Auf dem Foto: Semjon Baibak in der Nähe des Gebäudes des Bezirksgerichts, Rostow am Don, 29. März 2021

Ungerechte Urteile

Die Berufung in Rostow am Don bestätigte das Urteil des wegen Glaubens verurteilten Semjon Baybak

Gebiet Rostow

Am 29. März 2021 bestätigte das Bezirksgericht Rostow das Urteil gegen Semyon Baybak in Form von 3,5 Jahren Bewährungsstrafe. Der Einwohner von Rostow wurde wegen friedlicher religiöser Überzeugungen des Extremismus für schuldig befunden. Das Urteil ist in Kraft getreten, kann aber in Kassationsverfahren und internationalen Instanzen angefochten werden.

Semyon Baybak, der sich seit seiner Kindheit zur Religion der Zeugen Jehovas bekannt, wurde im Juni 2019 festgenommen. Nach einem Tag in einer provisorischen Haftanstalt schickte ihn das Gericht für mehr als eineinhalb Jahre in Hausarrest.

Semjon wurde beschuldigt, Geld für die Anmietung von Räumlichkeiten für religiöse Zusammenkünfte der Zeugen Jehovas gesammelt zu haben. Darin sah der Ermittler Kalnitsky die "Finanzierung einer extremistischen Organisation". Der Zeuge der Anklage, der den Gläubigen seit mehr als 13 Jahren kennt, erklärte dem Gericht, dass die gespendeten Gelder nicht zur Finanzierung einer verbotenen juristischen Person verwendet wurden, sondern um Glaubensbrüdern zu helfen. Ihm zufolge hat der Ermittler das Material des Falles gefälscht und Formulierungen nach eigenem Ermessen in die Zeugenaussage eingefügt.

Am 21. Dezember 2020 befand Vladimir Barvin, Richter am Leninski-Bezirksgericht Rostow am Don, Semjon Baybak gemäß Artikel 282.2 (2) und 282.3 (1) des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation für schuldig. Das Gericht verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe mit einer Bewährungszeit von 4,5 Jahren und 1 Jahr Freiheitsbeschränkung. Der Staatsanwalt forderte 4 Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung für den Gläubigen mit einer Bewährungszeit von 5 Jahren. Semyon Baybak plädierte auf nicht schuldig und legte Berufung gegen das Urteil ein, da sein Glaube mit Gewalt, Aufstachelung zu Hass und anderen Formen des Extremismus unvereinbar sei. Als Teenager weigerte er sich sogar, zu den Waffen zu greifen, und leistete, anstatt in der Armee zu dienen, Zivildienst im Kinderkrankenhaus.

Bisher wurden in der Region 16 friedliche Gläubige strafrechtlich verfolgt. Gegen drei von ihnen wurden bereits Urteile gefällt.

Russische und ausländische Persönlichkeiten und Organisationen des öffentlichen Lebens verurteilen die Verfolgung von Jehovas Zeugen in Russland. Im Januar 2021 ordnete Präsident Putin bei einem Treffen mit dem Menschenrechtsrat erneut an, dass sich der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation mit Verstößen gegen die Gesetzgebung zur Gewissensfreiheit befassen solle .

Der Konflikt zwischen dem Gesetz und der Strafverfolgungspraxis in Russland ist laut dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auf eine Reihe von Mythen zurückzuführen, die sich um Jehovas Zeugen ranken. Der EGMR hat dies juristisch ausgelegt.

Fall Baybak in Rostow am Don

Fallbeispiel
Semjon Baibak aus Rostow am Don verbrachte mehr als 1,5 Jahre unter Hausarrest. Das Strafverfahren gegen den 22-jährigen Gläubigen läuft seit Juni 2019. Der Ermittler Kalnitsky warf ihm vor, an extremistischen Aktivitäten beteiligt gewesen zu sein und diese finanziert zu haben. Den Ermittlern zufolge nahm Semjon an religiösen Zusammenkünften teil, spendete und sprach mit Menschen, die keine Zeugen Jehovas waren, über Gott. Der Gläubige verbrachte einen Tag in einer provisorischen Haftanstalt, danach schickte ihn das Gericht unter Hausarrest. Die Gerichtsverhandlungen begannen im September 2020. Der Richter brauchte drei Monate, um sich mit dem Kriminalfall Semjon Baibak zu befassen. Der Staatsanwalt beantragte eine Haftstrafe von 4 Jahren auf Bewährung und 5 Jahren auf Bewährung. Am 21. Juni 2020 befand ihn das Bezirksgericht Leninskij nach beiden Artikeln für schuldig und verurteilte ihn zu 3,5 Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung mit einer Bewährungszeit von 4,5 Jahren. Die Berufung und die Kassation bestätigten das Urteil.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Rostow
Siedlung:
Rostow am Don
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge nahm er an religiösen Zusammenkünften teil, darunter auch an Gottesdiensten; Spenden getätigt haben; Kampagnen unter Nicht-Anhängern der religiösen Lehren der Zeugen Jehovas
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11902007712000038
Eingeleitet:
6. Juni 2019
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Erste Ermittlungsabteilung (mit Einsatz in Rostow am Don) der Hauptermittlungsabteilung des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2), 282.3 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-325/2020
Gericht:
Ленинский районный суд
Fallbeispiel