Auf dem Foto: Natalia und Valery Kriger am Tag der Urteilsverkündung, Birobidzhan

Ungerechte Urteile

In Birobidschan erhielt Nataliya Kriger 2,5 Jahre Haft auf Bewährung, weil sie in der Bibel gelesen hatte

Jüdisches Autonomiegebiet

Am 30. Juli 2021 verurteilte die Richterin des Bezirksgerichts Birobidschan der Jüdischen Autonomen Region, Vasilina Bezotecheskikh, die 43-jährige Nataliya Kriger zu zweieinhalb Jahren Gefängnis wegen Teilnahme an den Aktivitäten einer verbotenen Gemeinschaft – so interpretiert die Untersuchung das Lesen und Diskutieren der Bibel mit Freunden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig geworden und kann angefochten werden. Die Gläubige beharrt auf ihrer völligen Unschuld.

Obwohl es in dem Fall kein einziges Opfer gibt, forderte der Staatsanwalt das Gericht auf, eine Strafe von 4 Jahren Gefängnis und 2 Jahren Freiheitsbeschränkung gegen den Gläubigen zu verhängen, mit der Verpflichtung, sich zweimal im Monat bei der FSIN-Aufsichtsbehörde zu melden.

Als Nataliya erst ein Jahr alt war, starb ihre Mutter und das Mädchen landete in einem Waisenhaus. Im Alter von 6 Jahren nahm ihre Großmutter die kleine Nataliya zu sich. Viele Jahre später hörte Nataliyas betagte Großmutter aufgrund einer Hüftfraktur auf zu laufen. Die Gläubige kümmerte sich bis zu ihrem Tod im Februar 2020 um ihre Großmutter.

Als Nataliya Kriger vor Gericht ihr letztes Wort sprach, erinnerte sie sich daran, wie ihre Großmutter ihr die biblischen Normen der Moral vermitteln konnte, dank derer sie sich völlig veränderte: "Ich war schon als Teenager ein sehr ungezogenes Kind und verursachte erhebliche Schwierigkeiten. Aber von Kindesbeinen an, als ich jede Ungerechtigkeit oder Demütigung bemerkte, reagierte ich scharf. Während meiner Schulzeit ging ich in die Karateabteilung, um mich zu schützen. Wie die meisten Teenager wurde ich von Gleichaltrigen beeinflusst: Ich fing an zu rauchen, mich zu betrinken und heftig zu fluchen. Selbst meine Verwandten und Freunde trauten mir nicht."

"Ich habe gelernt, zärtliche Gefühle für meine Großmutter auszudrücken, sie zu umarmen und sie nicht anzuschreien und unverschämt zu sein", fährt Nataliya fort. "Die Bibel lehrte mich, sie mit großer Liebe, Güte und Zittern zu behandeln ... Ich glaube, sie wäre sehr überrascht, jetzt, wo ich wegen Extremismus vor Gericht stehe."

Im Mai 2018 wurde das Haus der Familie Kriger durchsucht. Dann wurde ein Strafverfahren gegen Nataliyas Ehemann, Valeriy Kriger, eröffnet. Zwei Jahre nach diesen Ereignissen, im Februar 2020, eröffnete Denis Yankin, ein Ermittler des russischen FSB für die Jüdische Autonome Region, ein Strafverfahren gegen Nataliya. Dann wurde der Gläubige auf eine Anerkennungsvereinbarung gesetzt.

Die Ermittlungen dauerten 6 Monate, und am 19. August 2020 wurde der Fall an das Bezirksgericht Birobidschan der Jüdischen Autonomen Region überwiesen. Zum Zeitpunkt der Zulassung zum Gericht umfasste der Fall mehr als 30 Bände.

Eine der Belastungszeuginnen war die Polizistin Yuliya Zvereva, die auch in einer Reihe anderer Fälle gegen Jehovas Zeugen aus Birobidschan aussagte: Svetlana Monis, Anastasiya Sycheva, Tatyana Zagulina und Konstantin Guzev, die das Gericht zu Bewährungsstrafen verurteilte.

Insgesamt wurden 23 Zeugen Jehovas aus der jüdischen Autonomen Region strafrechtlich verfolgt. Viele von ihnen sind bereits verurteilt worden, andere warten noch auf eine gerichtliche Entscheidung in ihren Fällen.

Die Unbegründetheit der Verfolgung von Zeugen Jehovas aufgrund der Religion ist wiederholt von russischen und ausländischen Experten betont worden. Im Mai 2021 hat die Lagergemeinschaft Dachau einen offenen Brief an den russischen Präsidenten Wladimir Putin geschickt, in dem sie die Verfolgung von Zeugen Jehovas verurteilt.

Kriger-Fall in Birobidschan

Fallbeispiel
Im Mai 2018 wurde das Haus der zivilen Bewohnerin von Birobidschan, Nataliya Krieger, von Sicherheitskräften durchsucht. Drei Tage zuvor war ein Strafverfahren gegen ihren Ehemann Valery wegen Extremismus eröffnet worden, und im Februar 2020 eröffnete der FSB ein Strafverfahren gegen Natalia selbst. Ihr wurde vorgeworfen, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation fortgesetzt zu haben. Im August 2020 ging der Fall des Gläubigen vor Gericht. Der Staatsanwalt forderte eine Haftstrafe von 4 Jahren, und im Juli 2021 verurteilte das Gericht den Gläubigen zu 2,5 Jahren Haft auf Bewährung. Das Berufungsgericht bestätigte das Urteil, aber im August 2022 verwies die Kassationsbehörde den Fall zur erneuten Berufungsverhandlung, die wiederum den Fall zur Überprüfung an das erstinstanzliche Gericht an einen anderen Richter zurückgab. Er verurteilte den Gläubigen auch zu 2,5 Jahren Gefängnis auf Bewährung. Das Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Jüdisches Autonomiegebiet
Siedlung:
Birobidschan
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge hat sie vorsätzliche Handlungen im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme und Fortsetzung der Aktivitäten der örtlichen religiösen Organisation der Zeugen Jehovas in der Stadt Birobidschan begangen
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12007990001000007
Eingeleitet:
12. Februar 2020
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
UFSB Russlands im Jüdischen Autonomen Gebiet
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-37/2023 (1-713/2022; 1-46/2021; 1-464/2020)
Gericht:
Биробиджанский районный суд ЕАО
Richter am Gericht erster Instanz:
Куликов Александр
Fallbeispiel