Foto: Igor Ivashin

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Ungerechte Urteile

In Jakutien verurteilte ein Richter einen Vater von zwei Kindern zu sechs Jahren Haft auf Bewährung, weil er an Jehova glaubte

Sacha (Jakutien)

Am 1. April 2020 verurteilte Zhanna Schmidt, Richterin am Lenski-Bezirksgericht der Republik Sacha, den 43-jährigen Igor Ivashin zu sechs Jahren Haft auf Bewährung, weil er an Jehova Gott geglaubt und über die Bibel gesprochen hatte. Iwaschin bezeichnete die Extremismus-Vorwürfe als weit hergeholt: Es gebe keine Beweise und keine Opfer in dem Fall.

In der Vergangenheit wurde der Geologe und in den letzten Jahren der Schlosser Igor Ivashin zusammen mit 22 anderen Glaubensbrüdern im Juni 2018 aufgrund von Extremismusvorwürfen festgenommen. Zuvor hatten Mitarbeiter des Untersuchungskomitees und des Zentrums für Extremismusbekämpfung eineinhalb Jahre lang die Zeugen Jehovas vor Ort beobachtet und Iwaschins Telefongespräche abgehört.

Der Gläubige war der einzige Angeklagte in diesem Fall. Seine ganze Schuld bestand darin, dass er weiterhin mit seinen Glaubensbrüdern über die Bibel diskutierte, gemeinsam religiöse Lieder sang und zu Gott betete, nachdem 396 juristische Personen - Organisationen der Zeugen Jehovas - in Russland verboten worden waren.

"Die Staatsanwaltschaft beantragt, mich unter dem Artikel Extremismus zu verurteilen, da ich mit meinen Freunden Lieder gesungen, Filme geschaut und religiöse Predigten gehalten habe. Und da der Staatsanwalt sehr wohl weiß, dass diese Taten an sich kein Verbrechen darstellen können, sieht er meine Schuld darin, dass ich nicht nur Lieder, sondern auch Lieder von Zeugen Jehovas gesungen habe. Es stellt sich heraus, dass meine sogenannte Schuld darin besteht, dass ich ein Zeuge Jehovas bin", sagte Iwaschin in seiner letzten Rede und bezeichnete die Vorwürfe des Extremismus als unbegründet.

Der Richter hörte nicht auf die Argumente des Gläubigen und sprach einen Schuldspruch aus, wenn auch nicht so streng, wie der Staatsanwalt gefordert hatte - die Staatsanwältin Oksana Slastina forderte sieben Jahre Haft in einer Kolonie des allgemeinen Regimes. Daraufhin erhielt Ivashin eine sechsjährige Bewährungsstrafe mit einer Probezeit von dreieinhalb Jahren. Darüber hinaus verbot das Gericht Ivashin für fünf Jahre, leitende Positionen in öffentlichen Organisationen zu bekleiden. Außerdem verbot er ein Jahr lang ohne Erlaubnis, Lensk zu verlassen und seinen Arbeitsplatz zu wechseln, ohne die Aufsichtsbehörden zu informieren.

Trotz der relativen Milde des Urteils verurteilt die Bewährungsstrafe den Gläubigen zu einem Leben in ständiger Angst, da er jederzeit ins Gefängnis gehen kann, wenn die Strafverfolgungsbehörden seine individuelle Religion als "Erweiterung der Aktivitäten der Organisation" betrachten. Ivashin will gegen das Urteil Berufung einlegen.

Das Urteil gegen Igor Ivashin ergeht vor dem Hintergrund der Forderung der Europäischen Union, die Schikanierung von Jehovas Zeugen in Russland zu beenden. Iwaschin ist bereits der 32. Zeuge Jehovas , der von der russischen Justiz verurteilt wurde. Acht Gläubige verbüßen derzeit Haftstrafen in Strafkolonien wegen ihres Glaubens, einige von ihnen wurden geschlagen und gedemütigt.

Der Fall Iwaschin in Lensk

Fallbeispiel
Im Juni 2018 wurden 22 Zeugen Jehovas bei Massendurchsuchungen auf Polizeiwachen in Lensk (Jakutien) gebracht. Die operativen Suchaktionen wurden von Mitarbeitern des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für die Republik Sacha (Jakutien) durchgeführt, darunter die Ermittler Andrey Romanenko und Andrey Myreev. Bei den Verhören stellte sich heraus, dass Zivilisten seit mehr als sechs Monaten überwacht wurden. Während dieser Zeit wurden die Telefongespräche von Igor Iwaschin, einem der Inhaftierten, abgehört. Darüber hinaus wurde in seiner Wohnung eine Audio- und Videoüberwachung durchgeführt. Daraufhin wurde ein Strafverfahren unter dem Artikel “Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation” eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft beantragte, Igor Iwaschin zu 7 Jahren Gefängnis zu verurteilen, aber am 1. April 2020 verurteilte ihn die Richterin des Bezirksgerichts Lenski der Republik Sacha (Jakutien), Zhanna Schmidt, wegen seines Glaubens an Jehova Gott zu 6 Jahren auf Bewährung. Das Berufungsgericht bestätigte das Urteil.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Sacha (Jakutien)
Siedlung:
Lensk
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge hielt er zusammen mit anderen Gottesdienste ab, was als Organisation der Tätigkeit einer extremistischen Organisation interpretiert wird (unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Russlands über die Liquidation aller 396 eingetragenen Organisationen der Zeugen Jehovas)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11802980009000034
Eingeleitet:
29. Juni 2018
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsabteilung für den Lenski-Bezirk der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für die Republik Sacha
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-144/2019
Fallbeispiel
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