Zeugen Jehovas aus Jugorsk zu Geldstrafen verurteilt. Zuvor waren sie vollständig freigesprochen worden.
Autonomes Gebiet der Chanty-MansenAm 8. Juni 2026 erklärte Richter Valeri Kolobajew vom Jugorskij Bezirksgericht den 47-jährigen Iwan Sorokin und den 53-jährigen Andrej Schukow des Extremismus für schuldig. Beide wurden mit Geldstrafen von 700.000 bzw. 650.000 Rubel belegt. Der Staatsanwalt hatte jeweils 9 Jahre Freiheitsstrafe im Straflager mit allgemeinem Regime gefordert.
Den Gläubigen wurde als Straftat das Abhalten religiöser Versammlungen sowie Gespräche über biblische Themen vorgeworfen. Im August 2023 hatte das erstinstanzliche Gericht Andrej und Iwan vollständig freigesprochen. Das Berufungsgericht hob diese Entscheidung jedoch auf und verwies den Fall zur erneuten Prüfung zurück.
Während der Jahre der Strafverfolgung mussten beide Gläubigen die Haft im Isolator für vorübergehende Unterbringung, die Haftverschonung unter Auflagen und die Sperrung ihrer Konten erdulden. In dieser Zeit erwartete die Familie Schukow ihr zweites Kind, die Familie Sorokin zog zwei Kinder groß, von denen das jüngste minderjährig war.
Die Gläubigen erkennen ihre Schuld weiterhin nicht an. Andrej Schukow betonte: „Aus Überzeugung und wegen meiner Glaubenslehren ist es für mich undenkbar, irgendwelche extremistischen Ideen zu propagieren oder Hass und Feindseligkeit zu schüren ... Ich möchte einfach dem Beispiel von Jesus Christus folgen, der seinen Dienst gemeinsam mit seinen Jüngern verrichtete und anderen die gute Botschaft weitergab.“
Zwei ähnliche Fälle, bei denen Freisprüche aufgehoben wurden – der Fall Barmakin und der Fall Chabarow – endeten für die Gläubigen mit Haftstrafen im Straflager: 8 Jahre bzw. 2 Jahre und 4 Monate. Im Fall der Einwohner von Kabardino-Balkarien – Jurij Zalipaew und Kirill Guschin – blieben die Freisprüche indes, nach mehreren Überprüfungen und Beschwerden, bestehen.


