Freunde und Bekannte kamen, um Andrej Perminow und seine Frau am Tag des Prozesses zu unterstützen.

Ungerechte Urteile

Das Gericht in der Region Tscheljabinsk sprach Andrej Perminow schuldig; Schwerbehinderter wegen Glaubens an Jehova Gott zu 6 Jahren Haft auf Bewährung verurteilt

Gebiet Tscheljabinsk

Am 21. November 2022 befand Ravil Nusratov, Richter des Stadtgerichts Asha in der Region Tscheljabinsk, Andrey Perminov, 50, der seit seiner Jugend im Rollstuhl sitzt, aufgrund seiner Religion des Extremismus für schuldig und verurteilte ihn zu einer Bewährungsstrafe von 6 Jahren.

Andrey Perminov ist schwer behindert. Die strafrechtliche Verfolgung des Gläubigen begann im Sommer 2021, als der Ermittler Jewgenij Dolgajew ein Strafverfahren gegen ihn eröffnete und in der Region Tscheljabinsk eine Reihe von Durchsuchungen in den Wohnungen derjenigen stattfanden, die die Ermittlungen als Zeugen Jehovas einstuften. Das Ermittlungskomitee der Russischen Föderation für die Region Tscheljabinsk untersuchte den Fall fast ein Jahr lang, woraufhin er im Mai 2022 dem Gericht der Stadt Ashinsky vorgelegt wurde. Während der Gerichtsverhandlungen stellte sich heraus, dass in der Wohnung der Perminows ein Abhörgerät installiert worden war. Weder die Aufzeichnungen noch die Zeugen der Anklage konnten jedoch einen Verstoß gegen Art. 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation nachweisen, sondern bestätigten nur, dass der Angeklagte ein gewöhnlicher Gläubiger ist.

Zu der Anklage sagte der Gläubige: "Alle Materialien des Strafverfahrens und die von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Beweise laufen im Wesentlichen auf die Tatsache hinaus, dass ich gläubig war und Gottesdienste mit Glaubensbrüdern abhielt. Tatsächlich handelt es sich um eine Diskriminierung aufgrund der Religionszugehörigkeit."

Das Urteil, das der von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafe für Perminow entsprach, ist nicht rechtskräftig geworden und kann angefochten werden. Der Gläubige beharrt auf seiner völligen Unschuld.

In der Region Tscheljabinsk wurden 11 weitere Zeugen Jehovas wegen ihres Glaubens strafrechtlich verfolgt, darunter 4 Frauen. Zwei ältere Frauen, Ljudmila Salikowa und Walentina Suworowa, erhielten Bewährungsstrafen.

Im Juni 2022 erließ der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein Urteil zugunsten der Zeugen Jehovas, in dem er das Ergebnis einer Analyse aller von russischen Gerichten grob begangenen logischen und rechtlichen Fehler vorlegte und zu dem eindeutigen Schluss kam, dass ihre Verfolgung in Russland rechtswidrig ist.

Der Fall Perminow in Asha

Fallbeispiel
Im Juni 2021 wurden in den Städten Asha und Minyar Durchsuchungen und Verhöre von Gläubigen durchgeführt, die im Verdacht standen, die Religion der Zeugen Jehovas auszuüben. Zwei Tage vor den Razzien wurde ein Strafverfahren gegen Unbekannt wegen Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation eröffnet. Daraufhin wurde Anklage gegen Andrej Perminow, einen Behinderten der Gruppe I, erhoben. Im November 2021 wurde dem Gläubigen die Anerkennung auferlegt, nicht zu gehen. Sechs Monate später ging der Fall vor Gericht, und im November 2022 wurde Andrey Perminov, der an den Rollstuhl gefesselt war, zu 6 Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Im März 2023 bestätigte die Berufung das Urteil.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Tscheljabinsk
Siedlung:
Asha
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12102750030000012
Eingeleitet:
9. Juni 2021
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Tscheljabinsk
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-116/2022
Gericht erster Instanz:
Ашинский городской суд Челябинской области
Richter am Gericht erster Instanz:
Равиль Нусратов
Fallbeispiel