Foto: Ivan Puida, Sergey Yerkin, Evgeny Zyablov

Strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren

In Magadan wurden nach 129 Tagen Untersuchungshaft drei Gläubige unter Hausarrest gestellt

Magadan Region

Am 5. Oktober 2018 beschloss das Bezirksgericht Magadan, die Haftmaßnahmen für den 65-jährigen Sergej Jerkin, den 41-jährigen Jewgeni Sjablow und den 41-jährigen Iwan Puida zu lockern und sie in den Hausarrest zu überführen. Sie wurden am 30. Mai 2018 von Beamten des Direktorats des russischen FSB in der Region Magadan verhaftet.

Zuvor, am 3. August 2018, hatte das Gericht einen weiteren Angeklagten in diesem Fall, den 31-jährigen Konstantin Petrow, unter Hausarrest gestellt , der ebenfalls am 30. Mai festgenommen wurde.

Allen vier drohen bis zu 10 Jahre Gefängnis nach dem Artikel "Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Gemeinschaft" (Teil 1 von Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation). Nachdem der Oberste Gerichtshof Russlands alle 396 Organisationen der Zeugen Jehovas aufgelöst und für "extremistisch" erklärt hat, interpretieren die Strafverfolgungsbehörden im ganzen Land friedliche Zusammenkünfte von Gläubigen fälschlicherweise als "extremistische Aktivitäten". Insgesamt wurden mindestens 37 Personen in eine Haftanstalt (Untersuchungshaftanstalt oder vorübergehende Hafteinrichtung) gebracht, die meisten von ihnen, 21 Personen, befinden sich noch in Untersuchungshaft, der Rest der Präventivmaßnahme wurde abgemildert. Gleichzeitig argumentiert die russische Regierung in der EMRK, dass die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs und das Berufungsurteil, mit dem sie bestätigt wurde, "die Lehre der Zeugen Jehovas nicht beurteilen und keine Einschränkung oder ein Verbot enthalten, die oben genannte Lehre einzeln auszuüben" (Abs. 91). Dutzende von Menschenrechtsaktivisten sowie der Menschenrechtsrat unter dem Präsidenten der Russischen Föderation äußern ihre Besorgnis über die zunehmende religiöse Unterdrückung.

Fall von Puyda und anderen in Magadan

Fallbeispiel
Nach einer Reihe von Durchsuchungen in Magadan im Mai 2018 wurden Konstantin Petrow, Jewgeni Sjabow und Sergej Jerkin in eine Untersuchungshaftanstalt gebracht. Am selben Tag wurde in Chabarowsk Iwan Pujda durchsucht. Er wurde verhaftet und dann in die 1600 km entfernte Untersuchungshaftanstalt Magadan gebracht. Die Gläubigen verbrachten zwei bis vier Monate hinter Gittern und wurden dann unter Hausarrest gestellt. Im März 2019 führte der FSB eine weitere Durchsuchungsserie durch. Die Zahl der Angeklagten in dem Fall stieg später auf 13, darunter sechs Frauen, darunter ältere Menschen. Der Ermittler sah in der Abhaltung friedlicher Gottesdienste die Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation, die Beteiligung an ihr und deren Finanzierung. In fast vier Jahren Ermittlungen wuchs das Verfahren gegen 13 Gläubige auf 66 Bände an. Sie ging im März 2022 vor Gericht. Bei den Anhörungen wurde klar, dass der Fall auf der Aussage eines geheimen Zeugen beruhte - eines FSB-Informanten, der geheime Aufzeichnungen über friedliche Gottesdienste führte. Im März 2024 wurden die Gläubigen zu Bewährungsstrafen von 3 bis 7 Jahren verurteilt.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Magadan Region
Siedlung:
Magadan
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge hielt er zusammen mit anderen Gottesdienste ab, was als "Organisation der Tätigkeit einer extremistischen Organisation" interpretiert wird (unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Russlands über die Liquidation aller 396 registrierten Organisationen der Zeugen Jehovas)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11807440001000013
Eingeleitet:
30. Mai 2018
Aktueller Stand des Verfahrens:
Berufung
Untersuchend:
Ermittlungsabteilung der Direktion des FSB Russlands für die Region Magadan
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2), 282.2 (1), 282.3 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1–6/2024 (1-12/2023, 1-220/2022)
Gericht erster Instanz:
Магаданский городской суд Магаданской области
Richter am Gericht erster Instanz:
Татьяна Белаева
Fallbeispiel