Von links nach rechts: Sergey Tolokonnikov, Roman Mareyev und Anatoliy Marunov nehmen per Videokonferenz aus der Untersuchungshaftanstalt an der Berufungsverhandlung teil
Appell in Moskau verschärft die Strafe für einen Zeugen Jehovas. Die Bedingungen für zwei weitere Gläubige bleiben unverändert
MoskauAm 3. Oktober 2024 trat das Urteil gegen Anatoliy Marunov, Sergey Tolokonnikov und Roman Mareyev in Kraft. Gleichzeitig verlängerte das Moskauer Stadtgericht die Amtszeit Tolokonnikows um zwei Monate. Drei Gläubige erhielten viereinhalb bis sechseinhalb Jahre Gefängnis.
"Das Gericht hat die Religion der Zeugen Jehovas kriminalisiert", sagte der Anwalt der Gläubigen in der Berufungsklage. "Das Ergebnis war, dass das Gericht die friedliche und sozial unbedenkliche Religionsausübung für ein Verbrechen erklärte."
Roman Mareyev betonte, dass die Entscheidung der ersten Instanz gegen Artikel 28 der Verfassung der Russischen Föderation verstößt, der die Gewissens- und Religionsfreiheit garantiert. Er merkte auch an: "Das Gericht hat nicht festgestellt, dass in meinen Handlungen Motive von religiösem Hass oder Feindseligkeit vorhanden waren, und es hat nicht festgestellt, gegen welche spezifische soziale Gruppe ich gehandelt habe... Die Staatsanwaltschaft behauptete nicht, dass ich zu Gewalt oder religiösem Hass und Feindseligkeit aufgestachelt habe ... Ich bin der Ansicht, dass alle Schlussfolgerungen des Urteils nicht auf Tatsachen beruhen und ihr Ziel verfolgen, friedliche Gläubige, Jehovas Zeugen, ihrer Freiheit zu berauben."
Aufgrund seiner Haft kann sich Roman Mareyev nicht um seine Eltern kümmern - seine Mutter und sein Vater haben Behinderungen der Gruppen III und II; Sein Vater bewegt sich nach zwei Herzinfarkten auf Krücken. Sergej Tolokonnikow verlor seinen Job, wo er einen Ruf als angesehener Mitarbeiter hatte.
Im Juni 2022 erließ der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein Urteil, in dem es heißt: "Die Russische Föderation muss als beklagter Staat alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Einstellung aller anhängigen Strafverfahren gegen Jehovas Zeugen sicherzustellen."