Foto: Dennis Christensen im Gerichtssaal
23. April 2018. Überprüfung der Anhörung im Fall eines dänischen Gläubigen in Orjol
Gebiet OrjolAm 23. April 2018 wurde die Anklage gegen ihn bei einer Gerichtsverhandlung im Fall des dänischen Gläubigen Dennis Christensen bekannt gegeben. Der Angeklagte und seine Anwälte äußerten sich zu diesem Vorwurf. Das weitere Vorgehen des Prozesses steht fest.
Die Anhörung begann um 10.40 Uhr. Christensen dankte Richter Rudnev für die Gelegenheit, sich mit allen 12 Bänden des Falles vertraut zu machen, stellte aber klar, dass es ihm nicht gestattet sei, sich mit "materiellen Beweisen" vertraut zu machen (Audio- und Videoaufzeichnungen der operativen Überwachung sowie gedrucktes Material und persönliche Aufzeichnungen, die von Gläubigen beschlagnahmt wurden).
Staatsanwalt Fomin gab die Anklage bekannt. Auf die Frage, ob er die Anschuldigung verstehe, erklärte Christensen, dass nur ein Teil davon verstanden worden sei. Viele der Vorwürfe sind so allgemein, dass er nicht versteht, was ihm genau vorgeworfen wird.
Der Anwalt Zhenkov drückte seine Haltung zu den Vorwürfen aus und sagte, dass die Verteidigung dem Gericht helfen wolle, klar zu unterscheiden zwischen dem, was als Folgen der Liquidation einer bestimmten juristischen Person angesehen werden sollte, und dem, was ein unverletzliches Menschenrecht auf Religionsfreiheit ist. (Die Haltung des Anwalts Viktor Zhenkov zur Anklage gegen Dennis Christensen.) Rechtsanwalt Bogdanow drückte seine Haltung und die von Rechtsanwältin Krasnikowa zu den Vorwürfen aus: Nach den Bestimmungen der Artikel 14 und 73 der Strafprozessordnung der Russischen Föderation kann Gegenstand eines Strafverfahrens nicht die Beurteilung einer menschlichen Handlung in Abhängigkeit von seiner Religion sein. Die Anklageschrift enthält weder den Inhalt der Anklage, noch eine Beschreibung des Ortes und der Zeit der mutmaßlichen Straftaten, Methoden, Folgen und anderer wichtiger Umstände, ohne die es unmöglich ist, ein Gerichtsurteil zu fällen.
Außerdem legte das Gericht die Reihenfolge des Verfahrens fest: zuerst die Vernehmung der Zeugen, dann die Vernehmung des Angeklagten und schließlich die Vernehmung der Parteien. Zeitplan der Anhörungen für den nächsten Monat: 24., 25., 14., 15., 16., 21., 22., 23., 28., 29., 30. Mai 2018. Uhrzeit: 10:30 Uhr