Die Forderung des Staatsanwalts sah dreieinhalb Jahre Haft in einer Justizvollzugsanstalt für Anatolij Tokarjew aus Kirow vor. Sein "Verbrechen" ist das Singen von biblischen Liedern. Das Gericht wird das Urteil am 23. Oktober verkünden
Die Forderung des Staatsanwalts sah dreieinhalb Jahre Haft in einer Justizvollzugsanstalt für Anatolij Tokarjew aus Kirow vor. Sein "Verbrechen" ist das Singen von biblischen Liedern. Das Gericht wird das Urteil am 23. Oktober verkünden