Ivan Shulyuk mit seiner Frau Yuliya am Tag des Appells

Ivan Shulyuk mit seiner Frau Yuliya am Tag des Appells

Ivan Shulyuk mit seiner Frau Yuliya am Tag des Appells

Ungerechte Urteile

Berufung in Krasnojarsk bestätigte das Urteil von Iwan Schuljuk: Sieben Jahre Bewährungsstrafe für seine Verurteilung

Gebiet Krasnojarsk

Am 19. September 2023 wurde durch die Entscheidung eines Richtergremiums des Bezirksgerichts Krasnojarsk unter dem Vorsitz von Diana Dawydenko das Urteil gegen Ivan Shulyuk, 47, einen Zeugen Jehovas aus Sibirien, vollstreckt.

Im Mai 2023 verhängte das Gericht eine siebenjährige Bewährungsstrafe mit einer vierjährigen Bewährungszeit gegen Shulyuk. Sie betrachteten die Diskussion über die Bibel, Gebete und das Singen religiöser Lieder mit Freunden als Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation. Der Gläubige ist mit dem Vollstreckungsurteil nicht einverstanden. In seinem abschließenden Plädoyer vor dem Berufungsgericht sagte er, dass die Untersuchung die Bedeutung des Gesetzes verwirre, da es "legitime religiöse Aktivitäten absichtlich als die Aktivität einer verbotenen juristischen Person interpretiert".

In der Region Krasnojarsk wurden bereits 30 Zeugen Jehovas wegen ihres Glaubens verfolgt, zehn von ihnen wurden verurteilt. Menschenrechtsaktivisten verurteilen einstimmig die Verfolgung von Jehovas Zeugen in Russland. Elizabeth Clark, eine internationale Expertin für Menschenrechte und Recht der Europäischen Union, hat gesagt: "Jehovas Zeugen . . . ihre Mitglieder in Russland wegen der Ausübung ihres Rechts auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit zunehmend verfolgt werden. Das verstößt gegen Russlands völkerrechtliche Verpflichtungen und seine eigene Verfassung."

Fall Schulyuk in Nazarov

Fallbeispiel
Ivan Shulyuks Großeltern wurden in den 1940er und 1950er Jahren wegen ihres Glaubens unterdrückt. Und im Jahr 2020 war ihr Enkel, ein friedlicher Gläubiger aus Nazarov, der gleichen Verfolgung ausgesetzt. Im Juni landete Ivan nach Massendurchsuchungen in seiner Stadt in einer provisorischen Haftanstalt. Das Ermittlungskomitee leitete ein Strafverfahren gegen ihn wegen des Verdachts ein, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation allein aufgrund seiner Religion organisiert zu haben. Schulyuk verbrachte etwa einen Monat in Haft, dann wurde er auf eigenen Wunsch freigelassen. Im August 2021 ging der Fall vor Gericht. Die Akte enthielt Sachverständigengutachten, die bestätigten, daß der Glaube der Zeugen Jehovas nicht verboten war und daß die untersuchten Materialien keine Anzeichen von Extremismus enthielten. Im Mai 2023 verurteilte das Stadtgericht der Region Krasnojarsk den Gläubigen zu 7 Jahren Haft auf Bewährung. Im September bestätigte die Beschwerde diese Entscheidung.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Krasnojarsk
Siedlung:
Nazarovo
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge ist er "eine Führungspersönlichkeit mit breiter Funktionalität" und "bildet eine starke Meinung über die Notwendigkeit, die Aktivitäten der religiösen Organisation Jehovas Zeugen trotz ihres Verbots fortzusetzen".
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12002040035000015
Eingeleitet:
17. Juni 2020
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Hauptuntersuchungsdirektion des Ermittlungskomitees Russlands für die Region Krasnojarsk und die Republik Chakassien
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-4/2023 (1-26/2022; 1-365/2021)
Gericht erster Instanz:
Назаровский городской суд Красноярского края
Richter am Gericht erster Instanz:
Лев Афанасьев
Fallbeispiel
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