Jewgenij Stefanidin und Aleksandr Votjakow in der Nähe des Gerichtsgebäudes am Tag der Urteilsverkündung

Jewgenij Stefanidin und Aleksandr Votjakow in der Nähe des Gerichtsgebäudes am Tag der Urteilsverkündung

Jewgenij Stefanidin und Aleksandr Votjakow in der Nähe des Gerichtsgebäudes am Tag der Urteilsverkündung

Ungerechte Urteile

Berufung in Udmurtien ersetzt Bewährungsstrafen von zwei Zeugen Jehovas aus Ischewsk durch tatsächliche Haftstrafen

Udmurtien

Die Berufungsverhandlung im Fall von Aleksandr Votyakov und Yevgeniy Stefanidin endete mit einer härteren Strafe. Am 4. Februar 2025 stellte sich das Oberste Gericht der Udmurtischen Republik auf die Seite der Staatsanwaltschaft und schickte die Gläubigen in eine Strafkolonie: Alexander für 6,5 Jahre und Jewgenij für 6 Jahre.

Während des Prozesses forderte die Verteidigung einen der Richter des Gremiums, A. R. Kudryavtsev, heraus. Zuvor war er an Prozessen gegen Gläubige aus Ischewsk und Wotkinsk beteiligt. Er habe sich "bereits eine Meinung über Jehovas Zeugen gebildet und kann bei der Betrachtung dieses Strafverfahrens nicht unparteiisch und objektiv auftreten", so die Verteidigung. Das Gericht lehnte den Antrag jedoch ab.

Beide Gläubigen halten jede Verurteilung gegen sie für ungerecht. In ihren Appellen betonten sie, dass sie ausschließlich im Rahmen des verfassungsmäßigen Rechts auf Religionsfreiheit handelten. Wotojakow und Stefanidin machten auch auf die Schlußfolgerung des erstinstanzlichen Gerichts aufmerksam, daß sie "die Grundlagen der verfassungsmäßigen Ordnung und der Staatssicherheit untergraben und aus extremistischen Motiven gehandelt haben". Wotjakow zufolge "hat keiner der elf Zeugen der Anklage und sechs Zeugen der Verteidigung dies angegeben". Stefanidin fügte hinzu: "[Alle] Zeugen der Anklage haben mich äußerst positiv charakterisiert und sich auf den positiven Einfluss meiner Religion auf mein Leben bezogen."

Obwohl es bei den Taten der Zeugen Jehovas keine Anzeichen von Extremismus gibt, verhängen die Gerichte weiterhin schwere Strafen gegen sie wegen ihres Glaubens. Allein im Januar 2025 gab es sechs Verurteilungen von Gläubigen aus verschiedenen Teilen des Landes.

Der Fall von Votyakov und Stefanidin in Ischewsk

Fallbeispiel
Im Dezember 2022 wurden in den Häusern der örtlichen Gläubigen in Izhevsk Durchsuchungen durchgeführt. Zwei Männer wurden festgenommen. Aleksandr Votyakov wurde unter Hausarrest gestellt, der etwa sechs Monate dauerte, und Yevgeniy Stefanidin, der Vater einer kleinen Tochter, wurde unter eine Versicherung gestellt. Der Stress, den er im April 2021 durch die erste Suche erlebte, verursachte gesundheitliche Probleme, und Stefanidin wurde als behindert eingestuft. Das Untersuchungskomitee interpretierte das Lesen und Diskutieren der Bibel mit Freunden und Verwandten als Fortsetzung der Aktivitäten einer aufgelösten extremistischen Organisation. Im August 2023 ging der Fall der Gläubigen vor Gericht. Im Oktober 2024 verhängte das Gericht Aleksandr Votyakov eine Bewährungsstrafe von 6,5 Jahren und Yevgeniy Stefanidin eine sechsjährige Bewährungsstrafe. Das Berufungsgericht ersetzte diese Strafen durch Gefängnisstrafen und schickte die Gläubigen in eine Strafkolonie. Ein Jahr später bestätigte das Kassationsgericht diese Entscheidung.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Udmurtien
Siedlung:
Ischewsk
Woran besteht der Verdacht?:
"organisierte die Einberufung und Durchführung religiöser Versammlungen... predigte Tätigkeiten."
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12202940001008601
Eingeleitet:
13. Dezember 2022
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Abteilung für innere Angelegenheiten der Untersuchungsdirektion des Untersuchungsausschusses der Russischen Föderation für die Udmurtische Republik
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-46/2024 (1-504/2023)
Gericht erster Instanz:
Pervomayskiy District Court of the City of Izhevsk
Richter am Gericht erster Instanz:
Oksana Nazarova
Fallbeispiel
Zurück zum Anfang