Auf dem Foto: Oleg Danilov mit seiner Frau Natalya, Abinsk (Region Krasnodar), 30. März 2021

Ungerechte Urteile

Der friedliche Gläubige Oleg Danilow aus der Region Krasnodar wird wegen der Ausübung seiner Religion zu drei Jahren Haft in einer Strafkolonie verurteilt

Territorium Krasnodar

Am 30. März 2021 verkündete Olga Khomchenkova, Richterin am Bezirksgericht Abinski in der Region Krasnodar, das Urteil gegen Oleg Danilov, einen Zeugen Jehovas: eine dreijährige Haftstrafe in einer Kolonie des allgemeinen Regimes, weil er seinen Glauben praktiziert hatte. Er wurde für schuldig befunden, an den Aktivitäten einer "extremistischen" Organisation teilgenommen zu haben.

"Ich werde eines schrecklichen Verbrechens beschuldigt, das ich nicht begangen habe", sagte Oleg Danilow in seinem letzten Wort. "Mein ehrlicher Name ist mit Dreck vermischt, ich bin zum Extremisten ernannt worden. Genau bestimmt, Euer Ehren, weil mein Gewissen sowohl vor Gott als auch vor den Menschen absolut rein ist. Mein Haus wurde zweimal durchsucht, und es wurde nichts Bedeutendes gefunden, was meine Verbindung zum Extremismus beweisen könnte. Mein ruhiges, glückliches Leben steht Kopf, meine Familie ist gezwungen, Beruhigungsmittel zu nehmen, wenn sie das Klopfen am Tor hört – stimmt das? Er fügte hinzu: "Ich würde es vorziehen, treu und frei in meinem Glauben zu bleiben, auch wenn ich nicht auf freiem Fuß bin."

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig geworden und kann angefochten werden.

Obwohl es in dem Fall kein einziges Opfer gibt, forderte der Staatsanwalt das Gericht auf, eine Strafe in Form von 3 Jahren Haft in einer Kolonie des allgemeinen Regimes gegen den Gläubigen zu verhängen. Dem stimmte das Gericht zu. Der Angeklagte wurde unmittelbar nach der Urteilsverkündung in Gewahrsam genommen. Jetzt ist er in SIZO-3 von Noworossijsk.

Im April 2020 wurden Oleg Danilow und seine Familie durchsucht, aber die Sicherheitskräfte fanden nichts Verbotenes. Anschließend wurde die Suche wiederholt. Am 12. November 2020 wurde gegen den Gläubigen ein Strafverfahren gemäß Teil 2 von Art. 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation (Teilnahme an den Aktivitäten einer verbotenen Organisation) eingeleitet. Der Initiator der Untersuchung war der Ermittler des russischen FSB in der Region Krasnodar, O. I. Komissarow, die gleiche Person, die den Fall von Alexander Iwschin untersuchte, der später zu 7,5 Jahren Gefängnis verurteilt wurde, und zwei weiteren Gläubigen aus Kholmskaja.

Oleg Danilow wurde beschuldigt, "an religiösen Lehren und Predigten ... durch Informations- und Telekommunikationsnetze, ... in eine gemeinsame Diskussion über die Bibel eintraten, ... Anderen Teilnehmern die religiösen Bücher Jehovas Zeugen vorlesen, wobei der Schwerpunkt darauf lag, dass diese Bücher das richtige Wissen über Gott enthalten ... ".

Vom Zeitpunkt der Einleitung des Strafverfahrens bis zum Abschluss der Ermittlungen und der Übergabe des Falles an das Gericht am 1. März 2021 vergingen etwa 3,5 Monate. Während dieser ganzen Zeit stand der Gläubige unter einem Anerkennungsabkommen, es war schwierig für ihn, seine Familie finanziell zu versorgen – Oleg und seine Frau ziehen zwei Söhne im Teenageralter groß.

Friedliche Zusammenkünfte von Gläubigen, Gespräche über geistliche Themen und das Lesen der Bibel werden von den Ordnungshütern als Bedrohung für die Sicherheit der Gesellschaft und des Staates wahrgenommen. Sie haben Jehovas Zeugen mit gefährlichen Verbrechern gleichgesetzt, obwohl diese Religion in Russland nicht verboten ist.

Der Religionswissenschaftler Sergej Iwanenko schrieb: "Jehovas Zeugen sind unsere Mitbürger, die das Recht haben, so zu glauben, wie sie glauben, und die Werte zu predigen, von denen sie glauben, dass sie wahr sind. Wie das Leben zeigt, ist die absolute Mehrheit der Zeugen Jehovas gesetzestreu und bemüht sich, nach den moralischen Maßstäben der Bibel zu leben. Sie lehnen Gewalt ab, zahlen in gutem Glauben Steuern, schätzen den Frieden in Familie, Gesellschaft und Staat und erkennen das Recht anderer Menschen an, ihre eigenen Überzeugungen zu haben."

Fall Danilow in Kholmskaja

Fallbeispiel
Oleg Danilov wurde zweimal, im April und Dezember 2020, wegen seines Glaubens an Jehova Gott durchsucht. Zum ersten Mal fanden die Sicherheitskräfte nichts Verbotenes an dem Gläubigen, aber im November 2020 eröffnete der FSB ein Strafverfahren gegen ihn nach Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation wegen Teilnahme an “religiösen Lehren und Predigten” und “kollektiven Diskussionen über die Bibel”. Die Untersuchung wurde von O. I. Komissarow durchgeführt, der auch den Fall Alexander Iwschin bearbeitete. Am 23. März 2021 hielt die Richterin des Bezirksgerichts Abinsk der Region Krasnodar, Olga Chomttschenkowa, die erste Anhörung im Fall Danilov ab, und am 29. März beantragte die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von 3 Jahren für ihn. Das ist die Strafe, die das Gericht über den Gläubigen verhängt hat. Das Bezirksgericht Krasnodar bestätigte das Urteil. Danilow wurde in einer Kolonie in der Stadt Chadyzhensk untergebracht und später in eine Kolonie im Dorf Akhtarsky verlegt, wo die Verwaltung seine Rechte verletzt und unangemessene Strafen verhängt. Im Juni 2022 bestätigte das Kassationsgericht das Urteil.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Territorium Krasnodar
Siedlung:
Kholmskaja
Woran besteht der Verdacht?:
"Beteiligung an den Aktivitäten einer religiösen Vereinigung, für die das Gericht eine endgültige Entscheidung über die Liquidation im Zusammenhang mit der Durchführung extremistischer Aktivitäten getroffen hat"
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12007030001000146
Eingeleitet:
12. November 2020
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
SO FSB in der Region Krasnodar
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-85/2021
Gericht:
Абинский районный суд Краснодарского края
Richter am Gericht erster Instanz:
Ольга Хомченкова
Fallbeispiel