Foto: Razzia gegen Gläubige (Orenburg, 16. Mai 2018)

Foto: Razzia gegen Gläubige (Orenburg, 16. Mai 2018)

Foto: Razzia gegen Gläubige (Orenburg, 16. Mai 2018)

Maßnahmen von Strafverfolgungsbeamten

Einzelheiten der Razzia gegen Gläubige in der Region Orenburg

Orenburg Region

Am 16. Mai 2018 wurden in 4 Siedlungen in der Region Orenburg 18 Hausdurchsuchungen von Bürgern durchgeführt, von denen angenommen wird, dass sie Zeugen Jehovas sind. 15 Gläubige wurden festgenommen, drei wurden in eine vorübergehende Haftanstalt gebracht. 11 Personen wurden in dem Strafverfahren für schuldig befunden.

  • G. Buzuluk. Durchsuchungen in 5 Häusern. Einem der Bürger wurde eine schriftliche Zusage abgenommen, das Land nicht zu verlassen.
  • Orenburg. Durchsuchungen wurden an 9 Adressen durchgeführt, an denen insgesamt 25 Personen leben, darunter auch kleine Kinder. 8 Personen wurden in dem Strafverfahren für schuldig befunden. Eine schriftliche Verpflichtung, nicht zu gehen, wurde von 6 Personen abgenommen. Drei von ihnen wurden in eine vorübergehende Haftanstalt gebracht, nämlich der 25-jährige Wladislaw Kolbanow, der 38-jährige Alexander Suworow und der 38-jährige Wladimir Kotschnjew.
  • P. Perevolotsky. Es wurden Durchsuchungen in 3 Familien an 2 Adressen durchgeführt, darunter der 25-jährige Boris Andreev, der mit seiner Frau und seinem 2-jährigen Kind lebt. Andrejew wurde in dem Strafverfahren für schuldig befunden.
  • Sol-Iletsk. Es gab 2 Durchsuchungen. Der 44-jährige Anatoli Witschkitow wurde als Angeklagter befunden.

Das Strafverfahren wurde gemäß Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation (Organisation und Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation) eingeleitet. Zuvor hatte der Oberste Gerichtshof Russlands die Auflösung und das Verbot aller in Russland registrierten Organisationen der Zeugen Jehovas genehmigt, aber das verfassungsmäßige Recht der Bürger auf freie Religionsausübung, sowohl einzeln als auch in Gemeinschaft mit anderen, wurde nicht abgeschafft. Die Strafverfolgungsbehörden verwechseln fälschlicherweise die gemeinsame Religion der Bürger mit der Teilnahme an einer extremistischen Organisation.

Der Fall Kotschnew und andere in Orenburg

Fallbeispiel
Im Mai 2018 leitete das Ermittlungskomitee der Russischen Föderation ein Strafverfahren gegen Wladimir Kochnew, Wladislaw Kolbanow, Pawel Lekonzew, Sergej Logunow und Nikolai Schugin ein. Den Gläubigen aus Orenburg wurde vorgeworfen, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation zu organisieren, zu finanzieren und sich an ihr zu beteiligen. Das lag an Treffen mit Freunden in einem Café. Nach der Durchsuchung ihrer Wohnungen wurden drei Männer im Rahmen von Anerkennungsvereinbarungen freigelassen und zwei festgenommen. Kochnev verbrachte 76 Tage in Untersuchungshaft und 72 Tage unter Hausarrest, während Kolbanov 149 Tage unter Hausarrest stand. Im Dezember 2019 ging der Fall vor Gericht, aber einen Monat später wurde er aufgrund der vage Natur der Anklage an die Staatsanwaltschaft zurückverwiesen. Im Februar 2021 begann die Wiederaufnahme des Verfahrens durch einen anderen Richter. Die Anklage stützt sich auf die Aussage des Undercover-Agenten V. Yudin. Im August 2023 verurteilte der Richter die Gläubigen zu Bewährungsstrafen: Logunow und Schugin – 2,5 Jahre, Kochnev – 2 Jahre und 8 Monate, Lekonzew – 3 Jahre und Kolbanow – 3,5 Jahre. Das Berufungsgericht bestätigte das Urteil.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Orenburg Region
Siedlung:
Orenburg
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge hielt er zusammen mit anderen Gottesdienste ab, was als "Organisation und Teilnahme an der Tätigkeit einer extremistischen Organisation" ausgelegt wird (unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Russlands über die Liquidation aller 396 registrierten Organisationen der Zeugen Jehovas)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11802530021000017
Eingeleitet:
14. Mai 2018
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Orenburg
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-1/2023 (1-2/2022; 1-139/2021; 1-62/2020; 1-501/2019)
Gericht:
Promyshlenniy District Court of the City of Orenburg
Richter:
Diana Sudorgina
Fallbeispiel
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