Andrzej und Anna Oniszuk nach dem Grenzübertritt nach Polen. Juni 2026
Andrzej und Anna Oniszuk nach dem Grenzübertritt nach Polen. Juni 2026
Ein weiterer Zeuge Jehovas wurde aus Russland des Landes verwiesen. Zuvor hatte Andrzej Onischuk eine Bewährungsstrafe verbüßt.
Andrzej Onischuk (57), polnischer Staatsbürger, wurde in Russland wegen der Ausübung seines Glaubens als Zeuge Jehovas verurteilt. Am 3. Juni 2026 saß er seine Strafe ab, dennoch ordneten die Behörden an, dass er Russland innerhalb von 10 Tagen verlassen muss. Für die nächsten 8 Jahre ist ihm die Einreise ins Land untersagt.
Andrzej verbrachte fast 30 Jahre – die Hälfte seines Lebens – in Russland, in Kirow. Dort heiratete er Anna, gründete sein eigenes Unternehmen und fand Freunde. Nun mussten Andrzej und seine Ehefrau unfreiwillig in sein Heimatland zurückkehren. Für Anna war der Weggang eine schwierige Entscheidung, da ihre Familie in Russland geblieben ist.
Die Strafverfolgung gegen Andrzej begann im Oktober 2018. Der Gläubige verbrachte fast ein Jahr im Untersuchungsgefängnis. Damals war ihm jeglicher Kontakt zu seiner Frau verboten – selbst telefonisch –, da sie als Zeugin im Verfahren geführt wurde. „Wir konnten damals überhaupt nicht miteinander sprechen; wir sahen uns nur viermal vor Gericht, zweimal davon per Videotransfer. Für mich war das eine schwere Prüfung, denn Andrzej ist der wichtigste Mensch in meinem Leben und wir waren noch nie so lange getrennt gewesen“, erinnert sich Anna an diese Zeit.
Für das Singen geistlicher Lieder und das Besprechen der Bibel verurteilte das Kirower Gericht Andrzej zu 6,5 Jahren auf Bewährung mit einer 4-jährigen Probezeit, während derer er sich wöchentlich bei den Behörden melden und Kirow nicht verlassen durfte. Am 9. Juni dieses Jahres erließ die Migrationsbehörde des Innenministeriums der Region Kirow einen Beschluss zum Einreiseverbot in die Russische Föderation.
Im Oktober 2025 erkannte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte an, dass die Strafverfolgung von Onischuk und 27 weiteren Mitgläubigen die Menschenrechtskonvention verletzte und hob hervor, dass sie „keinerlei legitimen Zweck oder ‚gesellschaftliche Notwendigkeit‘ hatte“.
Wären Andrzej und seine Ehefrau in Russland geblieben, hätten sie weiterhin das Risiko neuer Repressionen wegen ihres Glaubens auf sich nehmen müssen. Viele Gläubige werden erneut strafrechtlich verfolgt; häufig sind auch Familienangehörige betroffen. Mindestens 190 verfolgte Zeugen Jehovas haben mindestens einen Verwandten, der im Rahmen eines ähnlich gelagerten Strafverfahrens beschuldigt wird.







