Iwan Schulyuk vor dem Nazarovsky-Stadtgericht der Region Krasnojarsk, Mai 2023.

Iwan Schulyuk vor dem Nazarovsky-Stadtgericht der Region Krasnojarsk, Mai 2023.

Iwan Schulyuk vor dem Nazarovsky-Stadtgericht der Region Krasnojarsk, Mai 2023.

Ungerechte Urteile

Siebenjährige Bewährungsstrafe für das Bibellesen mit Freunden. Gericht verurteilt Iwan Schuljuk, einen Zeugen Jehovas aus Nazarowo

Gebiet Krasnojarsk

Am 10. Mai 2023 verurteilte Lew Afanasjew, Richter am Nazarowski-Stadtgericht der Region Krasnojarsk, Iwan Schuljuk zu einer 7-jährigen Bewährungsstrafe mit 4 Jahren Bewährung. Das Gericht stufte das Diskutieren der Bibel, das Beten und das Singen religiöser Lieder unter Freunden als Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation ein.

Die Strafverfolgung von Iwan Schulyuk wegen seines Glaubens begann am 18. Juni 2020, als Polizeibeamte die Wohnungen von Zeugen Jehovas in Nazarowo durchsuchten . Er sagte: "Ich wurde einer erniedrigenden Prozedur der Durchsuchung, Verhaftung und Einsperrung in einer Haftanstalt unterzogen. Ich wurde wiederholt in einer winzigen Metallkammer innerhalb des Gefängniswagens in der Hitze transportiert, festgehalten und in Handschellen bewegt, obwohl ich keine Gefahr für die Gesellschaft darstelle. Meine persönlichen Daten wurden in die Rosfinmonitoring-Liste aufgenommen, und ich wurde in die Liste derjenigen aufgenommen, die in Terrorismus und Extremismus verwickelt sind, was eine ungeheuerliche Ungerechtigkeit ist." Laut Ivan war der Monat, den er in der Haftanstalt verbrachte, kein einfacher, aber der Glaube an Gott, Gebete, Briefe, Pakete mit Lebensmitteln und Blumen von Freunden und Glaubensbrüdern sowie die Unterstützung seiner Frau Yuliya halfen ihm, mit den Schwierigkeiten fertig zu werden.

Die Untersuchung dauerte ein Jahr und zwei Monate; sie wurde von der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees für den Nazarowski-Bezirk der Region Krasnojarsk und der Republik Chakassien durchgeführt. Der Fall ging im August 2021 vor Gericht. In seinem Schlussplädoyer sagte Shuljuk: "In der Anklageschrift gegen mich steht in fetten Lettern: 'Keine Informationen über die Opfer, die Art oder das Ausmaß des Schadens'. Es ist logisch, dass es keine Schuld gibt, wenn es keine solchen Informationen gibt, wenn es keine Beweise gibt. Dies ist keine Suche nach meinem nicht existierenden Verbrechen, sondern eine bewusste Diskriminierung und Verfolgung von mir aus religiösen Gründen." Zeugen bestätigten in ihren Zeugenaussagen, dass sie keine Aufrufe zum Extremismus von Schuljuk gehört hätten.

Ivan ist nicht der erste aus seiner Familie, der wegen seines Glaubens unterdrückt wird. 1942 wurde sein Großvater als Zeuge Jehovas erschossen und in einem Massengrab verscharrt. 1997 wurde er posthum rehabilitiert. Ivan erwähnte diese Geschichte bei einer der Anhörungen. "Nachdem ich meine Verwandten rehabilitiert hatte, bestätigten die Behörden, dass sie sich damals geirrt hatten. Warum also die Geschichte wiederholen?", fragte der Gläubige. Schulyuk hat das Recht, seine Unschuld vor dem Berufungsgericht zu verteidigen.

In der Region Krasnojarsk verbüßen bereits drei friedliche Gläubige ihre Haftstrafe in einer Strafkolonie, weil sie die Bibel gelesen haben: Anatolij Gorbunow, Jewgenij Zinitsch und Andrej Stupnikow. Insgesamt haben die Strafverfolgungsbehörden Strafverfahren gegen 30 Zeugen Jehovas aus dieser Region eingeleitet. Die Verfolgung geht trotz der Entscheidung des Plenums des Obersten Gerichtshofs sowie der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 7. Juni 2022 weiter, mit der Jehovas Zeugen in Russland vollständig entlastet wurden.

Fall Schulyuk in Nazarov

Fallbeispiel
Ivan Shulyuks Großeltern wurden in den 1940er und 1950er Jahren wegen ihres Glaubens unterdrückt. Und im Jahr 2020 war ihr Enkel, ein friedlicher Gläubiger aus Nazarov, der gleichen Verfolgung ausgesetzt. Im Juni landete Ivan nach Massendurchsuchungen in seiner Stadt in einer provisorischen Haftanstalt. Das Ermittlungskomitee leitete ein Strafverfahren gegen ihn wegen des Verdachts ein, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation allein aufgrund seiner Religion organisiert zu haben. Schulyuk verbrachte etwa einen Monat in Haft, dann wurde er auf eigenen Wunsch freigelassen. Im August 2021 ging der Fall vor Gericht. Die Akte enthielt Sachverständigengutachten, die bestätigten, daß der Glaube der Zeugen Jehovas nicht verboten war und daß die untersuchten Materialien keine Anzeichen von Extremismus enthielten. Im Mai 2023 verurteilte das Stadtgericht der Region Krasnojarsk den Gläubigen zu 7 Jahren Haft auf Bewährung. Im September bestätigte die Beschwerde diese Entscheidung.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Krasnojarsk
Siedlung:
Nazarovo
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge ist er "eine Führungspersönlichkeit mit breiter Funktionalität" und "bildet eine starke Meinung über die Notwendigkeit, die Aktivitäten der religiösen Organisation Jehovas Zeugen trotz ihres Verbots fortzusetzen".
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12002040035000015
Eingeleitet:
17. Juni 2020
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Hauptuntersuchungsdirektion des Ermittlungskomitees Russlands für die Region Krasnojarsk und die Republik Chakassien
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-4/2023 (1-26/2022; 1-365/2021)
Gericht erster Instanz:
Назаровский городской суд Красноярского края
Richter am Gericht erster Instanz:
Лев Афанасьев
Fallbeispiel
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