Auf dem Foto: Aleksandr Ivshin kurz vor der Urteilsverkündung

Auf dem Foto: Aleksandr Ivshin kurz vor der Urteilsverkündung

Auf dem Foto: Aleksandr Ivshin kurz vor der Urteilsverkündung

Ungerechte Urteile

Ein beispiellos hartes Urteil für eine 63-jährige Zeugin aus dem Dorf Kholmskaya: siebeneinhalb Jahre Haft wegen Glaubensausübung

Territorium Krasnodar

Am 10. Februar 2021 verkündete Alexander Choloschin, Richter am Bezirksgericht Abinsk in der Region Krasnodar, das Urteil gegen Alexander Iwschin, der von lokalen Strafverfolgungsbehörden beschuldigt wurde, die Aktivitäten einer verbotenen Organisation organisiert zu haben (Teil 1 von Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation). Der Gläubige wurde im Gerichtssaal in Gewahrsam genommen. Er wird bis zur Vollstreckung des Urteils in Untersuchungshaft bleiben.

Die Untersuchung ergab, dass ein älterer Gläubiger mit Freunden aus einer Nachbarstadt per Videoverbindung über die Bibel diskutiert hatte. Der Staatsanwalt forderte 8 Jahre Haft in einer Strafkolonie.

Es gibt keine Opfer in dem Fall. Alexander Ivshin beharrt auf seiner völligen Unschuld und wird Berufung einlegen.

Die verhängte Strafe ist die härteste aller Strafen, die Jehovas Zeugen auferlegt werden. Zuvor hatte das erstinstanzliche Gericht Gennadi Schpakowski aus Pskow zu 6,5 Jahren Gefängnis verurteilt , aber diese Strafe wurde im Berufungsverfahren umgewandelt . Die schwersten Strafen erhielten Sergej Klimow, Sergej Filatow, Dennis Christensen und Artjom Gerassimow. Alle wurden zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Sie verbüßen derzeit ihre Strafe.

"Das heutige Urteil ist schockierend grausam", sagt Yaroslav Sivulskiy von der Europäischen Vereinigung der Zeugen Jehovas. "Die Nachricht von einem so grausamen Urteil für Alexander Ivshin kam zur gleichen Zeit wie die Nachricht aus Moskau, wo heute etwa 15 Familien unserer Glaubensbrüder von Sicherheitskräften mit automatischen Waffen überfallen wurden. Das Fernsehen zeigt unschuldige, gesetzestreue Menschen, die mit Handschellen hinter dem Rücken abgeführt werden. Niemand kann erklären, warum sie eine Gefahr für den Staat darstellen. Der Oberste Gerichtshof Russlands hat offiziell klargestellt, dass die Entscheidung, die juristischen Personen der Zeugen Jehovas aufzulösen, kein Religionsverbot beinhaltet. Trotzdem werden die Gläubigen weiterhin verfolgt. In weniger als vier Jahren sind bereits 226 Menschen durch die Folterkammern gegangen oder befinden sich noch dort. In den letzten Monaten saßen jeweils etwa 50 Menschen im Gefängnis, Dutzende unter Hausarrest. Die Menschen werden wie zu Sowjetzeiten zu 6-7 Jahren Haft in einer Strafkolonie verurteilt, und viele Strafen sind bereits in Kraft. Rechtsgelehrte, Menschenrechtsaktivisten und sogar Präsident Putin sind öffentlich verwirrt, aber es passiert immer noch. Ende Januar 2021 wurde bekannt, dass der Präsident dem Obersten Gerichtshof der Russischen Föderation eine zweite Anweisung erteilt hat, zu untersuchen, warum Gläubige schuldig gesprochen werden. Ich hoffe, dass sich das Gesetz und der gesunde Menschenverstand durchsetzen und die religiöse Verfolgung von Anhängern unserer Religion aufhören wird.

Dies ist nicht die erste Haftstrafe für Gläubige in der Region Krasnodar: Im Dezember 2020 wurden zwei Gläubige aus Sotschi vom Bezirksgericht Khostinsky zu 1 Jahr und 1 Monat zu 1 Jahr und 10 Monaten Gefängnis verurteilt. Den Gläubigen gelang es, ihre Strafe in der Untersuchungshaftanstalt zu verbüßen.

Im April 2020 wurden in neun Häusern von Gläubigen, darunter Alexander Iwschin, in den Dörfern Kholmskaja und Pawlowskaja in der Region Krasnodar Durchsuchungen durchgeführt. Während der Durchsuchungen erlitten sowohl er als auch seine Frau eine hypertensive Krise. "Ich fühle mich gedemütigt", sagte er. "Die ganze Zeit darauf warten, dass etwas Schlimmes passiert." Nach der Durchsuchung wurde er zum FSB Krasnodar gebracht, wo er gemäß Artikel 282.2 Teil 1 des Strafgesetzbuches angeklagt wurde. Noch am selben Tag wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Während der Ermittlungen verbrachte Aleksandr neun Monate unter Hausarrest. Im Dezember 2020 wurde der Fall vor Gericht gebracht. Richter Holoshin schaffte es, vier Sitzungen unterzubringen.

