Meinungen von Außenstehenden

Der Bundesbeauftragte für Religionsfreiheit in aller Welt ist besorgt über die Situation der Zeugen Jehovas in Russland

Gebiet Orjol,   Deutschland

Am 24. Mai 2019 kommentierte Markus Grübel, Bundesbeauftragter für Religionsfreiheit weltweit, dass das Berufungsgericht das Urteil des Zeugen Jehovas, Dennis Christensen, bestätigt habe.

"Ich bedauere die Entscheidung des Gerichts, die Berufung von Christensen abzuweisen", sagte Markus Grübel, "Die Situation der Zeugen Jehovas in Russland beunruhigt mich. Religions- und Weltanschauungsfreiheit ist ein wichtiges Menschenrecht. Jeder Staat muss sie respektieren. Die Religionsfreiheit ist unteilbar und gilt für alle Religionsgemeinschaften."

Eine große Zahl russischer und internationaler Persönlichkeiten und Organisationen verurteilt einstimmig die Verfolgung von Jehovas Zeugen in Russland. Dazu gehören der Menschenrechtskommissar der Russischen Föderation, der Menschenrechtsrat unter dem Präsidenten der Russischen Föderation, der Präsident der Russischen Föderation, prominente Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens Russlands, der Auswärtige Dienst der Europäischen Union, Beobachter der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, die Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen für willkürliche Inhaftierungen, das Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte. Die russische Regierung hat wiederholt erklärt, daß die Entscheidungen der russischen Gerichte über die Auflösung und das Verbot von Organisationen der Zeugen Jehovas "die Lehre der Zeugen Jehovas nicht beurteilen und keine Einschränkung oder ein Verbot enthalten, die oben genannten Lehren einzeln zu praktizieren". Dennoch führen russische Sicherheitskräfte in 40 Regionen weiterhin nächtliche Razzien in den Wohnungen von Gläubigen durch und werfen sie in Gefängnisse.

Der Fall Christensen in Orjol

Fallbeispiel
Dennis Christensen ist der erste Zeuge Jehovas im modernen Russland, der nur wegen seines Glaubens inhaftiert wurde. Er wurde im Mai 2017 verhaftet. Der FSB beschuldigte den Gläubigen, die Aktivitäten einer verbotenen Organisation auf der Grundlage der Aussage eines geheimen Zeugen, des Theologen Oleg Kurdyumov von einer örtlichen Universität, organisiert zu haben, der heimlich Audio- und Videoaufzeichnungen von Gesprächen mit Christensen über den Glauben aufbewahrte. Es gibt keine extremistischen Äußerungen oder Opfer in dem Fall. Im Jahr 2019 verurteilte das Gericht Christensen zu 6 Jahren Gefängnis. Der Gläubige saß eine Strafe in der Kolonie Lgov ab. Er forderte wiederholt die Ablösung eines Teils der nicht abgesessenen Strafe durch eine Geldstrafe. Zum ersten Mal gab das Gericht dem Antrag statt, aber die Staatsanwaltschaft legte Berufung gegen diese Entscheidung ein, und die Gefängnisleitung warf den Gläubigen aufgrund erfundener Anschuldigungen in eine Strafzelle. Christensen erkrankte, die ihn daran hinderten, im Gefängnis zu arbeiten. Am 24. Mai 2022 wurde der Gläubige nach Verbüßung seiner Strafe freigelassen und sofort in seine Heimat Dänemark abgeschoben.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Orjol
Siedlung:
Orjol
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge hielt er zusammen mit den anderen Gottesdienste ab, was als "Organisation der Tätigkeit einer extremistischen Organisation" ausgelegt wird (unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Gerichts über die Auflösung der örtlichen Organisation der Zeugen Jehovas)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11707540001500164
Eingeleitet:
23. Mai 2017
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsabteilung der FSB-Direktion Russlands für das Gebiet Orjol
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-37/1
Prüfung durch das Gericht erster Instanz:
Zheleznodorozhniy District Court of the City of Oryol
Richter:
Aleksey Rudnev
Berufungsgericht:
Орловский областной суд
Berufungsgericht:
Льговский райсуд Курской области
Fallbeispiel
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