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Zwei weitere Gläubige in Rostow am Don festgenommen
Gebiet RostowAm Morgen des 10. Juni 2019 wurde der 32-jährige Ruslan Alyev 48 Stunden lang in seiner Wohnung in Rostow am Don festgehalten. Wenige Stunden später wurde auch die Festnahme des 22-jährigen Rostowers Semjon Baibak bekannt. Nach vorläufigen Angaben warten sie auf eine gerichtliche Entscheidung über die Maßnahme der Fixierung und befinden sich in einer vorübergehenden Haftanstalt in der Woroschilowskij Prospektion.
Aktualisieren. Am 11. Juni 2019 verhängte das Gericht Hausarrest gegen Ruslan Aljew und Semjon Baibak. Sie verließen die Haftanstalt, nachdem sie einen Tag hinter Gittern verbracht hatten
Die Frau von Ruslan Alyyev wurde darüber informiert, dass gegen ihren Mann ein Strafverfahren wegen seines Glaubens eingeleitet wurde. Zuvor, am 22. Mai 2019, führten Mitarbeiter des russischen Ermittlungskomitees Razzien an mindestens 15 Adressen von Einwohnern von Rostow durch, die im Verdacht standen, sich zur Religion der Zeugen Jehovas zu bekennen. Männer und Frauen wurden festgenommen. Drei Gläubige – Vater und Sohn Vilen und Arsen Avanesov sowie Alexander Parkov – wurden daraufhin ins Gefängnis gesteckt.
Strafverfolgungsbeamte bezeichnen die Religion der Bürger in unangemessener Weise als Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation. Prominente Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens Russlands, der Menschenrechtsrat unter dem Präsidenten der Russischen Föderation, der Präsident der Russischen Föderation sowie internationale Organisationen - der Außenpolitische Dienst der Europäischen Union, Beobachter der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte - machten auf dieses Problem aufmerksam. Jehovas Zeugen haben nichts mit Extremismus zu tun und beharren auf ihrer völligen Unschuld. Die russische Regierung hat wiederholt erklärt , daß die Entscheidungen der russischen Gerichte über die Auflösung und das Verbot von Organisationen der Zeugen Jehovas "die Lehre der Zeugen Jehovas nicht beurteilen und keine Einschränkung oder ein Verbot enthalten, die oben genannten Lehren einzeln zu praktizieren".