Von links nach rechts: Aleksandr Rakovskiy, Aleksandr Vavilov, Aleksey Oreshkov. November 2021

Von links nach rechts: Aleksandr Rakovskiy, Aleksandr Vavilov, Aleksey Oreshkov. November 2021

Von links nach rechts: Aleksandr Rakovskiy, Aleksandr Vavilov, Aleksey Oreshkov. November 2021

Ungerechte Urteile

Das Kassationsgericht in Saratow änderte das Urteil gegen drei Zeugen Jehovas aus Pawlowo nicht. Sie verbüßen weiterhin Bewährungsstrafen wegen der Ausübung ihrer Religion

Gebiet Nischegorod

Am 22. Dezember 2022 prüfte das Erste Kassationsgericht der allgemeinen Gerichtsbarkeit in Saratow die Berufungen von Aleksandr Vavilov, Aleksey Oreshkov und Aleksandr Rakovskiy, änderte aber das Urteil nicht – jeweils 3 Jahre Bewährungsstrafe.

Alle drei sind mit der Entscheidung des Gerichts nicht einverstanden und halten sich für nicht schuldig. In ihren Appellen erklärten sie: "Wir wurden nicht wegen eines Verbrechens verurteilt, sondern weil wir unseren Glauben auf eine Weise zum Ausdruck gebracht haben, die typisch für das Christentum ist und gesetzlich erlaubt ist." Die Gläubigen stellten fest, dass aus den Anhörungen vor dem erstinstanzlichen Gericht klar geworden sei, dass "das Gericht für einen Schuldspruch keine Tatsachen oder Beweise" für die Schuld benötige.

Das Urteil im Fall Wawilow, Oreschkow und Rakowskij wurde im Oktober 2021 gefällt und trat nach einem Berufungsverfahren im Januar 2022 in Kraft. Die Gerichte aller drei Instanzen vertraten die Auffassung, dass die Durchführung religiöser Zusammenkünfte und Gottesdienste durch Zeugen Jehovas mit Extremismus gleichgesetzt werden könne, ohne dass konkrete Tatbestandsmerkmale rechtswidriger Handlungen vorlägen.

Eine solche Haltung der Gerichte widerspricht sowohl den Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation als auch dem jüngsten Urteil des EGMR zu Jehovas Zeugen in Russland. Insbesondere betonte der Europäische Gerichtshof, dass "nur religiöse Äußerungen und Handlungen, die Gewalt, Manifestationen von Hass oder Diskriminierung enthalten oder zu ihnen aufrufen, als Grundlage dafür dienen können, sie als 'extremistisch' zu unterdrücken . . . Die Gerichte haben kein einziges Wort, keine einzige Handlung oder Handlung der Beschwerdeführer festgestellt, die durch Gewalt, Hass oder Diskriminierung gegen andere motiviert oder durch Gewalt, Hass oder Diskriminierung befleckt wäre" (§ 271).

In der Region Nischni Nowgorod werden derzeit zwei weitere ähnliche Strafverfahren gegen Zeugen Jehovas vor Gericht verhandelt.

Der Fall von Wawilow und Oreschkow in Pawlowo

Fallbeispiel
Im Juli 2019 fanden in Nischni Nowgorod und der Stadt Pawlowo Massendurchsuchungen und Festnahmen von Jehovas Zeugen statt. Der Föderale Sicherheitsdienst Russlands für das Gebiet Nischni Nowgorod leitete ein Strafverfahren wegen des Verdachts ein, dass Unbekannte an extremistischen Aktivitäten teilnehmen – so klassifizierten die Ermittlungen die Anbetung von Gläubigen. Die Sicherheitskräfte nahmen Alexej Oreschkow und Alexander Wawilow fest und nahmen sie für 211 bzw. 241 Tage in Untersuchungshaft. Später fügte der FSB Aleksandr Rakovskiy als Angeklagten zum selben Fall hinzu. Im Januar 2021 ging der Fall vor Gericht. Trotz gefälschter Zeugenaussagen in dem Fall und der Tatsache, dass es keine Opfer gab, verhängte das Gericht im Oktober 2021 eine dreijährige Bewährungsstrafe gegen die friedlichen Gläubigen. Im Januar 2022 ließ das Landgericht und im Dezember das Kassationsgericht dieses Urteil unverändert.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Nischegorod
Siedlung:
Pawlowo
Woran besteht der Verdacht?:
"Die Verwirklichung einer gemeinsamen kriminellen Absicht, die vorsätzlich von einer Gruppe von Personen durch vorherige Verschwörung gehandelt wird ... aktive Schritte unternommen haben, um . . . religiöse Reden und Gottesdienste halten"
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11907220001000025
Eingeleitet:
16. Juli 2019
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Investigativabteilung der FSB-Direktion Russlands für das Gebiet Nischni Nowgorod
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-49/2021
Gericht erster Instanz:
Pavlovskiy District Court of the Nizhny Novgorod Region
Richter am Gericht erster Instanz:
Dmitriy Pestov
Fallbeispiel
Zurück zum Anfang