Auf dem Foto: Dmitriy Terebilov vor seiner Verhaftung (2021)

Auf dem Foto: Dmitriy Terebilov vor seiner Verhaftung (2021)

Auf dem Foto: Dmitriy Terebilov vor seiner Verhaftung (2021)

Ungerechte Urteile

Dmitriy Terebilov aus Kostroma bleibt in einer Strafkolonie. Das Kassationsgericht bestätigte das Urteil des Gläubigen

Kostroma Region

Am 22. September 2022 bestätigte das Zweite Kassationsgericht der Allgemeinen Gerichtsbarkeit in Moskau unter dem Vorsitz von Sergej Krylow die Verurteilung des Zeugen Jehovas, Dmitrij Terebilow aus Kostroma. Für den Glauben an Gott wird er 3 Jahre in einer Strafkolonie verbringen.

Die strafrechtliche Verfolgung von Dmitri Terebilow begann im Jahr 2018 - die erste Durchsuchung wurde in seiner Wohnung durchgeführt. Ein Jahr später wurde die Suche wiederholt, und der Gläubige erfuhr von dem Strafverfahren, das gegen ihn eingeleitet wurde. Bald wurde er in die Liste der Extremisten von Rosfinmonitoring aufgenommen. Das Gericht verurteilte Terebilov zu 3 Jahren Gefängnis, die Berufungsinstanz bestätigte das Urteil. Die strafrechtliche Verfolgung von Dmitrij Terebilow begann 2018 – die erste Durchsuchung wurde in seiner Wohnung durchgeführt. Ein Jahr später wurde die Suche wiederholt, und der Gläubige erfuhr von dem Strafverfahren, das gegen ihn eingeleitet wurde. Bald wurde er in die Liste der Extremisten von Rosfinmonitoring aufgenommen. Das Gericht verurteilte Terebilov zu 3 Jahren Strafkolonie, das Berufungsgericht bestätigte das Urteil.

Der Gläubige nahm per Videokonferenz aus der Strafkolonie an der Verhandlung teil. In der Berufung betonte Terebilov, dass die Entscheidung des Obersten Gerichts der Russischen Föderation vom 20. April 2017 kein Verbot der Religion der Zeugen Jehovas auferlege, was in der Entscheidung des Plenums des Obersten Gerichts vom 28. Oktober 2021 bekräftigt wurde. Trotzdem lassen die Massenrepressionen gegen Jehovas Zeugen nicht nach.

Der Fall Terebilov in Kostroma

Fallbeispiel
Im Juli 2018 durchsuchten Polizisten der Bereitschaftspolizei in seiner Abwesenheit die Wohnung von Dmitri Terebilow. Ein Jahr später leitete das Ermittlungskomitee ein Strafverfahren gegen den Gläubigen wegen Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation ein. Bald darauf wurde die Wohnung Terebilows erneut durchsucht. Der Gläubige wurde unter ein Anerkennungsabkommen gestellt und in die Rosfinmonitoring-Liste aufgenommen. Im September 2020 ging Dmitriys Fall vor Gericht, das ihn ein Jahr später zu 3 Jahren Haft in einer Strafkolonie mit strengem Regime verurteilte. Das Berufungsgericht und dann das Kassationsgericht ließen das Urteil unverändert. Terebilov verbüßte seine Strafe in der Strafkolonie Nr. 1 in der Region Kostroma. Im April 2023 wurde Dmitriy in einem neuen Strafverfahren angeklagt, weil er mit einem anderen Gefangenen Gespräche über die Bibel geführt hatte. Nach Ablauf seiner Haftstrafe wurde der Gläubige in einer Untersuchungshaftanstalt belassen, wo er auf eine neue Strafe wartet.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Kostroma Region
Siedlung:
Kostroma
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge verteilte er "... Literaturstücke, die in der Bundesliste extremistischer Materialien aufgeführt sind und Informationen enthalten, die dazu bestimmt sind, religiösen Streit zu schüren, die Exklusivität, die Überlegenheit der Lehren der Zeugen Jehovas und die Minderwertigkeit derjenigen Bürger, die diese Lehre nicht bekennen, propagiert werden ... an Sitzungen teilgenommen"
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11902340011000049
Eingeleitet:
13. Juni 2019
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungseinheit für den Bezirk Tsentralny der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Kostroma
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-18/2021 (1-375/2020)
Gericht:
Sverdlovskiy District Court of the City of Kostroma
Richter:
Yekaterina Molodova
Fallbeispiel
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