Illustratives Foto

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Maßnahmen von Strafverfolgungsbeamten

Eine Familie von Gläubigen von der Krim ist zum dritten Mal religiöser Unterdrückung ausgesetzt. Viktor Ursu, 58, wurde nach zwei Wochen hinter Gittern unter Hausarrest gestellt

Krim

Am 28. Juli 2023 drangen Sicherheitskräfte in das Haus einer gläubigen Familie in der Stadt Dzhankoy ein. Viktor Ursu, 58, wurde festgenommen. Am 9. August, nach zwei Wochen in einer Haftanstalt, beschloss das Bezirksgericht Dzhankoy, den Mann unter Hausarrest zu stellen.

Viktor lebt bei seinen betagten Eltern. Der 83-jährige Aleksandr Ursu, der als Opfer der sowjetischen Repression rehabilitiert wurde, wurde 2018 bei einer Razzia bei Jehovas Zeugen misshandelt.

Die "Inspektion der Räumlichkeiten" (eigentlich eine Durchsuchung), an der elf Polizeibeamte mit Masken und Waffen beteiligt waren, begann um 6 Uhr morgens. Viktor und seine Frau durften sich für einige Zeit nicht anziehen. Die Sicherheitskräfte, die sich weigerten, ihre Ausweise vorzuzeigen, beschlagnahmten alle elektronischen Geräte und Speichermedien.

Viktor Ursu wurde festgenommen und in eine vorübergehende Haftanstalt in Dzhankoy gebracht. Die Frau des verhafteten Mannes durfte ihren Mann nicht sehen und ihm nicht das Nötigste wie Lebensmittel und Medikamente geben.

Unmittelbar nach Beendigung der Einsatzmaßnahmen kamen Freunde und Bekannte, um die Familie zu unterstützen. Sie halfen bei der Reinigung des Hauses nach der Durchsuchung, brachten Essen und leisteten den Gläubigen emotionale Unterstützung.

Am 7. August wurde Viktor Ursu aus der provisorischen Haftanstalt entlassen, dann aber sofort wieder inhaftiert. Er wurde in die örtliche Abteilung des Ermittlungskomitees gebracht und dann zurück in die vorübergehende Haftanstalt. Am selben Tag erließ der Ermittler die Entscheidung, ein Strafverfahren gegen Viktor Ursu gemäß Artikel 282.2 Teil 1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation einzuleiten.

In den 1940er Jahren wurden Aleksandr Ursus Vater, Onkel und Großvater in Arbeitslager verbannt, weil sie Zeugen Jehovas waren. 1947 kehrte nur sein Vater aus dem Exil zurück, und zwar mit einer schweren Verwundung. Im Juli 1949 wurde die Familie Ursu, zu der auch der neunjährige Aleksandr gehörte, in Viehwaggons verladen und zusammen mit Tausenden anderen Gläubigen in eine dauerhafte Ansiedlung nach Sibirien geschickt.

Später wurde Aleksandr Ursu wiederholt von den staatlichen Sicherheitsbehörden unter Druck gesetzt, unter anderem durch Durchsuchungen. Am 21. Mai 1991 wurde der Gläubige gemäß dem Dekret "Über zusätzliche Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gerechtigkeit für die Opfer der Repressionen, die in den 1930er und 1940er Jahren und bis in die frühen 1950er Jahre hinein stattfanden" rehabilitiert.

Am 17. Juni 1991 wurde Aleksandr Ursu die Rehabilitationsbescheinigung Nr. 23 ausgestellt. Im November 2018, als der Gläubige bereits 78 Jahre alt war, drangen Sicherheitskräfte erneut in sein Haus ein, drückten ihn an die Wand und legten ihm Handschellen an. Gleichzeitig wurden im Rahmen eines Strafverfahrens gegen Sergej Filatow, der später zu sechs Jahren Haft verurteilt wurde und nun wegen seines Glaubens eine Haftstrafe in einer Strafkolonie verbüßt, Hausdurchsuchungen in anderen lokalen Gläubigen durchgeführt.

Der Fall Ursu in Dschanköi

Fallbeispiel
Im Sommer 2023, 5 Jahre nach den Massendurchsuchungen von Jehovas Zeugen in Dschanköi (Krim), drangen erneut Polizeibeamte in die Wohnungen von Gläubigen ein. Sie verhafteten Victor Ursu, weil er sich angeblich weigerte, seinen Pass zu zeigen. Dem Mann wurde vorgeworfen, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation nur aufgrund seines Glaubens organisiert zu haben. Er verbrachte 12 Tage in der vorübergehenden Haftanstalt, danach stellte das Gericht den Gläubigen für fast ein Jahr unter Hausarrest. Im August 2024 wurde die Präventionsmaßnahme des Gläubigen in eine Anerkennung umgewandelt, nicht zu gehen. Der Fall kam im September vor Gericht.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Krim
Siedlung:
Dschankoj
Woran besteht der Verdacht?:
"die Texte und religiösen Bestimmungen der Zeugen Jehovas erörtert, die Aktivitäten der Versammlungen koordiniert" (aus der Entscheidung zur Anklage)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12302350007000066
Eingeleitet:
7. August 2023
Aktueller Stand des Verfahrens:
Gerichtsverhandlung vor dem Gericht erster Instanz
Untersuchend:
Ermittlungsabteilung für die Stadt Dschankoj des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für die Republik Krim und die Stadt Sewastopol
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-448/2024
Gericht erster Instanz:
Джанкойский районный суд Республики Крым
Richter am Gericht erster Instanz:
Елена Николаева
Fallbeispiel
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