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Strafverfahren

Sechs Angeklagte und neue Artikel. Gerichtsverhandlungen im zweiten Verfahren gegen Jehovas Zeugen beginnen in Karpinsk

Gebiet Swerdlowsk

Am 29. April 2021 erhielt das Stadtgericht Karpinski die zweite Klage gegen Aleksandr Pryanikov, Daria und Venera Dulov. Diesmal gibt es drei weitere Angeklagte in dem Fall: Anastasia Pryanikova, Svetlana Zalyaeva und ihr Ehemann Ruslan, der kein Zeuge Jehovas ist. Der Fall wird von Richterin Vera Dranitsyna geprüft.

Die Ermittlungen werfen den Gläubigen vor, gegen andere Artikel des Strafgesetzbuches verstoßen zu haben, für die eine härtere Strafe vorgesehen ist - bis zu 10 Jahre Gefängnis. Alle sechs stehen im Verdacht, Dritte in die Aktivitäten einer extremistischen Organisation verwickelt zu haben (Teil 1.1 von Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation). Darüber hinaus sah der Ermittler A. S. Spirin ein Verbrechen darin, dass die Saljajews ihre Kinder in Übereinstimmung mit den Geboten des Evangeliums erziehen. Dafür drohen ihnen und Aleksandr Pryanikov 5 bis 8 Jahre Gefängnis gemäß Teil 4 des Artikels 150 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation - Beteiligung eines Minderjährigen an einem Verbrechen. Außerdem werden die Eheleute Zalyaeva und Anastasia Pryanikova beschuldigt, an den Aktivitäten einer verbotenen Vereinigung teilgenommen zu haben, und Alexander Pryanikov wird beschuldigt, diese Aktivität gemäß Teil 1 von Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation organisiert zu haben, wofür ihm 6 bis 10 Jahre Gefängnis drohen.

Seit mehr als zweieinhalb Jahren verteidigen Alexander Prjanikow, Darja und Venera Dulow ihren Glauben vor Gericht. Die Strafverfolgung begann am 30. Juli 2018, als das erste Verfahren gegen sie gemäß Artikel 282.2 (2) des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation – Beteiligung an den Aktivitäten einer verbotenen Organisation – eingeleitet wurde. In diesem Fall war bereits ein Urteil gefällt worden - die Gläubigen wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt, aber das Berufungsgericht hob diese Entscheidung auf und verwies den Fall zur Prüfung an einen anderen Richter an ein untergeordnetes Gericht zurück.

Der zweite Fall von Pryanikov und anderen in Karpinsk

Fallbeispiel
Im Februar 2020, noch vor Abschluss der Anhörungen im ersten Fall gegen Aleksandr Pryanikov, Venera und Daria Dulov, leitete das Ermittlungskomitee ein weiteres Verfahren ein: Sie wurden beschuldigt, eine extremistische Organisation organisiert, daran teilgenommen und sich an deren Aktivitäten beteiligt zu haben. Ebenfalls in den Fall verwickelt sind Anastasia Pryanikova, Alexandrs Frau Swetlana Saljajewa und ihr Mann Ruslan, der kein Zeuge Jehovas ist. Wegen der Tatsache, dass die Saljajews, die Pryanikov zu einem Besuch eingeladen hatten, mit ihren Kindern über evangelikale Werte diskutierten, wurden die drei auch beschuldigt, “Minderjährige in eine kriminelle Gruppe einzubeziehen”. Der Fall ging im April 2021 vor Gericht. Im August 2023 gab der Richter den Fall aufgrund von Unregelmäßigkeiten in der Anklageschrift an die Staatsanwaltschaft zurück. Im Oktober bestätigte die Beschwerde diese Entscheidung.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Swerdlowsk
Siedlung:
Karpinsk
Woran besteht der Verdacht?:
"An verschiedenen Tagen beging er [und] ... Handlungen, die darauf abzielen, die rechtswidrigen Aktivitäten der Zeugen Jehovas in der Stadt Krasnoturyinsk fortzusetzen und sich in der Einberufung von Zusammenkünften und der Organisation von Predigttätigkeiten auszudrücken" (aus der Entscheidung, ein Strafverfahren einzuleiten).
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12002650042000009
Eingeleitet:
18. Februar 2020
Aktueller Stand des Verfahrens:
Voruntersuchung
Untersuchend:
SO in Krasnoturinsk SU des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Swerdlowsk
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1.1), 282.2 (1), 150 (4), 282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-3/2023 (1-8/2022; 1-105/2021)
Gericht:
Карпинский городской суд Свердловской области
Richter am Gericht erster Instanz:
Вера Драницина
Fallbeispiel