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Strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren

In Uljanowsk wurde ein Gläubiger ins Gefängnis gesteckt, vier wurden unter Hausarrest gestellt

Gebiet Uljanowsk

Am 28. Februar 2019 schickte Swetlana Tschebukina, Richterin am Leninski-Bezirksgericht Uljanowsk, den 53-jährigen Sergej Mysin ins Gefängnis. Dem Mann wird vorgeworfen, im Zusammenhang mit seiner Religion "eine extremistische Organisation organisiert" zu haben. Seine Frau Natalija sowie der 46-jährige Andrij Tabakow, der 33-jährige Khoren Chatschikjan und der 58-jährige Michail Selenskyj wurden unter Hausarrest gestellt.

Das Verfahren gegen Einwohner von Uljanowsk, die im Verdacht stehen, sich zur Religion der Zeugen Jehovas zu bekennen, wurde vom örtlichen FSB eingeleitet. Den Gläubigen wird vorgeworfen, "die Verbreitung der Ideen der Zeugen Jehovas zu fördern, die Überlegenheit dieser Ideen gegenüber anderen religiösen Lehren zu fördern, Orte für Zusammenkünfte von Mitgliedern dieser Organisation zu finden und direkt an den Veranstaltungen teilzunehmen" . Am 27. Februar wurden Durchsuchungen in den Wohnungen durchgeführt.

Sergej Mysin wird laut Gerichtsbeschluss bis einschließlich 23. April 2019 in SIZO-1 in der Region Uljanowsk festgehalten. Dem Mann wird vorgeworfen, im Zusammenhang mit seiner Religion "eine extremistische Organisation organisiert" zu haben.

Die Strafverfolgungsbehörden verwechseln fälschlicherweise die Religion der Bürger mit der Teilnahme an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation. Prominente Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens Russlands, der Menschenrechtsrat unter dem Präsidenten der Russischen Föderation, der Präsident der Russischen Föderation sowie internationale Organisationen - der Auswärtige Dienst der Europäischen Union, Beobachter der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte - machten auf dieses Problem aufmerksam. Jehovas Zeugen haben nichts mit Extremismus zu tun und beharren auf ihrer völligen Unschuld. Die russische Regierung hat wiederholt erklärt , daß die Entscheidungen der russischen Gerichte über die Auflösung und das Verbot von Organisationen der Zeugen Jehovas "die Lehre der Zeugen Jehovas nicht beurteilen und keine Einschränkung oder ein Verbot enthalten, die oben genannten Lehren einzeln zu praktizieren".

Fall Selenskyj und andere in Uljanowsk

Fallbeispiel
Im Jahr 2019 eröffnete der FSB in Uljanowsk ein Verfahren gegen die Mysins und ihre Glaubensbrüder Selenskyj, Tabakow, Ganin und Chatschikjan. Nach den Durchsuchungen wurden sie ins Gefängnis und später unter Hausarrest gestellt. Darüber hinaus wurden Ersparnisse und Autos im Wert von 1,5 Millionen Rubel von Gläubigen beschlagnahmt. Die Anklage nach Artikel 282.2 beschränkte sich auf die Teilnahme an “Aktivitäten, die religiöses Singen, Predigen, das Studium des Artikels und das Gebet umfassten”. Die Gläubigen waren ernsthaft besorgt über die Repressionen, Sergej Mysin, der 2 Monate hinter Gittern verbrachte, landete auf der Intensivstation. Der Staatsanwalt empfahl, alle sechs zu Haftstrafen zwischen 3 und 7 Jahren in eine Kolonie des allgemeinen Regimes zu überstellen und das beschlagnahmte Eigentum und Geld zu konfiszieren. Das erstinstanzliche Gericht verurteilte sie zu Freiheitsstrafen von bis zu 3,5 Jahren auf Bewährung. Das Berufungsgericht erhöhte die Bewährungsstrafe für Sergej Mysin um sechs Monate - auf bis zu 4 Jahre - und ließ die Strafen für die übrigen Gläubigen unverändert.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Uljanowsk
Siedlung:
Uljanowsk
Woran besteht der Verdacht?:
"Popularisierung der Ideen der Zeugen Jehovas, Förderung der Überlegenheit dieser Ideen gegenüber anderen religiösen Lehren, Suche nach Orten für Zusammenkünfte von Teilnehmern dieser Organisation und direkte Teilnahme an Zusammenkünften."
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11907730001000006
Eingeleitet:
24. Februar 2019
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsabteilung des Föderalen Sicherheitsdienstes (FSB) Russlands für das Gebiet Uljanowsk
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2), 282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-220/2020
Gericht erster Instanz:
Засвияжский районный суд г. Ульяновска
Fallbeispiel