Galina Abrosimowa mit Freunden in der Nähe des Bezirksgerichts Nischni Nowgorod (August 2022)

Ungerechte Urteile

Berufung in Nischni Nowgorod bestätigte die Verurteilung von Galina Abrosimowa

Gebiet Nischegorod

Am 11. August 2022 bestätigte das Bezirksgericht Nischni Nowgorod unter dem Vorsitz von Richter Wjatscheslaw Tschiginjew das Urteil gegen Galina Abrosimowa – eine 6-jährige Bewährungsstrafe wegen Glaubens an Jehova Gott.

Die Strafverfolgung gegen Galina Abrosimova dauert seit mehr als drei Jahren an: Im Juli 2019 kamen Polizeibeamte mit einer Durchsuchung zu ihrem Haus und berichteten, dass ein Strafverfahren gegen sie wegen des Verdachts der Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation eröffnet wurde. Die Gläubige beharrt auf ihrer Unschuld. Obwohl das Urteil rechtskräftig geworden ist, kann sie gegen die Gerichtsentscheidungen Berufung einlegen.

Insgesamt 16 Zeugen Jehovas werden in der Region Nischni Nowgorod wegen ihres Glaubens strafrechtlich verfolgt, sechs von ihnen wurden bereits zu Bewährungsstrafen zwischen drei und sechs Jahren verurteilt.

Am 7. Juni 2022 befand der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Vorwürfe gegen die russischen Zeugen Jehovas für unbegründet und sprach den Gläubigen eine Entschädigung für unfaire Strafverfolgung zu.

Fall Abrosimowa und andere in Nischni Nowgorod

Fallbeispiel
Im Juli 2019 durchsuchten die Sicherheitskräfte von Nischni Nowgorod 35 Wohnungen friedlicher Gläubiger, und es wurden mehrere Strafverfahren eingeleitet. Einer von ihnen richtet sich gegen die Witwe Galina Abrosimova und zwei weitere Gläubige (ihr Fall ist in ein separates Verfahren unterteilt). Wie sich später herausstellte, wurden Jehovas Zeugen vor Ort verdeckt videoüberwacht, ihre Telefongespräche wurden abgehört. Oleg Makerow, ein Ermittler des Innenministeriums der Russischen Föderation für die Region Nischni Nowgorod, beschuldigte Galina, aufgrund ihrer Religion die Aktivitäten einer extremistischen Organisation organisiert zu haben. Die Gläubige verbrachte 2 Tage in der vorübergehenden Haftanstalt, danach verpflichteten sie sich schriftlich, ihren Platz nicht zu verlassen. Im September 2021 ging das Strafverfahren vor Gericht. Der Staatsanwalt beantragte, Abrosimowa zu 7 Jahren Gefängnis zu verurteilen. Im Mai 2022 verurteilte das Gericht sie zu 6 Jahren Haft auf Bewährung, und im August desselben Jahres bestätigte die Berufung diese Entscheidung.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Nischegorod
Siedlung:
Nischni Nowgorod
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge hielten sie Treffen ab, sammelten Spenden für die Bedürfnisse der religiösen Organisation, verbesserten die Fähigkeiten zur Durchführung von Missionsaktivitäten
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11901220089000239
Eingeleitet:
4. Juni 2019
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Abteilung der Ermittlungsbehörde für innere Angelegenheiten der Zentralen Ermittlungsabteilung der Generaldirektion des Innenministeriums der Russischen Föderation für das Gebiet Nischni Nowgorod
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-41/2022 (1-419/2021)
Gericht:
Советский районный суд г. Нижний Новгород
Richter:
Иван Карнавский
Fallbeispiel