Foto: Gerichtsgebäude Orjol
Das Gericht schränkte das Recht von Dennis Christensen ein, sich mit der Akte vertraut zu machen
Gebiet OrjolAm 11. Dezember 2017 beschränkte die Richterin des Bezirksgerichts von Orjol, Elena Gaponowa, auf Antrag der Ermittlungen die Frist, die dem Gläubigen eingeräumt wurde, um sich mit den Materialien des Strafverfahrens vertraut zu machen, dessen Umfang 11 Bände mit etwa 2500 Seiten umfasst, bis zum 25. Dezember 2017.
Als einzigen Grund für die Begrenzung der Zeit für die Einarbeitung in die Verfahrensakten nannte das Gericht die Inanspruchnahme eines Dolmetschers durch den Angeklagten. Darin sah der Richter Christensens Verzögerung im Einarbeitungsprozess. So ist das, was ihm nach dem Gesetz zusteht, gegen den Gläubigen verwendet worden.
Die Verteidigung legte Berufung gegen das Gerichtsurteil ein.