Auf dem Foto: Alexander Nikolajew mit seiner Frau und seinen Söhnen

Ungerechte Urteile

Erste Haftstrafe nach dem Plenumsurteil: Ein Zeuge Jehovas, Alexander Nikolajew, zu 2,5 Jahren Haft verurteilt

Territorium Krasnodar

Am 23. Dezember 2021 befand Nikolay Surmach, Richter am Bezirksgericht Abinsk der Region Krasnodar, den 48-jährigen Alexander Nikolajew der Teilnahme an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation für schuldig und verurteilte ihn zu 2 Jahren und 6 Monaten in einer Kolonie des allgemeinen Regimes.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig geworden und wird angefochten. Der Gläubige beharrt auf seiner völligen Unschuld.

Obwohl es in dem Fall kein einziges Opfer gibt und Nikolajew nur der Besuch eines Gottesdienstes mit Lesung aus dem Buch Genesis über die Geburt von Söhnen und einer Tochter für Jakob zur Last gelegt wird, beantragte der Staatsanwalt beim Gericht, den Gläubigen zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren in einer Kolonie des allgemeinen Regimes zu verurteilen. 3 Jahre Verbot von Aktivitäten zur Organisation religiöser Vereinigungen und 1 Jahr Einschränkung der Freiheit.

Aleksandr Nikolayev hat viele Kinder. Er und seine Frau Evgeniya haben drei erwachsene Söhne und zwei schulpflichtige Adoptivtöchter. Im April 2021 wurde eine Hausdurchsuchung im Haus von Alexander Nikolajew und seiner Familie durchgeführt. Die FSB-Mitarbeiter, begleitet von der Bereitschaftspolizei, beschlagnahmten Bücher, elektronische Geräte, Kinderzeichnungen und eine Postkarte mit einer Bibelstelle.

Der Gläubige erfuhr, dass die Ermittlungsabteilung des Bezirks Abinsk am 31. März 2021 ein Strafverfahren gegen ihn wegen eines extremistischen Artikels eingeleitet hatte. Nikolajew wurde vor dem Ermittlungskomitee verhört und nach einer Anerkennungsvereinbarung freigelassen. Fast sechs Monate später, am 30. September 2021, wurde Aleksandr erneut zum Verhör vorgeladen, aber stattdessen wurde er festgenommen und durch Gerichtsbeschluss in eine Untersuchungshaftanstalt gebracht.

Am 16. Juli 2021 wurde der Fall an das Bezirksgericht Abinski der Region Krasnodar überwiesen. Während des Prozesses entdeckte die Verteidigung eine Fälschung der Anklageschrift sowie die Fälschung einiger Fallunterlagen.

Seit April 2020 hat das Bezirksgericht Abinsk acht Zeugen Jehovas verurteilt, darunter zwei Frauen, Anna Jermak und Olga Ponomareva. Alle wurden zu echten Haftstrafen verurteilt, vier verbüßten ihre Strafe bereits. Die Höchststrafe: siebeneinhalb Jahre Gefängnis, wurde dem 64-jährigen Alexander Iwschin auferlegt, der der Schwiegervater von Alexander Nikolajew ist.

"Es ist paradox, dass nach der Entscheidung des Plenums des Obersten Gerichtshofs, das die Angelegenheit geklärt und beschlossen hat, die Verfolgung gewöhnlicher Gläubiger nur wegen ihrer religiösen Überzeugungen zu beenden, ein Bezirksgericht weiterhin Schuldsprüche abstempelt und die Verbindlichkeit der Entscheidung des Plenums ignoriert", sagte Yaroslav Sivulskiy, Vertreter der Europäischen Vereinigung der Zeugen Jehovas. kommentierte das Urteil. "Zwei Frauen erhielten absurde Haftstrafen: 5 und 4,5 Jahre. Wir hoffen, dass diese ungerechten Urteile im Berufungsverfahren aufgehoben werden."

Wladimir Rjachowskij, Mitglied des Menschenrechtsrats unter dem Präsidenten der Russischen Föderation, hält es für einen Irrtum zu glauben, dass die Unterdrückung Jehovas Zeugen dazu zwingen wird, ihren religiösen Überzeugungen abzuschwören. Der Menschenrechtsaktivist stellt fest: "Ein wahrer Gläubiger wird nie schweigen, er wird immer über seine Ansichten sprechen. In diesem Sinne können Jehovas Zeugen nicht zum Schweigen gebracht werden. Wie sie früher Gottesdienste abgehalten haben, so werden sie sie auch in Zukunft abhalten. Ihre gesamte Geschichte zeugt davon. Sie sind die einzigen unter allen Konfessionen, die das Dritte Reich nicht unterstützt haben. Sie waren die ersten, die in den 1930er Jahren in Deutschland von den Nationalsozialisten verfolgt wurden. Ähnliche Verfolgungen [von Jehovas Zeugen] fanden in der Sowjetunion unter Stalin statt."

Am 28. Oktober 2021 stellte das Plenum des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation klar, dass die Gottesdienste der Zeugen Jehovas, ihre gemeinsamen Rituale und Zeremonien an sich kein Verbrechen nach Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation darstellen, trotz der Liquidation ihrer juristischen Personen.

Der Fall Nikolajew in Kholmskaja

Fallbeispiel
Im April 2021 durchsuchten FSB-Beamte in Begleitung der Bereitschaftspolizei die Wohnung des Ehepaars Nikolajew, das Eltern von fünf Kindern ist, von denen zwei adoptiert sind. Kurz zuvor hatte das Ermittlungskomitee ein Strafverfahren gegen Alexander Nikolajew wegen Beteiligung an extremistischen Aktivitäten wegen Bibellesens bei einem Treffen eingeleitet. Im Juli 2021 kam der Fall vor Gericht. Zwei Monate später wurde der Gläubige in eine Untersuchungshaftanstalt gebracht, und im Dezember desselben Jahres verurteilte das Gericht den Gläubigen zu zweieinhalb Jahren Gefängnis. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Urteils hatte Nikolajew mehr als die Hälfte seiner Strafe in der Haftanstalt verbüßt. Der Gläubige wurde im März 2023 in die Strafkolonie gebracht und im nächsten Monat bat er ein Gericht um Bewährung, was ihm jedoch verweigert wurde. Ende Juli 2023 bestätigte das Kassationsgericht das Urteil und hob die zusätzlichen Beschränkungen nach der Entlassung auf. Nikolajew wurde im September 2023 aus der Strafkolonie entlassen.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Territorium Krasnodar
Siedlung:
Kholmskaja
Woran besteht der Verdacht?:
"Durch Informations- und Telekommunikationsnetze ... in Gespräche und religiöse Diskussionen eintraten, sich an gemeinsamen Diskussionen über den Inhalt religiöser Bücher "Jehovas Zeugen" beteiligten, einschließlich der sogenannten "Heiligen Schrift" (Bibel) ... und betont, dass diese Bücher wahre Erkenntnis Gottes enthalten" (aus dem Urteil des Gerichts)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12107030001000016
Eingeleitet:
31. März 2021
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für die Region Krasnodar
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-195/2021
Gericht:
Абинский районный суд Краснодарского края
Richter:
Николай Сурмач
Fallbeispiel