Auf dem Foto: Tatjana Zagulina in der Nähe des Gebäudes des Bezirksgerichts Birobidschan, 1. April 2021

Ungerechte Urteile

Die in Birobidschan lebende Tatjana Zagulina wurde zu zweieinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt, weil sie die Bibel gelesen hatte

Jüdisches Autonomiegebiet

Am 1. April 2021 befand die Richterin des Bezirksgerichts Birobidschan, Yuliya Tsykina, Tatyana Zagulina für schuldig, an den Aktivitäten einer verbotenen Organisation teilgenommen zu haben. Sie wurde zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten auf Bewährung und einer Freiheitsbeschränkung von 2 Jahren verurteilt.

Tatjanas religiöse Überzeugungen als Zeugin Jehovas waren der einzige Grund für das Urteil. Sie ist noch nicht in Kraft getreten und kann angefochten werden. Die Gläubige beharrt auf ihrer völligen Unschuld.

Obwohl es im Fall Tatjana Zagulina keine Opfer gab, forderte der Staatsanwalt das Gericht auf, sie für vier Jahre in eine Kolonie des allgemeinen Regimes zu schicken.

Ein Jahr nachdem ihr Ehemann Dmitriy Zagulin in einem anderen Strafverfahren angeklagt worden war, wurde ein Strafverfahren gegen die 36-jährige Mutter eines minderjährigen Kindes eröffnet, ebenfalls unter einem "extremistischen" Artikel.

"Ich persönlich habe nie nicht nur Erklärungen, sondern auch nur Andeutungen über die Möglichkeit von ethnischem und religiösem Hass oder die Notwendigkeit, illegale Handlungen zu begehen, zugelassen", sagte Tatjana in ihrem letzten Plädoyer. "Es stellt sich heraus, dass ich aus dem falschen Grund auf der Anklagebank sitze, nicht weil ich ein wirkliches Verbrechen begangen habe und daher gefährlich für die Gesellschaft bin, sondern weil ich Christ bin, weil ich Zeuge Jehovas bin. Als FSB-Beamte kamen, um unsere Wohnung zu durchsuchen, fragte ich sie, wonach sie suchten. Sie antworteten: "Alles, was mit der Bibel zu tun hat." Es stellte sich heraus, dass sie nicht nach etwas suchten, das wirklich mit Extremismus zu tun haben könnte, sondern nach etwas, das mit dem Glauben an Gott zu tun hat."

Das Verfahren gegen Tatjana Zagulina wurde am 6. Februar 2020 eingeleitet. Es wurde von der Ermittlungsabteilung des FSB Russlands für das Jüdische Autonome Gebiet untersucht. Der Angeklagte stand 400 Tage unter Anerkennungsvertrag. Nach 6-monatigen Ermittlungen wurde der Fall am 19. August 2020 vor Gericht gebracht.

Der Zeuge der Anklage, ein Angestellter des Cafés, in dem Tatjana und ihre Freundinnen Hochzeiten und Zusammenkünfte mit ihren Kindern feierten, bestätigte vor Gericht, dass sie in dem Café nur gefeiert hätten, sich "anständig und vornehm verhalten, gegessen, Tee getrunken, getanzt haben, es seien keine Probleme entstanden". Die Staatsanwaltschaft versucht jedoch, solche Zusammenkünfte als Treffen einer verbotenen Organisation darzustellen.

Eine andere Zeugin, die Polizistin Zvereva, sagte vor Gericht, sie habe weder von Zagulina noch von einem anderen Zeugen Jehovas extremistische Aufrufe gehört. Ihr zufolge war Tatjana eine einfache Zuhörerin bei den Gottesdiensten, und die Zusammenkünfte selbst wurden friedlich abgehalten, die Themen Familie und Kindererziehung wurden besprochen.

Insgesamt wurden in der Jüdischen Autonomen Region 19 Strafverfahren gegen 23 Zeugen Jehovas eingeleitet. Derzeit sind 12 Gläubige aus Birobidschan gezwungen, ihre Unschuld vor Gericht zu beweisen und ihre friedlichen Überzeugungen zu verteidigen.

In Russland, wie auch in anderen Ländern, hört man regelmäßig Rufe, die massive Unterdrückung der Zeugen Jehovas zu beenden. Der Soziologe Massimo Introvigne, Direktor des Internationalen Zentrums für das Studium der neuen Religionen (Italien), schrieb über die Angehörigen dieser Religion: "Sie sind friedliche Menschen, die Gewalt ablehnen und selbst nie Gewalt angewendet haben. Die einzige Verbindung zwischen Jehovas Zeugen und Gewalt besteht darin, dass sie Opfer von Gewalt sind."

Der Fall Zagulina in Birobidschan

Fallbeispiel
Gegen die Modedesignerin und Maniküremeisterin Tatjana Zagulina, die ihrem Mann Dmitri folgte, wurde wegen ihres Glaubens an Jehova Gott ermittelt. Im Februar 2020 eröffnete der forensische Ermittler des FSB, Dmitri Jankin, ein Strafverfahren gegen Tatjana und andere gesetzestreue Einwohner von Birobidschan und beschuldigte sie des Extremismus. Im August 2020 ging der Fall vor Gericht. Während des Prozesses äußerte sich eine Zeugin der Anklage positiv über das Verhalten der Gläubigen, eine andere konnte den Angeklagten nicht erkennen, und die Polizistin Zvereva erklärte, sie habe keine extremistischen Aufrufe von Zagulina gehört. Im April 2021 verurteilte das Gericht in Birobidschan Zagulina zu 2 Jahren und 6 Monaten auf Bewährung und 2 Jahren Freiheitsbeschränkung. Im September 2021 bestätigte das Berufungsgericht das Urteil, und im Mai 2022 bestätigte es das Kassationsgericht. Im November 2022 löschte das Gericht das Strafregister des Gläubigen und hob die Strafe auf.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Jüdisches Autonomiegebiet
Siedlung:
Birobidschan
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12007990001000004
Eingeleitet:
6. Februar 2020
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
UFSB Russlands im Jüdischen Autonomen Gebiet
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-42/2021 (1-460/2020)
Gericht:
Биробиджанский районный суд ЕАО
Richter:
Юлия Цыкина
Fallbeispiel