In seiner letzten Aussage an den Angeklagten dankte Aleksandr seiner Frau Galina, seinen Kindern und Enkelkindern sowie seinen Freunden für ihre Unterstützung in den schwierigen Zeiten für die Familie und dafür, dass sie an den Tagen des Prozesses vor Gericht erschienen sind. "Ich habe das Gefühl, dass ich nicht wegen Extremismus vor Gericht gestellt werde, sondern einfach nur, weil ich weiterhin die friedliche Religion der Zeugen Jehovas praktiziere", sagte er. "In meinem letzten Wort möchte ich Ihnen noch einmal versichern, dass ich in meinem ganzen Leben niemals Aggression oder Hass gegenüber jemandem gezeigt habe. Man bat mich um Rat und Hilfe, und das gefiel mir. Liebes Gericht, meine Lebensposition basiert auf biblischen Prinzipien, in denen es keinen Extremismus und keine Gewalt gibt. In Anbetracht der vorstehenden Ausführungen bitte ich, vollständig freigesprochen zu werden und dadurch meinen guten Namen wiederzuerlangen."

Die gesamte Logik der Anklage beruhte auf der spekulativen These, dass der Glaube an Gott "eine Erweiterung der Aktivitäten einer extremistischen Organisation" sei. Als Konsequenz dieses Vorgehens war die Staatsanwaltschaft, anstatt die Schuld der Angeklagten zu suchen und zu beweisen, damit beschäftigt, zu "beweisen", dass sie eine bestimmte Religion praktizierten, obwohl in Russland keine Religion verboten ist. Nach dem "Beweis" des Geständnisses der Angeklagten, das sie nie verheimlicht hatten, legten die Ermittlungen nahe, dass diese Tatsache automatisch als Tätigkeit einer verbotenen juristischen Person interpretiert werden sollte. Die Absurdität dieser Logik brachte das Gericht nicht in Verlegenheit, und es setzte friedliche Gläubige mit gefährlichen Verbrechern gleich.

Auch ausländische Persönlichkeiten und Organisationen verurteilen einstimmig die Verfolgung von Jehovas Zeugen in Russland. Dazu gehören der Außenpolitische Dienst der Europäischen Union, Beobachter der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen und das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte. Die russische Regierung hat wiederholt erklärt, dass die Entscheidungen russischer Gerichte, Organisationen der Zeugen Jehovas aufzulösen und zu verbieten, "die Lehre der Zeugen Jehovas nicht beurteilen und keine Einschränkungen oder Verbote für die individuelle Ausübung der oben genannten Lehre enthalten.

Der Fall Iwschin in Kholmskaja

Fallbeispiel
Im April 2020 eröffnete der FSB ein Verfahren gegen Alexander Iwshin, einen Ingenieur mit zwei Hochschulabschlüssen und fürsorglicher Großvater von 8 Enkelkindern. Nach Angaben der Ermittler organisierte der Gläubige eine Videoverbindung zum Gottesdienst in der Nachbarstadt Abinsk mit dem gemeinsamen Singen biblischer Lieder. Dafür wurde er nach Artikel 282.2 Teil 1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation angeklagt. Auf dem Höhepunkt der Pandemie wurde eine Reihe von Durchsuchungen in den Wohnungen von Gläubigen in den Dörfern Kholmskaja und Pawlowskaja durchgeführt. Nach dem Verhör nahm der Ermittler Komissarow Iwschin auf eigene Faust fest. Vor dem Hintergrund des erlebten Stresses gerieten der 62-jährige Gläubige und seine Frau in eine hypertensive Krise. Im August 2020 wurde Iwschins Auto beschlagnahmt, “um die Vollstreckung einer möglichen Strafe zu gewährleisten”. Ende 2020 wurde der Fall an das Bezirksgericht Abinsk in der Region Krasnodar verwiesen, wo Richter Aleksandr Choloshin den Gläubigen zu 7,5 Jahren Haft verurteilte. In der Untersuchungshaftanstalt erkrankte der Gläubige an Covid. Am 15. April 2021 bestätigte das Bezirksgericht Krasnodar das Urteil. Im Juni 2021 wurde der Gläubige in eine Kolonie in der Stadt Rostow am Don gebracht.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Territorium Krasnodar
Siedlung:
Kholmskaja
Woran besteht der Verdacht?:
"Organisiert... die Aktivitäten der extremistischen Organisation der Zeugen Jehovas, die sich in dem wiederholten Verhalten auf dem Territorium des Bezirks Abinsk im Gebiet Krasnodar ausdrücken ... religiöse Reden und Gottesdienste sowie in der Erforschung religiöser Literatur ... gemeinsam Bibellieder singen" (von der Entscheidung zur Anklage)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12007030001000052
Eingeleitet:
23. April 2020
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsabteilung der FSB-Direktion für das Gebiet Krasnodar
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-26/2021 (1-331/2020)
Gericht:
Abinsk District Court of the Krasnodar Territory
Fallbeispiel
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