Jewgenij Bitusow und Leonid Druzchinin mit ihren Ehefrauen am Tag der Urteilsverkündung, Dezember 2022
Das Berufungsgericht bestätigte die harte Strafe für zwei Zeugen Jehovas aus Zeya. Sie werden zwischen 6 und 6,5 Jahre in der Strafkolonie verbringen
Amur RegionAm 31. März 2023 bestätigte ein Richtergremium des Bezirksgerichts Amur unter dem Vorsitz von Natalya Trofimova die Verurteilung von Leonid Druzhinin und Yevgeniy Bitusov zu 6,5 bzw. 6 Jahren Haft. Das Urteil ist in Kraft getreten, aber die Gläubigen sind damit nicht einverstanden und können im Kassationsverfahren dagegen Berufung einlegen.
Die beiden Zeugen Jehovas wurden im Dezember 2022 verurteilt - den Gläubigen wurde vorgeworfen, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation organisiert zu haben, während sie friedliche Gottesdienste abhielten. Jewgenij Bitusow schrieb in seiner Berufung gegen das Urteil: "Der Staat und alle Beamten sind verpflichtet, Neutralität und Unparteilichkeit [in religiösen Angelegenheiten] zu wahren. Deshalb haben sie nicht das Recht zu bestimmen, was geglaubt werden darf und was nicht."
Vor der Berufungsentscheidung sagte Leonid Druzhinin: "Jehovas Zeugen sind in 240 Ländern und Territorien bekannt. Aber nirgends werden sie wegen Extremismus oder radikaler Ansichten angeklagt." Und Jewgenij Bitusow lenkte die Aufmerksamkeit des Gerichts auf die umstrittene Situation mit den Rechten der Gläubigen in Russland: "Millionen von Menschen in unserem Land gehen in Kirchen, Moscheen, praktizieren ihre Religion ... und miteinander über religiöse Themen sprechen. Aber das darf ich nicht, weil ich ein Zeuge Jehovas bin. Warum? Ist meine Religion schlimmer als andere?"
Beide Gläubigen sagten, dass sie von ihren Glaubensbrüdern große Hilfe erhielten. "Es ist sehr ermutigend, wenn Brüder und Schwestern an den Hof kommen und sogar aus anderen Orten kommen", teilte Jewgenij seine Gefühle mit.
Leonid Druzhinin und Yevgeniy Bitusov sind nur zwei von mehr als 700 russischen Zeugen Jehovas, die allein wegen ihrer Religion strafrechtlich verfolgt werden.