Nataliya Kriger in der Nähe des Landgerichts. Mai 2023

Ungerechte Urteile

In einer Berufung in Birobidschan wurde das Urteil gegen Nataliya Kriger bestätigt. Nach einer gerichtlichen Überprüfung wurde sie wegen ihres Glaubens an Gott zu einer 2,5-jährigen Bewährungsstrafe verurteilt

Jüdisches Autonomiegebiet

Am 22. Mai 2023 hielt das Gericht der Jüdischen Autonomen Region die dritte Anhörung im Berufungsverfahren von Nataliya Kriger ab, diesmal gegen eine neue Verurteilung wegen ihres Glaubens, die nach der Aufhebung früherer Entscheidungen ergangen war. Die 2,5-jährige Bewährungsstrafe trat in Kraft.

Nataliya hält sich für nicht schuldig und verteidigt seit 2 Jahren und 8 Monaten ihr verfassungsmäßiges Recht auf Religionsfreiheit vor Gericht. In ihrer Berufung machte sie geltend, dass das erstinstanzliche Gericht ihr Recht, nach der Liquidation der juristischen Person der Religionsgemeinschaft gläubig zu bleiben, nicht berücksichtigt habe. Darüber hinaus gab sie an, dass sie aufgrund eines Artikels wegen Extremismus verurteilt wurde, ohne konkrete extremistische Handlungen zu nennen. Laut Nataliya ignorierte das Gericht ihre Argumente und Erklärungen zu ihren friedlichen religiösen Überzeugungen. Sie sagte: "Der Ausdruck von Hass oder Feindschaft oder die Spaltung von Menschen entlang von Klassen- oder sozialen Linien ist mir fremd. Meine religiösen Ansichten basieren auf der Bibel. Sie kommen in zwei grundlegenden Geboten zum Ausdruck: der Liebe zu Gott und der Liebe zu den Menschen."

Die Gläubige wurde im Mai 2018 strafrechtlich verfolgt, als ihre Wohnung im Rahmen der Operation "Judgement Day" durchsucht wurde. Im Februar 2020 wurde ein Strafverfahren gegen sie eingeleitet. Nach 6 Monaten Ermittlungen und 11 Monaten Rechtsstreit erhielt Nataliya im Juli 2021 ihre erste Verurteilung. Später gab das Berufungsgericht dem Antrag statt , woraufhin das Kassationsgericht den Fall in die Berufungsinstanz zurückschickte , das ihn wiederum zur erneuten Verhandlung an das erstinstanzliche Gericht verwies .

Im März 2023 befand das Bezirksgericht Birobidschanski Nataliya Kriger erneut der Beteiligung an der Tätigkeit einer extremistischen Organisation für schuldig und verhängte eine Bewährungsstrafe von 2,5 Jahren mit einer Bewährungszeit von 2 Jahren und einer Freiheitsbeschränkung von 1 Jahr.

Im Dezember 2022 schickte dasselbe Bezirksgericht Birobidschanski Nataliyas Ehemann Valeriy wegen ähnlicher Vorwürfe für 7 Jahre in eine Strafkolonie. Er wartet auf eine Berufungsverhandlung in seinem Strafverfahren.

Russische Menschenrechtsaktivisten und die Weltgemeinschaft verurteilen die Verfolgung von Jehovas Zeugen in Russland. Der EGMR erkannte diese Aktionen als illegal an und forderte die Russische Föderation auf, die Strafverfolgung von Gläubigen einzustellen.

Kriger-Fall in Birobidschan

Fallbeispiel
Im Mai 2018 wurde das Haus der zivilen Bewohnerin von Birobidschan, Nataliya Krieger, von Sicherheitskräften durchsucht. Drei Tage zuvor war ein Strafverfahren gegen ihren Ehemann Valery wegen Extremismus eröffnet worden, und im Februar 2020 eröffnete der FSB ein Strafverfahren gegen Natalia selbst. Ihr wurde vorgeworfen, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation fortgesetzt zu haben. Im August 2020 ging der Fall des Gläubigen vor Gericht. Der Staatsanwalt forderte eine Haftstrafe von 4 Jahren, und im Juli 2021 verurteilte das Gericht den Gläubigen zu 2,5 Jahren Haft auf Bewährung. Das Berufungsgericht bestätigte das Urteil, aber im August 2022 verwies die Kassationsbehörde den Fall zur erneuten Berufungsverhandlung, die wiederum den Fall zur Überprüfung an das erstinstanzliche Gericht an einen anderen Richter zurückgab. Er verurteilte den Gläubigen auch zu 2,5 Jahren Gefängnis auf Bewährung. Das Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Jüdisches Autonomiegebiet
Siedlung:
Birobidschan
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge hat sie vorsätzliche Handlungen im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme und Fortsetzung der Aktivitäten der örtlichen religiösen Organisation der Zeugen Jehovas in der Stadt Birobidschan begangen
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12007990001000007
Eingeleitet:
12. Februar 2020
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
UFSB Russlands im Jüdischen Autonomen Gebiet
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-37/2023 (1-713/2022; 1-46/2021; 1-464/2020)
Gericht:
Биробиджанский районный суд ЕАО
Richter am Gericht erster Instanz:
Куликов Александр
Fallbeispiel