Das Stadtgericht Maykop befand Nikolai Woischtschew des Extremismus für schuldig, weil er über Gott gesprochen hatte

Das Stadtgericht Maykop befand Nikolai Woischtschew des Extremismus für schuldig, weil er über Gott gesprochen hatte

Das Stadtgericht Maykop befand Nikolai Woischtschew des Extremismus für schuldig, weil er über Gott gesprochen hatte

Ungerechte Urteile

Ein Gericht in Adygeja schickte Nikolai Woischtschew, 68, für drei Jahre in eine Strafkolonie

Adygeja

Am 14. September 2023 hat der Richter
Zaurbiy Birzhev vom Stadtgericht Maykop befand Nikolai Woischtschew nur wegen seines Glaubens des Extremismus für schuldig. Wenn man bedenkt, dass der betagte Gläubige bereits 329 Tage im Gefängnis gesessen hat, wird er trotz seiner schweren Krankheit weitere eineinhalb Jahre hinter Gittern verbringen müssen.

Während der Gerichtsberatungen forderte der Staatsanwalt für Woischtschew sieben Jahre Haft in einer Strafkolonie mit dem Entzug des Rechts auf Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Führung und Teilnahme an der Arbeit öffentlicher Organisationen für fünf Jahre und eine Freiheitsbeschränkung für ein Jahr. Der Richter entschied, Nikolaj zu einer dreijährigen Haftstrafe in einer Strafkolonie zu verurteilen, wobei ihm das Recht entzogen wurde, sich an erzieherischen Aktivitäten zu beteiligen, sowie zu Aktivitäten im Zusammenhang mit der Führung und Teilnahme an religiösen, öffentlichen Vereinigungen und Organisationen für vier Jahre und mit einer Freiheitsbeschränkung für ein Jahr.

In seinem letzten Wort vor Gericht erklärte der Gläubige: "Die Staatsanwaltschaft beantragt, mich zu sieben Jahren Haft zu verurteilen . . . Dafür, dass er ein ehrlicher Mensch ist, der die Gesetze des Landes respektiert . . . Sieben Jahre, weil ich ein guter Nachbar war . . . Als Zeuge Jehovas Artikel 28 der russischen Verfassung beachten und anwenden. Sieben Jahre, weil er nie eine Straftat begangen hat."

Nikolay Voishchev landete bereits im Oktober 2022 hinter Gittern. Der Ermittler Zaurbiy Blyagoz leitete ein Strafverfahren gegen ihn nach Artikel 282.2 Teil 1 des Strafgesetzbuches ein und behauptete, er habe "zusammen mit anderen [Zeugen Jehovas] geheime Treffen organisiert und durchgeführt". Der Festnahme war eine Reihe von Durchsuchungen in der Stadt Maykop vorausgegangen.

Die Anklage gegen den Gläubigen stützte sich auf die Aussagen zweier geheimer Zeugen. Bei der Vernehmung vor Gericht konnten sie nur bestätigen, dass Voishchev ein Zeuge Jehovas war, was er aber auch nicht verheimlichte. Die Zeugen hörten keine extremistischen Rufe von ihm. Ein weiteres Beweismittel für die Anklage war die psycholinguistische Untersuchung von versteckten Videoaufzeichnungen von Gottesdiensten, in denen Gläubige friedlich über die Bibel diskutieren. Ruslan Levinsky, der die Prüfung durchführte, hat keine höhere sprachliche Ausbildung. Der Anwalt legte das Gutachten der Religionswissenschaftlerin Jekaterina Elbakjan vor, nach dem "die Schlussfolgerung des Sachverständigen [Levinsky] nicht auf den Bestimmungen allgemein anerkannter wissenschaftlicher Daten auf dem Gebiet der Religionswissenschaft beruht, die Schlussfolgerungen des Gutachtens des Sachverständigen scheinen unbegründet zu sein".

Noch vor seiner Verhaftung wurde bei Voishchev ein Tumor diagnostiziert, der sofort behandelt werden musste. Außerdem leidet Nikolay aufgrund einer Verletzung, die er in seiner Jugend erlitten hat, unter starken Kopfschmerzen. Die Haftbedingungen und das Fehlen einer angemessenen Behandlung führten zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustands des Gläubigen. Er braucht immer noch medizinische Hilfe.

Vier Zeugen Jehovas aus Maykop wurden bereits wegen ihres Glaubens verfolgt. Die Weltgemeinschaft und der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation stellten fest, dass "die gemeinsame Durchführung von Riten und Zeremonien [der Zeugen Jehovas] an sich kein Verbrechen nach Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation darstellt, trotz der Liquidation ihrer juristischen Personen."

Der Fall Woischtschew in Majkop

Fallbeispiel
Im Oktober 2022 eröffnete ein Ermittler des Ermittlungskomitees ein Strafverfahren wegen Extremismus gegen Nikolai Woischtschew, einen Zeugen Jehovas aus Maykop. Die Ermittlungen interpretierten die Diskussion über die Bibel mit Glaubensbrüdern per Videoschaltung als extremistische Aktivität. Ein Mann mit einer schweren Krankheit landete nur wegen seines Glaubens im Gefängnis. Der Fall kam im Dezember 2022 vor Gericht. Der Fall betraf die Aussage von zwei geheimen Zeugen und eine Untersuchung, die die Verteidigung für unwissenschaftlich hält. Der Gläubige wurde im September 2023 zu 3 Jahren Gefängnis verurteilt.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Adygeja
Siedlung:
Majakop
Woran besteht der Verdacht?:
"zusammen mit anderen Mitgliedern und Anhängern der religiösen Bewegung der Zeugen Jehovas geheime Treffen durch persönliche Kommunikation, Telefongespräche und das Internet organisiert und durchgeführt hat" (von der Entscheidung, als Angeklagter Anklage zu erheben)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12202790010000033
Eingeleitet:
19. Oktober 2022
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsdirektorat des Ermittlungskomitees Russlands für die Republik Adygea
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-163/2023 (1-801/2022)
[i18n] Court of First Instance:
Maykop City Court of the Republic of Adygea
[i18n] Judge of the Court of First Instance:
Zaubriy Birzhev
Fallbeispiel
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