Auf dem Foto: Denis Peresunko, Valery und Marina Rogosin, Sergey und Anna Melnik, Igor Egozaryan

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Ungerechte Urteile

Berufung in Wolgograd bestätigt das Urteil von vier Zeugen Jehovas

Gebiet Wolgograd

Am 18. März 2022 bestätigte das Woiwodschaftsgericht Wolgograd die Verurteilung von Valeriy Rogosin, Igor Egozaryan, Denis Peresunko und Sergey Melnik. Sie werden wegen ihres Glaubens an Jehova Gott ins Gefängnis kommen.

Im September 2021 verurteilte das Gericht erster Instanz Rogosin zu 6 Jahren und 5 Monaten in einer Strafkolonie, Peresunko zu 6 Jahren und 3 Monaten und Melnik und Egozaryan zu 6 Jahren in einer Strafkolonie. Das Urteil ist in Kraft getreten, aber die Gläubigen können es in der Kassationsinstanz anfechten.

Als die Strafverfolgung begann, starb die Frau von Denis Peresunko an COVID-19, und der Gläubige selbst wurde für 5 Monate in eine Untersuchungshaftanstalt gebracht. Er ist behindert und der daraus resultierende Stress hat seinen Zustand verschlimmert. Ein langer Aufenthalt in der Untersuchungshaftanstalt untergrub auch den Gesundheitszustand von Valeriy Rogosin ernsthaft. Egozaryan und Melnik ziehen ihre minderjährigen Söhne groß.

Im Jahr 2019 verhafteten Strafverfolgungsbeamte vier Gläubige und beschuldigten sie, extremistische Aktivitäten organisiert zu haben, und später zwei von ihnen – Peresunko und Rogosin – auch der Finanzierung. Gleichzeitig wurden Aufnahmen von religiösen Zusammenkünften der Zeugen Jehovas in Wolgograd, bei denen sie über Bibeln diskutieren, Lieder singen und zu Gott beten, als materieller Beweis für ihre "Schuld" verwendet.

Vor Gericht verhörte die Staatsanwaltschaft geheime Zeugen. Einer von ihnen führte ein geheimes Protokoll über die Anbetung und erklärte, dass die rechtswidrigen Aktivitäten der Angeklagten darin bestanden, dass sie "Gott gehorchen". Ein anderer geheimer Zeuge sagte, er habe von den Angeklagten nie Drohungen, Aufrufe zur Gewalt oder zum Umsturz der Macht gehört. Einige Zeugen gaben offen an, dass ihre Aussagen vom Ermittler gefälscht worden waren.

Das Programm, nach dem Einwohner Wolgograds verurteilt wurden, wird von Strafverfolgungsbehörden in ganz Russland gegen friedliche Gläubige eingesetzt. Wie im Fall Rogosin erwähnen die Anklageschriften "Propaganda des Kults der religiösen Überlegenheit der Lehren der Zeugen Jehovas" als Beweis für Extremismus. Menschenrechtsaktivisten in Russland und im Ausland halten dieses Vorgehen jedoch für falsch und verfassungswidrig. Insbesondere Ljudmila Alexejewa, Mitglied des Präsidialrats der Russischen Föderation für die Entwicklung der Zivilgesellschaft und der Menschenrechte, stellte bereits 2017 mit Besorgnis fest : "Welcher Gläubige hält seinen Glauben nicht für wahr? Jehovas Zeugen sind eine Kirche, die in vielen Ländern Zweigstellen hat. Sie bekennen sich überall frei zu ihrem Glauben und werden nirgendwo als Extremisten angesehen. Und wir haben Jehovas Zeugen als aufrichtig gläubige Menschen, sehr vorbildliche Bürger: fleißig, ehrlich behandelnd ihre Familien, ihre Kinder."

Der Fall von Rogosin und anderen in Wolgograd

Fallbeispiel
Im Frühjahr 2019 eröffnete das Ermittlungskomitee ein Strafverfahren gegen die Wolgograder Gläubigen. Sergej Melnik, Igor Egozaryan, Waleri Rogosin und Denis Peresunko wurden beschuldigt, eine extremistische Organisation organisiert zu haben, und die beiden letzteren wurden auch beschuldigt, sie finanziert zu haben. Sie verbrachten 5 bis 7 Monate in der Untersuchungshaftanstalt. Die Anwälte machten Richterin Irina Struk auf zahlreiche Verstöße der Ermittlungen aufmerksam. Einige Zeugen behaupteten, ihre Aussagen seien gefälscht worden. Geheime Zeugen wurden inkognito verhört, aus Angst um ihr Leben und ihre Gesundheit. Im September 2021 verurteilte das Gericht 4 Gläubige zu Haftstrafen zwischen 6 Jahren und 6 Jahren und 5 Monaten. Im März 2022 bestätigte das Berufungsgericht das Urteil.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Wolgograd
Siedlung:
Wolgograd
Woran besteht der Verdacht?:
[noch festzulegen]
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11902180028000016
Eingeleitet:
16. Mai 2019
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
[noch festzulegen]
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1), 282.3 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-2/2021 (1-56/2020)
Gericht:
Тракторозаводский районный суд г. Волгограда
Richter:
Ирина Струк
Fallbeispiel
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