Maßnahmen von Strafverfolgungsbeamten

Einer der Zeugen Jehovas aus Ischewsk nach Durchsuchungen in Untersuchungshaft gebracht

Udmurtien

Am frühen Morgen des 4. Juni 2024 drangen Sicherheitskräfte in mindestens drei Familien von Zeugen Jehovas in Ischewsk ein. Ein Mann wurde in eine Untersuchungshaftanstalt gebracht, zwei wurden von bestimmten Handlungen ausgeschlossen.

Ein Strafverfahren gegen Gläubige - das vierte in der Region - wurde einen Tag zuvor von der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für die Udmurtische Republik eröffnet. Das Verfahren dazu wird von Ermittler Artur Selin durchgeführt.

Die Durchsuchung im Haus von Aleksandr Stefanidin, 32, und seiner Frau begann gegen 7 Uhr morgens und dauerte 2 Stunden. Elektronische Geräte und USB-Sticks wurden von der Familie beschlagnahmt. Danach wurde Aleksandr zum Verhör abgeführt. Am 5. Juni schickte der Richter des Industriebezirksgerichts von Ischewsk, Alexander Schischkin, Stefanidin in die Untersuchungshaftanstalt.

Ein weiterer Gegner, gegen den das Verfahren eröffnet wurde, ist Indus Talipov, 73, ein Rentner.

Der Fall von Talipov und anderen in Ischewsk

Fallbeispiel
Im Juni 2024 eröffnete ein Ermittler des Ermittlungskomitees ein Strafverfahren gegen drei Zeugen Jehovas aus Ischewsk, darunter den 73-jährigen Rentner Indus Talipov. Einen Tag später wurden die Wohnungen der Gläubigen durchsucht. Nach dem Verhör wurden sie angeklagt, extremistische Aktivitäten organisiert zu haben. Die Ermittlungen sahen es als Verbrechen an, friedliche Gottesdienste zu halten und die Heilige Schrift über das Internet zu lesen. Das Gericht schickte Alexander Stefanidin in eine Untersuchungshaftanstalt und verbot Walerij Knjazew und Indus Talipow bestimmte Handlungen.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Udmurtien
Siedlung:
Izhevsk
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12402940001002801
Eingeleitet:
3. Juni 2024
Aktueller Stand des Verfahrens:
Voruntersuchung
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1)
Fallbeispiel