Auf dem Foto: Roman und Valentina Baranovsky

Auf dem Foto: Roman und Valentina Baranovsky

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Strafverfahren

Ein Staatsanwalt in Chakassien fordert eine rekordverdächtige achtjährige Haftstrafe für Roman Baranovskiy wegen der Ausübung seines Glaubens und eine fünfjährige Haftstrafe für seine Mutter

Chakassien

Am 1. Februar 2021 beantragte der Staatsanwalt während einer Debatte im Stadtgericht von Abakan, den 46-jährigen Roman Baranovsky zu 8 Jahren Gefängnis und einem Jahr eingeschränkter Freiheit zu verurteilen. Für seine 69-jährige Mutter, Valentina Baranovskaya, die einen Schlaganfall erlitten hatte, forderte der Staatsanwalt 5 Jahre Gefängnis mit der gleichen Einschränkung.

Aktualisieren. Die Rekordstrafe für Gläubige wurde von der stellvertretenden Staatsanwältin Swetlana Anatolijewna Schestakowa beantragt

Wie Valentina Baranovskaya während einer der Gerichtsverhandlungen erklärte, erhob die Staatsanwältin den Vorwurf des Extremismus, der darin bestand, dass "Baranovskaya ... beschlossen, sich an der gemeinsamen Beichte und Verbreitung des christlichen Glaubens der Zeugen Jehovas zu beteiligen, d.h. Gottesdienste zu verrichten, die Menschen mit der Heiligen Schrift und den biblischen Lehren, Grundsätzen und Normen der angegebenen religiösen Lehre vertraut zu machen. "Welche Anschuldigungen der Staatsanwalt auch immer erhoben hat, der Schlüsselgedanke ist, dass ich die Bibel gelesen habe und immer noch lese und mit anderen darüber diskutiere, was ich gelesen habe", sagte der Gläubige und wies die Vorwürfe extremistischer Handlungen und Motive entschieden zurück.

Roman Baranovsky erklärte in seiner Aussage vor Gericht auch, dass er keine extremistischen Handlungen begangen habe. Außerdem half ihm die Erkenntnis aus der Bibel, ein anständigerer Bürger zu werden, schlechte Gewohnheiten aufzugeben und zu lernen, mit Menschen auszukommen. "25 Jahre lang habe ich versucht, ein vorbildlicher Bürger meines Landes zu sein, und jetzt schlägt die Staatsanwaltschaft vor, mich zum Extremisten zu erklären", sagte Roman Baranovsky und fügte hinzu, dass während des Prozesses "kein einziger Zeuge, weder die Ermittlungen noch der Staatsanwalt" angegeben habe, welche Art von Verbrechen er begangen habe.

Am 21. März 2019 wurde ein Strafverfahren nach Artikel 1 Art. 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation (Organisation der Aktivitäten einer verbotenen Organisation) gegen die Mutter und den Sohn der Baranovskys eingeleitet. Später wurde die Anklage gegen Valentina auf Teil 2 des Art. 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation (Teilnahme an den Aktivitäten einer liquidierten Organisation) reduziert. Als Verbrechen werden die Gläubigen wegen der friedlichen Gottesdienste der Zeugen Jehovas angeklagt, bei denen sie gemeinsam mit ihren Glaubensbrüdern über die Bibel diskutierten, beteten und religiöse Lieder sangen, was die Ermittlungen als Fortsetzung der Aktivitäten verbotener Organisationen interpretieren, obwohl die Religion der Zeugen Jehovas in Russland nicht verboten ist.

Die geforderte Strafe für Roman Baranowski ist die längste seit dem Verbot von juristischen Personen, Organisationen der Zeugen Jehovas in Russland, im Jahr 2017. Zuvor hatte der Staatsanwalt von Pskow 7,5 Jahre für Gennadiy Shpakovskiy gefordert, den das Gericht zu 6,5 Jahren Gefängnis verurteilte, aber das Berufungsgericht ersetzte die Strafe durch eine Bewährungsstrafe .

Fall Baranovskiy in Abakan

Fallbeispiel
Im April 2019 eröffnete der Ermittler des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation, A. Pachuev, ein Strafverfahren gegen Roman Baranovsky und seine Mutter Valentina. Gleichzeitig durchsuchten bewaffnete Polizeibeamte ihr Haus. Gläubige aus Abakan wurden beschuldigt, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation organisiert und sich daran beteiligt zu haben. Im Sommer 2020 wurde der Fall dem Stadtgericht von Abakan vorgelegt. Vor dem Hintergrund starker Belastungen erlitt Valentina einen Schlaganfall. Im Februar 2021 befand Richterin Jelena Schtscherbakowa die Gläubigen für schuldig und verurteilte Roman zu 6 Jahren Gefängnis und Valentina zu 2 Jahren. Die 70-jährige Gläubige war die erste Zeugin Jehovas in Russland, die zu einer Haftstrafe verurteilt wurde. Der Oberste Gerichtshof von Chakassien bestätigte diese Entscheidung. Im Herbst 2021 lehnte das Gericht trotz Valentinas schwerer Erkrankung eine vorzeitige Entlassung ab. Ihrer wiederholten Bitte wurde stattgegeben, und am 4. Mai 2022 wurde Valentina freigelassen. Roman verbüßt seine Strafe weiterhin in einer Strafkolonie.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Chakassien
Siedlung:
Abakan
Woran besteht der Verdacht?:
[noch zu bestimmen]
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11902950002000052
Eingeleitet:
10. April 2019
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
[noch zu bestimmen]
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2), 282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-34/2021 (1-707/2020)
Gericht:
Абаканский городской суд
Richter:
Елена Щербакова
Fallbeispiel
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