Julia Kaganowitsch am Tag des Appells, Birobidschan, 13. Mai 2021

Julia Kaganowitsch am Tag des Appells, Birobidschan, 13. Mai 2021

Julia Kaganowitsch am Tag des Appells, Birobidschan, 13. Mai 2021

Ungerechte Urteile

Ein Berufungsverfahren in Birobidschan verschärft das Strafmaß gegen Yuliya Kaganovich – die Gläubige wurde zu einer 2,5-jährigen Bewährungsstrafe verurteilt

Jüdisches Autonomiegebiet

Am 13. Mai 2021 verschärfte das Gericht des Jüdischen Autonomen Gebiets das Urteil des Gerichts erster Instanz gegen Julia Kaganowitsch wegen Beteiligung an den Aktivitäten einer verbotenen Organisation. Die Richter ersetzten die zuvor verhängte Geldstrafe von 2,5 Jahren Freiheitsstrafe durch eine Bewährungsstrafe von 1 Jahr.

Das Urteil trat in Kraft. Die Gläubige beharrt immer noch auf ihrer Unschuld. Sie hat das Recht, gegen das Urteil sowohl in der Kassation als auch in internationalen Instanzen Berufung einzulegen.

Am 16. Februar 2021 befand der Richter des Bezirksgerichts Birobidschan, Vladimir Mikhalev, Julia Kaganowitsch gemäß Teil 2 von Art. 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation für schuldig. Sie wurde zu einer Geldstrafe von 10.000 Rubel mit einem 5-monatigen Zahlungsplan verurteilt. Gegen das Urteil legte der Staatsanwalt Anton Wjalkow Berufung ein. Er forderte eine Strafe für den Gläubigen in Form einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren plus 2 Jahren Beschränkungen. Gegen das Urteil legte auch die Verurteilte Berufung ein, die trotz der milden Strafe mit ihrer Verurteilung nicht einverstanden war.

Der Gesundheitszustand der 55-jährigen Julia Kaganowitsch hat sich im Zusammenhang mit der Strafverfolgung und dem Gerichtsverfahren ernsthaft verschlechtert. Auch bei ihrem Mann wurden schwere Krankheiten diagnostiziert. Darüber hinaus kümmert sich der Gläubige um eine ältere Mutter, die während der Strafverfolgung ihrer Tochter einen Herzinfarkt und Schlaganfall erlitten hat.

In ihrem letzten Wort bemerkte Julia Kaganowitsch: "Das Geständnis meiner Schuld entspricht weder dem Buchstaben noch dem Geist des Strafrechts. Ich habe immer ein ruhiges und friedliches Leben geführt. Sogar in der Schlussfolgerung der psychologischen und psychiatrischen Untersuchung wird gesagt, dass ich "die ausgeprägtesten Eigenschaften habe - Empathie mit anderen Menschen, Reaktionsfähigkeit, Freundlichkeit, Sympathie für die Erfolge anderer Menschen". Mit solchen persönlichen Eigenschaften war es für mich undenkbar, etwas Extremistisches zu tun oder etwas, das einer Person, der Gesellschaft oder einem Staat schaden könnte. "

Aufgrund ihres Anerkenntniss, das Land nicht zu verlassen, ist die Frau seit Oktober 2019 in ihrem Recht eingeschränkt, sich frei zu bewegen. Die Verfolgung von Julia Kaganowitsch begann fast eineinhalb Jahre nach einer groß angelegten Operation mit dem Codenamen "Tag des Jüngsten Gerichts", an der 150 Sicherheitsbeamte teilnahmen.

Die Anklage stützt sich auf Tonaufnahmen der Telefongespräche der Gläubigen. In diesen Aufzeichnungen taucht die Telefonnummer von Julia Kaganowitsch jedoch nicht auf, und sie wird in den Gesprächen nicht erwähnt.

Julia Kaganowitsch nutzte das Recht, das ihr von der Verfassung der Russischen Föderation garantiert wird, und bekannte sich unter ihren Glaubensbrüdern zu ihrer Religion. Die Behörden betrachteten die Gespräche über die Bibel als Bedrohung für die Sicherheit des Staates und setzten die Frau auf die Liste der Extremisten und Terroristen von Rosfinmonitoring.

In der Jüdischen Autonomen Region wurden 18 ähnliche Strafverfahren gegen 23 Gläubige eingeleitet. Neben Julia Kaganowitsch wurden fünf weitere Frauen verurteilt, und das Berufungsgericht hat die Strafen für einige von ihnen bereits verschärft.

Russische und ausländische Führer und Organisationen verurteilen einstimmig die Verfolgung von Jehovas Zeugen in Russland. Einer von ihnen ist Richard Clayton, QC, britischer Vertreter in der Venedig-Kommission. "Jehovas Zeugen als Extremisten anzuerkennen, wird Russland in keiner Weise helfen, seinen Ruf als zivilisiertes Land zu festigen", stellt er fest. "Diese Anwendung von Gesetzen prägt das Bild der Religionsfreiheit in Russland als extrem negativ: Was sage ich Ihnen?" Meiner Meinung nach ist dies ein schockierendes Beispiel dafür, wie ein schlechtes Gesetz für einen noch schlimmeren Zweck missbraucht wird. "

Der Fall Kaganowitsch in Birobidschan

Fallbeispiel
Im Oktober 2019 eröffnete der FSB ein Strafverfahren gegen Julia Kaganowitsch, eine Einwohnerin von Birobidschan, und beschuldigte sie des Extremismus. Im April 2020 begann der Richter des Bezirksgerichts Birobidschan des Jüdischen Autonomen Gebiets, Wladimir Michalew, mit der Prüfung des Falles. Als Beweismittel legte die Staatsanwaltschaft Material vor, das nichts mit dem Angeklagten zu tun hatte. Dennoch verurteilte das Gericht Julia im Februar 2021 zu einer Geldstrafe von 10.000 Rubel. Im Mai 2021 verschärfte das Berufungsgericht auf Antrag des Staatsanwalts Anton Wjalkow die Strafe und verurteilte den Gläubigen zu 2,5 Jahren Freiheitsstrafe mit Freiheitsbeschränkung für 1 Jahr. Das Kassationsgericht bestätigte diese Entscheidung. Im Juli 2022 hob die Richterin des Bezirksgerichts Birobidschan, Natalja Scheremetjewa, die Bewährungsstrafe von Julia Kaganowitsch auf und löschte ihr Strafregister.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Jüdisches Autonomiegebiet
Siedlung:
Birobidschan
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge beging sie "vorsätzliche Handlungen im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme und Fortsetzung der Aktivitäten der örtlichen religiösen Organisation der Zeugen Jehovas in Birobidschan" (aus einem Strafverfahren)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11907990001000017
Eingeleitet:
10. Oktober 2019
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Investigativabteilung des FSB-Direktorats Russlands für das Jüdische Autonome Gebiet
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-22/2021 (1-176/2020)
Gericht:
Birobidzhanskiy District Court of the Jewish Autonomous Region
Richter:
Vladimir Mikhalev
Fallbeispiel
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