Von links nach rechts: Nikolay Zhugin, Pavel Lekontsev, Sergey Logunov, Vladimir Kochnev und Vladislav Kolbanov im Gerichtssaal. Juli 2023

Von links nach rechts: Nikolay Zhugin, Pavel Lekontsev, Sergey Logunov, Vladimir Kochnev und Vladislav Kolbanov im Gerichtssaal. Juli 2023

Von links nach rechts: Nikolay Zhugin, Pavel Lekontsev, Sergey Logunov, Vladimir Kochnev und Vladislav Kolbanov im Gerichtssaal. Juli 2023

Ungerechte Urteile

In Orenburg bestätigt ein Berufungsgericht die Bewährungsstrafe von fünf Gläubigen

Orenburg Region

Laut der Entscheidung des Bezirksgerichts Orenburg trat am 24. Januar 2024 das Urteil für fünf Zeugen Jehovas in Kraft – Vladislav Kolbanov, Vladimir Kochnev, Pavel Lekontsev, Nikolay Zhugin und Sergey Logunov, die wegen freundschaftlicher Treffen mit Glaubensbrüdern zu 2,5 bis 3,5 Jahren Haft ausgesetzt wurden.

Die Staatsanwaltschaft beantragte beim Berufungsgericht, das Urteil aufrechtzuerhalten. Der Anwalt der Gläubigen bezeichnete die Forderungen der Anklage als unbegründet und betonte, dass das Gericht in der Urteilsbegründung ausdrücklich feststellte: "Handlungen, die darauf abzielen, Hass und Feindschaft zu schüren, Aufrufe zur Gewalt ... Die Angeklagten werden nicht angeklagt."

Die Gläubigen selbst erklärten erneut, dass sie jede Schuldentscheidung als ungerecht und als Verletzung ihres Rechts auf Religionsfreiheit betrachten. "Aus dem angefochtenen Urteil lässt sich nicht ableiten, auf welcher Grundlage sich das Gericht geweigert hat, die mir zur Last gelegten Handlungen als Ausübung meines Rechts auf Religionsfreiheit im Rahmen der Religion der Zeugen Jehovas zu betrachten", schrieb Nikolai Zhugin in seiner Berufung. Wladimir Kotschnew betonte: "Das Gericht hat bei meinen Handlungen keine Motive des religiösen Hasses oder der Feindschaft festgestellt. Alle meine Handlungen waren völlig friedlich."

Der Fall Kotschnew und andere in Orenburg

Fallbeispiel
Im Mai 2018 leitete das Ermittlungskomitee der Russischen Föderation ein Strafverfahren gegen Wladimir Kochnew, Wladislaw Kolbanow, Pawel Lekonzew, Sergej Logunow und Nikolai Schugin ein. Den Gläubigen aus Orenburg wurde vorgeworfen, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation zu organisieren, zu finanzieren und sich an ihr zu beteiligen. Das lag an Treffen mit Freunden in einem Café. Nach der Durchsuchung ihrer Wohnungen wurden drei Männer im Rahmen von Anerkennungsvereinbarungen freigelassen und zwei festgenommen. Kochnev verbrachte 76 Tage in Untersuchungshaft und 72 Tage unter Hausarrest, während Kolbanov 149 Tage unter Hausarrest stand. Im Dezember 2019 ging der Fall vor Gericht, aber einen Monat später wurde er aufgrund der vage Natur der Anklage an die Staatsanwaltschaft zurückverwiesen. Im Februar 2021 begann die Wiederaufnahme des Verfahrens durch einen anderen Richter. Die Anklage stützt sich auf die Aussage des Undercover-Agenten V. Yudin. Im August 2023 verurteilte der Richter die Gläubigen zu Bewährungsstrafen: Logunow und Schugin – 2,5 Jahre, Kochnev – 2 Jahre und 8 Monate, Lekonzew – 3 Jahre und Kolbanow – 3,5 Jahre. Das Berufungsgericht bestätigte das Urteil.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Orenburg Region
Siedlung:
Orenburg
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge hielt er zusammen mit anderen Gottesdienste ab, was als "Organisation und Teilnahme an der Tätigkeit einer extremistischen Organisation" ausgelegt wird (unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Russlands über die Liquidation aller 396 registrierten Organisationen der Zeugen Jehovas)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11802530021000017
Eingeleitet:
14. Mai 2018
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Orenburg
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-1/2023 (1-2/2022; 1-139/2021; 1-62/2020; 1-501/2019)
Gericht:
Promyshlenniy District Court of the City of Orenburg
Richter:
Diana Sudorgina
Fallbeispiel
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