigentum

Moskau beschlagnahmt Eigentum europäischer Zeugen Jehovas. Mehr als hundert Objekte in verschiedenen Regionen Russlands wurden entgegen dem Völkerrecht an den Staat übertragen.

Moskau

Am 31. Juli 2026 gab das Kusminski-Bezirksgericht in Moskau der Klage der Generalstaatsanwaltschaft statt und übertrug in Staatseigentum die Immobilien, die juristischen Personen der Zeugen Jehovas aus sieben europäischen Ländern gehören. Bis 2017 wurden diese Gebäude von Tausenden Gläubigen genutzt; inzwischen stehen viele Bauten leer und verwahrlosen.

„Alle Vorwürfe des Staatsanwalts beziehen sich auf die ideologischen, nicht auf die rechtlichen Aspekte der Tätigkeit der Zeugen Jehovas, was einen diskriminierenden Ansatz erkennen lässt“, kommentierte der Vertreter einer der religiösen Organisationen in schriftlichen Gegendarstellungen zur Klage. Der Staatsanwalt legte keine Beweise dafür vor, dass das umstrittene Eigentum illegal erworben oder zu extremistischen Zwecken genutzt wurde.

Das Hauptstadtgericht entschied über das Schicksal von 123 Gebäuden für Gottesdienste in 21 Regionen Russlands. Sie alle gehörten den juristischen Personen der Gläubigen in Finnland, Dänemark, Österreich, Spanien, Portugal, den Niederlanden und Schweden. Als der Oberste Gerichtshof im Jahr 2017 die Zeugen Jehovas in Russland verbot, wurden die europäischen juristischen Personen von der Teilnahme am Verfahren ausgeschlossen mit der Begründung, ihre Rechte seien angeblich nicht betroffen. Jetzt, 9 Jahre später, erreichte die Generalstaatsanwaltschaft die Konfiszierung des Eigentums. Der Katasterwert der konfiszierten Immobilien beträgt etwa 415 Millionen Rubel (rund 4,7 Millionen Euro); nach Einschätzung der Beklagten liegt der Marktwert um ein Vielfaches höher.

Im Juni 2022 stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fest, dass die Liquidierung juristischer Personen der Zeugen Jehovas in Russland und die Konfiszierung ihres Eigentums eine Verletzung grundlegender Menschenrechte darstellt. Gemäß dieser Entscheidung muss der Staat das Enteignete zurückgeben oder den Wert erstatten. Das aktuelle Urteil des Moskauer Gerichts steht in direktem Widerspruch zur Entscheidung des EGMR.

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