Von links nach rechts: Anatoliy Marunov, Sergey Tolokonnikov und Roman Mareyev bei der Urteilsverkündung

Von links nach rechts: Anatoliy Marunov, Sergey Tolokonnikov und Roman Mareyev bei der Urteilsverkündung

Von links nach rechts: Anatoliy Marunov, Sergey Tolokonnikov und Roman Mareyev bei der Urteilsverkündung

Ungerechte Urteile

Das Gericht in Moskau verhängte ein weiteres hartes Urteil gegen drei Zeugen Jehovas – von 4,5 bis 6,5 Jahren Haft in einer Strafkolonie wegen ihres Glaubens

Moskau

Am 12. Juli 2023 befand das Moskauer Bezirksgericht Sawowski drei Zeugen Jehovas des Extremismus für schuldig, weil sie "Teile von [Bibel-]Texten kommentiert hatten". Anatolij Marunow wurde zu 6,5 Jahren Strafkolonie verurteilt, Sergej Tolokonnikow zu 5 Jahren und Roman Marejew zu 4,5 Jahren.

Mehr als 100 Menschen gingen zum Gerichtsgebäude, um die Gläubigen zu unterstützen. Anatoliy Marunov, 69, der während der Ermittlungen und des Prozesses unter Hausarrest stand, wurde nach der Urteilsverkündung in Gewahrsam genommen. Alle drei plädieren weiterhin auf nicht schuldig und können gegen das Urteil Berufung einlegen.

Der Anwalt der Angeklagten äußerte sich zu der Anklage, die seiner Meinung nach "auf dem Grundsatz der Kriminalisierung der Handlungen einer Person in Abhängigkeit von der Religion, zu der sie sich bekennt, beruht". Er erklärte: "Handlungen, die für jeden Gläubigen normal sind: Die Verbreitung seiner religiösen Überzeugungen und die Teilnahme am Gottesdienst werden laut Staatsanwaltschaft nur deshalb zu einem Verbrechen, weil solche Handlungen von Zeugen Jehovas begangen werden. In dieser Hinsicht glaube ich, dass die Anklage die Rechte der Gläubigen verletzt, da sie kein tatsächliches Verbrechen beschreibt, sondern auf Diskriminierung aus religiösen Gründen beruht."

Die strafrechtliche Verfolgung einiger Gläubiger in Moskau begann an einem frühen Oktobermorgen des Jahres 2021, als Durchsuchungen an 8 Adressen durchgeführt wurden. Marejew, Marunow und Tolokonnikow wurden zu Angeklagten. Nach stundenlangen Verhören wurden die Gläubigen in eine vorübergehende Haftanstalt gebracht. Zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung hatten Roman und Sergej mehr als 20 Monate in einer Haftanstalt verbracht, während Anatolij unter Hausarrest stand.

Jeder von ihnen hatte Schwierigkeiten zu bewältigen. Zuerst hatte Roman Mareyev kein Bett in der Haftanstalt und musste auf dem Boden schlafen. Sergej Tolokonnikow wurde am Morgen zu den abendlichen Gerichtssitzungen mitgenommen und durfte weder Essen noch Wasser mitnehmen. Anatolij Marunow, der unter Hausarrest stand, wurden nicht einmal kurze Spaziergänge verboten, die für seine Gesundheit notwendig waren.

Im Juni 2022 wurde der Fall der Gläubigen vor Gericht gebracht. Die Anklage stützte sich auf eine Audioaufnahme von Gesprächen mit einem FSB-Agenten, der vorgab, sich für die Bibel zu interessieren. Während der Anhörung wies die Verteidigung darauf hin, dass die Verwendung des Namens Jehova in einem Gespräch nicht auf extremistische Aktivitäten hindeuten könne.

Anatolij Marunow wird nach der Urteilsverkündung in Handschellen abgeführt
Anatolij Marunow wird nach der Urteilsverkündung in Handschellen abgeführt
Anatolij Marunow mit seiner Frau Alevtina in der Nähe des Gerichts
Anatolij Marunow mit seiner Frau Alevtina in der Nähe des Gerichts

Die Angeklagten schilderten, wie sie von Glaubensbrüdern unterstützt wurden: "Briefe kamen aus der ganzen Welt! Und einmal, als wir um 1.30 Uhr morgens aus dem Gerichtsgebäude gebracht wurden, hörten wir Applaus, und als wir in den Gefängniswagen stiegen, sang eine Gruppe von Unterstützern ein Lied, das wir kannten."

Bis heute werden 13 Zeugen Jehovas wegen ihres Glaubens in Moskau strafrechtlich verfolgt. Sechs weitere von ihnen wurden zu Haftstrafen zwischen 4 und 6 Jahren verurteilt. In einem Bericht der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz wird die Besorgnis darüber geäußert , dass "die Anti-Extremismus-Gesetzgebung [der Russischen Föderation] gegen bestimmte religiöse Minderheiten, insbesondere gegen Jehovas Zeugen, angewandt wird". Die ECRI stellte fest, dass die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation aus dem Jahr 2017 "Jehovas Zeugen im ganzen Land faktisch verbietet, ihren Glauben auszuüben" (S. 101).

Der Fall Marejew und andere in Moskau

Fallbeispiel
Im Oktober 2021 führte das Ermittlungskomitee mindestens acht Durchsuchungen in verschiedenen Bezirken Moskaus und des Moskauer Gebiets durch. Anatoliy Marunov, Sergey Tolokonnikov und Roman Mareyev wurden festgenommen und in eine vorübergehende Haftanstalt gebracht. Später wurden Marejew und Tolokonnikow in eine Haftanstalt gebracht, und Marunow wurde unter Hausarrest gestellt. Gegen sie wurde ein Strafverfahren wegen Extremismus eingeleitet. Im Juni 2022 ging der Fall vor Gericht. Die Anklage stützte sich auf Aufnahmen, die von einem FSB-Agenten gemacht wurden, der vorgab, sich für die Bibel zu interessieren. Im Juli 2023 wurden die Angeklagten verurteilt: der 69-jährige Arbeitsveteran Marunov – 6,5 Jahre, der 50-jährige Tolokonnikow – 5 Jahre und der 45-jährige Marejew – 4,5 Jahre Haft in einer Strafkolonie. Ein Jahr später verschärfte das Berufungsgericht Tolokonnikows Strafe und verlängerte seine Haftstrafe um zwei Monate. Roman Mareyev wurde am 25. Oktober 2024 freigelassen.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Moskau
Siedlung:
Moskau
Woran besteht der Verdacht?:
"als Oberhaupt und kommunikative Führer der religiösen Organisation tätig waren, indem sie Diskussionen organisierten und leiteten, Präsentationen der Teilnehmer überwachten und verlesene Textpassagen kommentierten" (aus dem Urteil zur Anklage)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12102450011000104
Eingeleitet:
20. Oktober 2021
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Abteilung für die Untersuchung besonders wichtiger Fälle der Ermittlungsdirektion für den Nördlichen Verwaltungsbezirk der Hauptermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für die Stadt Moskau
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1.1), 282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
01-0123/2023 (01-0997/2022)
Gericht erster Instanz:
Савёловский районный суд города Москвы
Richter am Gericht erster Instanz:
Дмитрий Зозуля
Fallbeispiel
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