Maßnahmen von Strafverfolgungsbeamten

Neue Razzien gegen Gläubige in Karatschai-Tscherkessien und Stawropol. Drei Frauen wurden in Extremismusfällen verdächtigt

Karatschai-Tscherkessien,   Territorium Stawropol

Am 9. August 2024 wurden drei Wohnungen von Jehovas Zeugen in Karatschai-Tscherkessien und Stawropol durchsucht. Für die Gläubigen ist es die dritte Invasion der Sicherheitskräfte. Drei Strafverfahren wurden gemäß Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation eingeleitet.

Im Dorf Kardonikskaja wurden die Wohnungen von Maria Ogoreva, 62, und ihrer Tochter Swetlana sowie von Tatjana Pasynkowa, 59, der Mutter von Alexej Pasynkow, durchsucht. Am selben Tag durchsuchten FSB-Offiziere in Stawropol das Haus von Alexej selbst, diesmal im Verfahren gegen seine Frau Julia. Das Paar zieht ein behindertes Kind groß, das vollständig auf die Hilfe seiner Eltern angewiesen ist.

Die Strafverfahren gegen Maria, Tatjana und Julia wurden am 23. Juli 2024 eröffnet. Gegen sie ermittelt der Oberleutnant des Richters A. A. Chasanow, der für die Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für die Republik Karatschai-Tscherkessien arbeitet.

Die Pasynkows und die Ogorews werden seit 2019 verfolgt. Ihre Fälle verlaufen nach einem ähnlichen Muster: Zuerst wird der Gläubige selbst verdächtigt, dann werden seine Familienangehörigen verfolgt.

Der Fall Julia Pasynkowa in Mednogorskij

Fallbeispiel
Im Juli 2024 eröffnete das Ermittlungskomitee ein Strafverfahren gegen Julia Pasynkowa wegen des Verdachts der Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation. Wenige Tage später wurde ihre Wohnung durchsucht, die dritte seit November 2021, als ein Strafverfahren gegen ihren Ehemann Aleksey eröffnet wurde. Das Paar zieht einen Sohn mit einer Behinderung groß, der vollständig auf die Hilfe seiner Eltern angewiesen ist.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Karatschai-Tscherkessien
Siedlung:
Mednogorskiy
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12402910004000075
Eingeleitet:
9. August 2024
Aktueller Stand des Verfahrens:
Voruntersuchung
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2)
Fallbeispiel

Der Fall Tatjana Pasynkowa in Mednogorsk

Fallbeispiel
Im Juli 2024 eröffnete das Ermittlungskomitee ein Strafverfahren gegen Tatjana Pasynkowa aus dem Dorf Kardonikskaja wegen Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation. Ein paar Tage später durchsuchten Polizeibeamte Tatjanas Haus. Ein Jahr zuvor waren bereits Strafverfolgungsbeamte in die Wohnung der Frau eingedrungen – dann durchsuchten sie sie im Rahmen eines Strafverfahrens gegen ihren Sohn Alexej Pasynkow.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Karatschai-Tscherkessien
Siedlung:
Mednogorskiy
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12402910004000073
Eingeleitet:
23. Juli 2024
Aktueller Stand des Verfahrens:
Voruntersuchung
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2)
Fallbeispiel

Der Fall Maria Ogoreva in Mednogorsky

Fallbeispiel
In den Jahren 2021 und 2023 wurde Marija Ogorewa im Rahmen von Strafverfahren gegen Alexej Pasynkow und ihre Tochter Swetlana durchsucht. Im Juli 2024 eröffnete das Ermittlungskomitee ein Strafverfahren wegen Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation gegen Mariya selbst, und im August desselben Jahres wurde die Rentnerin zum dritten Mal gesucht.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Karatschai-Tscherkessien
Siedlung:
Mednogorskiy
Woran besteht der Verdacht?:
"die Vorteile der Anhänger der religiösen Lehren der Zeugen Jehovas weiter zu studieren und zu fördern [...] Kontakte zu Personen unterhielt, die sich zur Religion der Zeugen Jehovas bekennen ... zum Zwecke der Teilnahme am Gottesdienst und des Studiums der Heiligen Schrift (Bibel)" (aus der Entscheidung, ein Strafverfahren einzuleiten)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12402910004000074
Eingeleitet:
23. Juli 2024
Aktueller Stand des Verfahrens:
Voruntersuchung
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2)
Fallbeispiel
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