Konstantin Sannikow spricht vor Gericht per Videoschalte aus der Haftanstalt

Ungerechte Urteile

Das Urteil gegen Konstantin Sannikow trat nach seiner Berufung vor dem Obersten Gerichtshof von Tatarstan in Kraft – 6,5 Jahre Strafkolonie

Tatarstan

Am 6. Juni 2023 bestätigte der Oberste Gerichtshof der Republik Tatarstan das Urteil gegen Konstantin Sannikov, einen Zeugen Jehovas aus Kasan. Für die Ausübung seiner Religion erhielt er 6,5 Jahre Haft in einer Strafkolonie.

Am 15. Februar 2023 stufte das Bezirksgericht von Kasan die Teilnahme von Sannikow an friedlichen religiösen Versammlungen, bei denen Gläubige über die Bibel diskutierten, als Extremismus ein. Die Verteidigung legte gegen diese Entscheidung Berufung ein. Während der Anhörungen vor dem erstinstanzlichen Gericht sei offensichtlich geworden, dass die Aussagen der Zeugen der Anklage nicht mit den Tatsachen übereinstimmten und dass es keine Anzeichen von Extremismus in den Handlungen des Gläubigen gab. Sannikow beteuert nach wie vor seine Unschuld und kann gegen die Entscheidung des Gerichts im Kassationsverfahren Berufung einlegen.

Konstantin sitzt seit fast 3 Jahren hinter Gittern. Seine Frau und seine vier Kinder durften ihn lange nicht besuchen. Hinzu kommt, dass alles, was mit Arbeit, Wohnen und der Pflege älterer Angehöriger zu tun hat, ganz auf ihren Schultern lastet, so dass Sannikow versucht, seine Familie durch Freunde zu unterstützen und sie durch Briefe zu ermutigen.

Die Religionsfreiheit ist durch das russische Recht geschützt und eine der Grundlagen eines demokratischen Staates. Trotzdem wurden bereits mehr als 700 russische Zeugen Jehovas wegen der Ausübung ihrer Rechte strafrechtlich verfolgt. 13 von ihnen sind Einwohner Tatarstans.

Der Fall Sannikow in Kasan

Fallbeispiel
Im August 2020 eröffnete der FSB von Tatarstan ein Strafverfahren gegen Konstantin Sannikov, einen Gerichtsmediziner und Vater von 4 Kindern. Gespräche über die Bibel mit Freunden galten als Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation. Der Gläubige wurde in eine Untersuchungshaftanstalt gesteckt und seine Bankkonten wurden gesperrt. Seine Frau und seine Töchter durfte er erst nach 2 Jahren sehen. Der Fall ging im August 2021 vor Gericht. Die Aussagen der geheimen Zeugen waren unwahr und deuteten auf eine persönliche Abneigung gegen Jehovas Zeugen hin. Trotzdem verurteilte das Gericht Sannikow im Februar 2023 zu 6,5 Jahren Haft. Das Berufungsgericht schloss sich dieser Entscheidung im Juni desselben Jahres an und schloss weitere Einschränkungen aus dem Urteil aus. Der Staatsanwalt legte gegen diese Entscheidung Berufung ein, und die Kassationsbehörde verwies den Fall zur zweiten Berufung zurück, die im Dezember 2023 das ursprüngliche Urteil des Gläubigen bestätigte. Während der Zeit im Gefängnis verschlimmerten sich seine chronischen Krankheiten.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Tatarstan
Siedlung:
Kazan
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12007920001000058
Eingeleitet:
25. August 2020
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
SO UFSB in der Republik Tatarstan
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1), 282.3 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-932/2021
Gericht:
Советский районный суд г. Казани
Richter:
Марат Хаертдинов
Fallbeispiel