Verbrechen gegen Gläubige

Ein Gläubiger wurde im FSB-Gebäude in Kaluga unmenschlich behandelt

Kaluga Region

Am 26. Juni 2019 wurde der 43-jährige Gläubige Roman Makhnev im FSB-Gebäude in Kaluga mit Handschellen an ein Rohr gefesselt und bis zum nächsten Morgen in dieser Position belassen. Nach einer schlaflosen Nacht wurde gegen ihn ermittelt. Weder am 26. Juni, noch am 27. Juni, noch am 28. Juni wurde ihm etwas zu essen angeboten. Erst am 29. Juni wurde er zum ersten Mal mit Frühstück gefüttert.

Dies geschah infolge einer Razzia von Offizieren des russischen FSB in der Region Kaluga gegen Gläubige. Insgesamt wurden 6 Durchsuchungen durchgeführt, unter anderem in der Wohnung einer 81-jährigen Frau. Nachdem Roman Machnew verkündet hatte, dass in seinem Haus verbotene Literatur untergebracht worden sei, wurde er nicht in die vorübergehende Haftanstalt, sondern in das FSB-Gebäude gebracht. Makhnevs 15-jährige Tochter wurde nach draußen gebracht und gezwungen, barfuß im Regen zu stehen, während das Haus durchsucht wurde.

Die vom FSB begangenen Gräueltaten wurden vom Bezirksgericht Kaluga hartnäckig ignoriert. So vermied es das Gericht am 28. Juni 2019, die Umstände der Inhaftierung von Gläubigen zu beurteilen. Am selben Tag verurteilte das Gericht Roman Machnew sowie den 54-jährigen Dmitry Kuzin zu einer Freiheitsstrafe von 2 Monaten.

Fall Machnjow und Kusin in Kaluga

Fallbeispiel
Im Juni 2019 führten Ermittlungsbeamte in Kaluga Hausdurchsuchungen in mehreren Wohnungen von Zeugen Jehovas durch, unter anderem bei den Familien von Roman Machnjow und Dmitri Kusin. Die Männer wurden festgenommen und wenig später ins Untersuchungsgefängnis gebracht. Beide verbrachten jeweils ein halbes Jahr hinter Gittern und anschließend zwei Monate unter Hausarrest. Die FSB leitete gegen sie sowie gegen einen weiteren Gläubigen ein Strafverfahren wegen Extremismus ein. Im November 2020 wurde das Ermittlungsverfahren aufgrund der Coronavirus-Pandemie ausgesetzt. Im März 2024 wurden die Ermittlungen wieder aufgenommen und neun Monate später kam der Fall vor Gericht. Im Frühjahr 2026 wurde das Urteil gefällt — jeweils 6,5 Jahre Straflager mit allgemeinem Vollzug. Im August 2026 bestätigte die Berufung dieses Urteil.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Kaluga Region
Siedlung:
Kaluga
Woran besteht der Verdacht?:
«Sie haben organisatorische Maßnahmen ergriffen, indem sie Anhänger der weltweiten Organisation der Zeugen Jehovas, die in Kaluga und der Region Kaluga leben, unter einer einheitlichen Leitung zusammengeführt haben; Versammlungen in Wohnräumen einberufen... religiöse Vorträge und Gottesdienste auf diesen Versammlungen organisiert; Predigttätigkeit ausgeübt.» (aus dem Beschluss über die Einleitung eines Strafverfahrens)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11907290001000019
Eingeleitet:
26. Juni 2019
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsbehörde des FSB Russlands für das Gebiet Kaluga
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-27/2026 (1-135/2025; 1-1013/2024)
Gericht erster Instanz:
The Kaluzhskiy District Court of The Kaluga Region
Richter am Gericht erster Instanz:
Irina Tarelicheva
Fallbeispiel
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