Strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren

In Baschkirien wurde ein Gläubiger für 52 Tage in eine Untersuchungshaftanstalt geschickt

Baschkortostan

Bei den Massendurchsuchungen, die am 10. April 2018 in Ufa stattfanden, wurde einer der Anwohner, der 32-jährige Anatoliy Vilitkevich, festgenommen. Er wird nach Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation (Organisation einer extremistischen Organisation) angeklagt, weil er sich angeblich zur Religion der Zeugen Jehovas bekennt.

Am 12. April 2018 erließ Larisa Mokhova, Richterin am Leninski-Bezirksgericht von Ufa, eine Entscheidung über die Wahl einer Präventivmaßnahme für Anatoli Vilitkevich in Form einer Inhaftierung bis einschließlich 2. Juni 2018. Gleichzeitig ignorierte das Gericht eine Reihe von gesetzlichen Anforderungen, z. B. gab es in seiner Entscheidung nicht an, warum es unmöglich war, eine mildere Maßnahme zu wählen, und prüfte auch nicht die Gültigkeit der Beteiligung von Anatoli Vilitkevich an dem ihm zur Last gelegten Verbrechen.

Am 16. April 2018 legten die Anwälte von Anatoliy Vilitkevich beim Obersten Gerichtshof der Republik Baschkortostan Berufung gegen die Entscheidung des Gerichts ein, eine Präventivmaßnahme in Form einer Inhaftierung zu wählen. Am 19. April 2018 wurde während der Berufungsverhandlung vor dem Richterkollegium für Strafsachen des Obersten Gerichts der Republik Baschkortostan die Entscheidung über die Inhaftierung des Gläubigen bestätigt.

Die Verhaftung war eine direkte Folge der Entscheidung des Obersten Gerichts der Russischen Föderation vom 20. April 2017, die ein Verbot der Tätigkeit aller registrierten juristischen Personen der Zeugen Jehovas, einschließlich des Vereins in Ufa, verhängte. Gegen die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs wird vorrangig Berufung beim EGMR eingelegt .

Fall Vilitkevich in Ufa

Fallbeispiel
Anatolij Vilitkevich war einer der ersten Zeugen Jehovas, der wegen seines Glaubens inhaftiert wurde. Nach einer Reihe von Hausdurchsuchungen in den Wohnungen von Gläubigen in Ufa im April 2018 wurde Vilitkevich für zwei Monate in eine Untersuchungshaftanstalt gebracht. Der Festnahme ging eine Überwachung voraus: In der Wohnung, in der er mit seiner Frau lebt, installierten die Geheimdienste versteckte Videoaufnahmen. Wegen freundschaftlicher Treffen und Kommunikation über spirituelle Themen mit Freunden wurde Vilitkevich beschuldigt, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation organisiert zu haben. Seit Oktober 2020 wird der Fall vor dem Leninski-Bezirksgericht von Ufa verhandelt. Bei den Anhörungen erkannten einige Zeugen der Anklage den Gläubigen nicht, und diejenigen, die ihn kannten, äußerten ihre Ablehnung der Verfolgung der Zeugen Jehovas. Der Staatsanwalt forderte das Gericht auf, Vilitkevich zu 7 Jahren Gefängnis zu verurteilen. Am 27. September 2021 verurteilte ihn Richterin Oksana Ilalova zu 2 Jahren Haft auf Bewährung mit einer Bewährungszeit von 3 Jahren und einer Freiheitsbeschränkung von 6 Monaten. Am 16. Dezember 2021 bestätigte der Oberste Gerichtshof der Republik Baschkortostan das Urteil.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Baschkortostan
Siedlung:
Ufa
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge nahm er an Gottesdiensten teil, was als Beteiligung an der Tätigkeit einer extremistischen Organisation ausgelegt wird (unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Russlands über die Liquidation aller 396 registrierten Organisationen der Zeugen Jehovas)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11802800004000045
Eingeleitet:
2. April 2018
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Leninskij Interdistrikte Ermittlungsabteilung der Stadt Ufa der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für die Republik Baschkortostan
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-16/2021 (1-235/2020)
Gericht:
Ленинский районный суд г. Уфы Республики Башкортостан
Richter:
Оксана Илалова
Fallbeispiel
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