Von links nach rechts: Mikhalovs, Svetlana Shishina, Svetlana Ryzhkova und Aleksey Arkhipov am Tag der Urteilsverkündung

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Ungerechte Urteile

Ein Gericht in Shuya verurteilte fünf Zeugen Jehovas zu Geldstrafen, weil sie gemeinsam in der Bibel gelesen hatten. Sie müssen dem Staat 380 bis 950 Tausend Rubel zahlen

Gebiet Iwanowo

Am 29. Januar 2024 verurteilte Anton Mokin, Richter am Stadtgericht Schuja der Region Iwanowo, Aleksey Arkhipov, Svetlana Ryzhkova, Svetlana Shishina und die Eheleute Dmitriy und Yelena Mikhailova zu hohen Geldstrafen, weil sie an Jehova Gott glaubten.

Alexej Arkhipow wurde zu einer Geldstrafe von 380.000 Rubel, Swetlana Schischina zu 400.000, Swetlana Ryschkowa zu 480.000, Jelena Michailowa zu 560.000 Rubel und ihr Ehemann Dmitrij Michailow zu 950.000 Rubel verurteilt. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe von 1.200.000 Rubel für Michailow unter Berücksichtigung der Haftzeit; für Michailowa und Ryschkowa – je 600.000 Rubel; für Schischina und Arkhipow je 400.000 Rubel. Die Gläubigen beharren auf ihrer Unschuld und haben das Recht, Berufung einzulegen.

"Tatsächlich wird mir vorgeworfen, an Gott zu glauben", kommentierte Dmitrij Michailow den Vorwurf. "Mir wird vorgeworfen, mit meinen Freunden über religiöse Themen zu sprechen." Er betonte auch, dass die linguistische forensische Untersuchung keine Anzeichen von Extremismus in den untersuchten Materialien ergeben habe. Seine Frau Jelena sagte: "Die Anschuldigungen gegen mich sind schwerwiegend, aber es gibt keine konkreten Beweise."

Svetlana Shishina, eine Mutter von zwei Kindern, sagte: "Ich habe Menschen verschiedener religiöser Konfessionen immer respektiert, und das bringe ich auch meinen Kindern bei." "Die Anschuldigungen gegen mich sind an den Haaren herbeigezogen, unbegründet und nicht legal", sagte Swetlana Ryschkowa. Alexej Arkhipow betonte wiederum: "Ich habe nie geplant und hatte auch nicht die Absicht, irgendwelche illegalen Handlungen gegen die Behörden zu begehen, insbesondere um die Grundlagen der verfassungsmäßigen Ordnung und der Staatssicherheit zu untergraben, da dies sowohl meinen Überzeugungen als Christ als auch als gottesfürchtiger Mensch widerspricht."

Im Jahr 2018 begann die strafrechtliche Verfolgung von Gläubigen, und ihre Wohnungen wurden durchsucht. Später stellte sich heraus, dass an mindestens einer der Adressen im Vorfeld eine versteckte Videokamera installiert worden war und eine Person auf Anweisung der Geheimdienste vorgab, sich für die Bibel zu interessieren. Nach seiner Festnahme verbrachte Dmitrij Michailow sechs Monate in Untersuchungshaft. Seine Frau schickte zusammen mit anderen Frauen, deren Ehemänner wegen ihres Glaubens an Gott inhaftiert waren, einen offenen Brief an den Präsidialrat für die Entwicklung der Zivilgesellschaft und der Menschenrechte. Als Antwort auf dieses Schreiben wurde ein Antrag an die Generalstaatsanwaltschaft gerichtet, die Rechtmäßigkeit und Rechtmäßigkeit der strafrechtlichen Verfolgung von Bürgern, die sich zur Religion der Zeugen Jehovas bekennen, zu überprüfen. In der Folge hörte die Strafverfolgung nicht auf. Der Fall wurde zweimal zur Überprüfung an den Ermittler zurückgegeben und nach 4 Jahren erneut dem Gericht vorgelegt, das den Fall eineinhalb Jahre lang prüfte.

Am 26. April 2019 hat die Arbeitsgruppe des UN-Menschenrechtsrats für willkürliche Inhaftierungen eine Entscheidung über die Beschwerde von Dmitrij Michailow erlassen und die russischen Behörden aufgefordert, seine Strafverfolgung einzustellen und ihm das Recht auf Entschädigung und Wiedergutmachung zu gewähren.

Der Fall der Michailows und anderer in Schuja

Fallbeispiel
Abhören, der Einsatz eines Provokateurs, versteckte Videoaufnahmen in den Wohnungen von Gläubigen – so begann im Frühjahr 2017 die Strafverfolgung von Jehovas Zeugen in der Stadt Shuya. Ein Jahr später leitete das Ermittlungskomitee ein Strafverfahren gegen den friedlichen Gläubigen Dmitrij Michailow wegen Extremismus ein. Im Jahr 2018 wurden die Wohnungen von Jehovas Zeugen durchsucht: Gläubige wurden unhöflich behandelt, unter Druck gesetzt, und sogar ein 10-jähriges Mädchen wurde verhört. Neue Angeklagte traten in dem Fall auf: Jelena Michailowa, Swetlana Ryschkowa, Swetlana Schischina und Alexei Archipow. Michailow verbrachte 6 Monate in einer Untersuchungshaftanstalt. Der Fall wurde zweimal an den Ermittler zur Revision durch den Verfahrensrichter und den Richter zurückverwiesen. Die Prüfung des Falles in der Sache begann im Mai 2022. Im Januar 2024 sprach das Gericht sein Schuldurteil und verurteilte die Gläubigen zu Geldstrafen: Archipow 380.000, Schischina 400.000, Ryschkowa 480.000, Michailowa 560.000 und Dmitrij Michailow 950.000 Rubel.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Iwanowo
Siedlung:
Shuya
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge nahm er an Gottesdiensten teil, was als Teilnahme an und Finanzierung der "Aktivität einer extremistischen Organisation" interpretiert wird (unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Russlands über die Liquidation aller 396 eingetragenen Organisationen der Zeugen Jehovas)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11802240009000024
Eingeleitet:
19. April 2018
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Iwanowo
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2), 282.3 (1), 282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-1/2024 (1-2/2023; 1-138/2022)
Gericht:
Shuya City Court of the Ivanovo Region
Richter am Gericht erster Instanz:
Anton Mokin
Fallbeispiel
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