Foto: Wladimir und Tatjana Aluschkin

Foto: Wladimir und Tatjana Aluschkin

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Juristische Siege

Nachdem das Urteil in Pensa aufgehoben worden war, verließ Wladimir Aluschkin die Untersuchungshaftanstalt in Mordwinien und kehrte zu seiner Frau und seinen Freunden zurück

Region Pensa

Am 30. März 2020 verließ Wladimir Aluschkin, der wegen seines Glaubens an Jehova zu sechs Jahren Haft in einer Kolonie verurteilt worden war, die Untersuchungshaftanstalt, nachdem die Strafe aufgehoben worden war. Insgesamt verbrachte der Gläubige fast neun Monate im Gefängnis – 293 Tage. Es war eine bewegende Szene, als er auf dem Heimweg zu seiner Frau und seinen Freunden zurückkehrte.

Wladimir und seine Frau Tatjana Aluschkina sowie seine Glaubensbrüder Andrej Magliw, Wladimir Kuljasow, Denis Timoschin und Galija Olchowa wurden am 13. Dezember 2019 des Extremismus für schuldig befunden . Das Wesen des "Extremismus" bestand darin, dass Gläubige nach dem Vorbild der Christen des ersten Jahrhunderts zusammenkamen, um über die Bibel, Gesänge und Gebete zu Jehova Gott zu sprechen.

Die schwerste Strafe - Haft in einer Kolonie - erhielt Wladimir. Der Rest wurde vom Gericht zu Bewährungsstrafen verurteilt. Am 25. März hob das Bezirksgericht Pensa dieses Urteil auf und kehrte damit den anklagenden Trend bei der Behandlung von Fällen von Zeugen Jehovas um.

"Die Aufhebung des Urteils ist im Grunde ein Präzedenzfall, denn es beweist, wie absurd es ist, Jehovas Zeugen des 'Extremismus', der 'Verbrechen gegen den Staat und die öffentliche Sicherheit' zu beschuldigen - das ist die Formulierung, die voll von Strafverfahren gegen Gläubige ist, die ohne Beweise eingeleitet wurden", sagte Yaroslav Sivulsky, ein Vertreter der Europäischen Vereinigung der Zeugen Jehovas.

Fünf Tage nach der Aufhebung des Urteils wurde Wladimir Aluschkin aus der Untersuchungshaftanstalt in der mordwinischen Stadt Ruzaevka entlassen. Nach Wladimirs Rückkehr gab es ein rührendes Treffen mit seiner Frau und Freunden.

Der Fall von Aluschkin und anderen in Pensa

Fallbeispiel
Im Juli 2018 wurden in Pensa Durchsuchungen durchgeführt und Strafverfahren gegen 6 örtliche Zeugen Jehovas eingeleitet. Es stellte sich heraus, dass die Gläubigen seit Herbst 2017 verdeckt überwacht worden waren. Wladimir Aluschkin verbrachte sechs Monate in der Untersuchungshaftanstalt. Die UN-Arbeitsgruppe erkannte seine Verhaftung offiziell als willkürlich an. Im Sommer 2019 wurde der Fall dem Leninski-Bezirksgericht in Pensa vorgelegt. Während der Anhörungen stellte sich heraus, dass die Protokolle der Vernehmungen der Zeugen durch die Ermittlungen teilweise gefälscht worden waren, und eine der Zeuginnen sagte dem Gericht, dass sie unter Druck ausgesagt habe. Im Dezember 2019 verurteilte Richter Roman Tanchenko Vladimir Alushkin zu 6 Jahren Gefängnis und Tatyana Alushkina, Galia Olkhova, Vladimir Kulyasov, Andrey Magliv und Denis Timoshin zu 2 Jahren auf Bewährung. Im September 2020 wandelte das Regionalgericht Pensa die Strafe von Wladimir Aluschkin um und ersetzte 6 Jahre Gefängnis durch 4 Jahre Bewährung. Im Übrigen bestätigte das Gericht die Strafe - 2 Jahre auf Bewährung. Am 9. Dezember 2021 bestätigte das Erste Kassationsgericht der allgemeinen Gerichtsbarkeit das Urteil.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Region Pensa
Siedlung:
Penza
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge nahm er an Gottesdiensten teil, was als Teilnahme an der Tätigkeit einer extremistischen Organisation interpretiert wird (unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Russlands über die Liquidation aller 396 registrierten Organisationen der Zeugen Jehovas)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11802560015000075
Eingeleitet:
11. Juli 2018
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Bessonovsky Interdistrict Investigative Department der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Pensa
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1), 282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-110/2020 (1-167/2019)
Gericht:
Leninskiy District Court of the City of Penza
Fallbeispiel
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