Gläubige aus Astrachan während einer der Gerichtsverhandlungen per Videokonferenz (2022)
Das Kassationsgericht milderte die brutale Verurteilung von vier Zeugen Jehovas aus Astrachan etwas ab
Region AstrachanText aktualisiert am 24. Februar 2023
Am 22. Dezember 2022 reduzierte das IV. Kassationsgericht der Allgemeinen Gerichtsbarkeit unter dem Vorsitz von Richter Rustem Asanov die Strafe für die Gläubigen Rustam Diarov, Sergey Klikunov und Yevgeniy Ivanov, die zu 8 Jahren in einer Strafkolonie verurteilt wurden, und Olga Ivanova (Ehefrau von Yevgeniy), die zu 3,5 Jahren in einer Strafkolonie verurteilt wurde, unerheblich. Jetzt, nach Verbüßung ihrer Strafe, können sie sich eine Siedlung für ihren Aufenthalt aussuchen, aber es wird ihnen verboten sein, diese zu verlassen. Zuvor war es ihnen verboten, Astrachan zu verlassen.
Der Rest des Urteils blieb unverändert, und den Kassationsbeschwerden wurde nicht stattgegeben. Der Staatsanwalt beantragte eine Verschärfung der Strafe, und zwar nur mündlich, ohne dies in schriftlichen Einsprüchen gegen die Kassationsbeschwerde zum Ausdruck zu bringen. Die Sitzung des Kassationshofs wurde per Videokonferenz abgehalten. Gläubige nahmen an den Anhörungen teil, während sie in den Kolonien waren.
Das Gericht befand die Einwohner von Astrachan des Extremismus für schuldig, weil sie an Jehova Gott glauben. An sich stellt es kein Verbrechen dar, Teil der internationalen kanonischen Struktur der Zeugen Jehovas zu sein, einschließlich Gläubiger, die in verschiedenen Gruppen auf der ganzen Welt organisiert sind und die der Oberste Gerichtshof Russlands nicht beurteilt oder als extremistisch eingestuft hat.
In seiner Kassationsbeschwerde betonte Jewgenij Iwanow die Absurdität der gegen ihn erhobenen Vorwürfe: "Das Urteil und die Berufungsentscheidung enthalten keine extremistischen Äußerungen, insbesondere solche, die darauf abzielen, Feindschaft und Hass zu schüren." Sein Anwalt merkte auch an: "Jewgenij wurde eines Verbrechens gegen die Grundlagen des Staates und der Staatssicherheit für schuldig befunden, obwohl Jehovas Zeugen politisch neutral sind und er keine sozial gefährliche Person ist." "Alle Zeugen, die in dem Fall befragt wurden, gaben an, dass es keine Anzeichen von Extremismus in meinen Worten, Handlungen und Motiven gab", fügte Sergej Klikonnow hinzu.
In einer kürzlich ergangenen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs heißt es : "Gläubige zeigen ihren Willen, sich strikt an die Lehren der Religion zu halten, zu der sie sich bekennen, und ihr Recht dazu wird durch Artikel 9 der Europäischen Konvention garantiert" (§ 172).