Jehovas Zeugen waren mit den Schlussfolgerungen der Inspektion des russischen Justizministeriums nicht einverstanden
Am 13. März 2017 hat das Verwaltungszentrum der Zeugen Jehovas in Russland gemäß Artikel 16 des Gesetzes "Über den Schutz der Rechte juristischer Personen" Einwände gegen das Inspektionsgesetz vom 27. Februar 2017 an das Justizministerium der Russischen Föderation gerichtet. Jehovas Zeugen verstießen nicht gegen geltende Gesetze, auch nicht gegen das Gesetz über Extremismus.
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