Alexei Chabarov

Alexei Chabarov

Alexei Chabarov

Ungerechte Urteile

Der Einwohner von Porkhov, Aleksey Chabarov, wird hinter Gittern bleiben. Kassationsgericht hat die Religionsfreiheit nicht geschützt

Gebiet Pskow,   Gebiet Nowgorod,   St. Petersburg

Am 8. Oktober 2024 fand in St. Petersburg ein Kassationsgericht im Fall des 49-jährigen Alexej Chabarov statt, der sich zur Religion der Zeugen Jehovas bekennt. Das Richtergremium hob das Urteil und das Berufungsurteil nicht auf, so dass der Gläubige mindestens bis Januar 2026 in der Kolonie bleiben wird.

Aleksey nahm per Videokonferenz an der Sitzung teil. Die Verteidigung erklärte in ihrem Kassationsappell: "Die Strafverfolgungsbehörden haben nicht eine einzige Tatsache für rechtswidrige Aktivitäten von Gläubigen festgestellt. Selbst während der Überwachung wurde nichts aufgezeichnet, was bedeutete, dass Jehovas Zeugen illegale Handlungen begangen oder dazu aufgerufen hätten. Es wurde auch keine einzige Person identifiziert, die unter den Aktivitäten von Gläubigen gelitten hat."

Der Grund für die strafrechtliche Verfolgung Alexejs war seine Religion, die sich darin ausdrückte, dass er und seine Freunde "sich friedlich in ihrem Haus versammelten, die Bibel lasen und diskutierten, beteten, religiöse Lieder sangen". Die Verteidigung hat immer wieder betont, dass der Gläubige Opfer einer willkürlichen Strafverfolgung geworden sei.

Der Fall Chabarov in Porchow

Fallbeispiel
Im Jahr 2019 leitete der FSB ein Strafverfahren gegen Jehovas Zeugen in Porchow ein. Strafverfolgungsbeamte führten Durchsuchungen durch und verhörten Gläubige vor Ort. Daraufhin wurde Alexej Chabarov des Extremismus angeklagt. Während der Gerichtsverhandlungen äußerten sich alle Zeugen, einschließlich des FSB-Beauftragten für Terrorismusbekämpfung, positiv über Chabarow. Im September 2021 verurteilte ihn das Gericht zu einer 3-jährigen Bewährungsstrafe. Das Berufungsgericht hob diese Entscheidung auf, und im Januar 2022 begann eine Neuverhandlung des Falles vor einem Gericht, das sich aus verschiedenen Richtern zusammensetzte. Der Staatsanwalt forderte erneut 3,5 Jahre Strafkolonie für Chabarov, aber das Gericht sprach ihn frei. Im November 2022 verwies das Berufungsgericht den Fall erneut zur erneuten – dritten – Prüfung an dasselbe Gericht. Diesmal wurde der Gläubige zu 2,5 Jahren Strafkolonie verurteilt. Er wurde im Gerichtssaal in Gewahrsam genommen. Im Dezember 2023 änderte das Berufungsgericht diese Entscheidung leicht ab und verkürzte die Laufzeit um 2 Monate. Das Kassationsgericht in St. Petersburg bestätigte diese Entscheidung.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Pskow
Siedlung:
Schweineschow
Woran besteht der Verdacht?:
"die Tätigkeit der Unterabteilung "Zeugen Jehovas in der Stadt Porchow" organisiert, geleitet und daran teilgenommen, absichtlich, in Übereinstimmung mit ihren religiösen Überzeugungen und den Zielen der Organisation, mit dem Ziel, die Lehren der Zeugen Jehovas auf dem Gebiet der Stadt Porchow, Gebiet Pskow, zu verbreiten.
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11907580001000018
Eingeleitet:
28. März 2019
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
FSB-Direktion Russlands für das Gebiet Pskow
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-28/2023 (1-120/2022)
Gericht:
Порховский районный суд Псковской области
Richter:
Капустина Наталья
Fallbeispiel